Bundesinventar für Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung

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Zwecks einer besseren Berücksichtigung der Anliegen des Natur- und Heimatschutzes veröffentlichte der Bundesrat den ersten Teil des «Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler». Der schützenswerte Charakter der 65 auf die Liste aufgenommenen Gebiete muss von den Bundesbehörden bei ihren eigenen Aktivitäten berücksichtigt werden; dasselbe gilt auch für Vorhaben Dritter, welche vom Bund subventioniert werden. Für nichtsubventionierte Projekte von Kantonen, Gemeinden und Privaten kommt dem Inventar eine empfehlende Bedeutung zu. Bei diesem Verzeichnis handelt es sich um die formelle Anerkennung eines ersten Teils des bereits bisher von den Bundes- und diversen Kantonsbehörden als Entscheidgrundlage anerkannten Inventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, welches von den grossen Natur- und Heimatschutzverbänden ausgearbeitet wurde (sog. KLN-Inventar).

Die Entwicklungen des Strassenbaus und der Luftverschmutzung waren dafür verantwortlich, dass sich die Exponenten des Natur- und Heimatschutzes verstärkt regten, bessere Kompetenzen und mehr Bundesmittel verlangten. In das seit 1977 bestehende «Bundesinventar für Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» wurden in einer zweiten Serie 54 Objekte aufgenommen; damit werden gegenwärtig 13 Prozent des Bodens eine besondere Schutzwürdigkeit attestiert.