Mit einer Standesinitiative (Kt.Iv. 20.312) verlangte der Kanton Solothurn eine bundesrechtliche Grundlage, damit die kantonalen Behörden kostendeckende Gebühren im Zivilstandswesen verrechnen dürfen. Die jetzigen vom Bund festgelegten Gebührentarife lägen nämlich – auch angesichts der immer komplexer werdenden Verfahren – weit unter den tatsächlich anfallenden Kosten. Die RK-SR lehnte die Initiative im Februar 2021 einstimmig ab. Sie war der Ansicht, dass das Kostendeckungsprinzip den Behörden lediglich verbiete, Gewinne zu erwirtschaften, ihnen aber keine Garantie gegen Verluste gewähre. Gleichzeitig anerkannte sie jedoch die Notwendigkeit, die Gebührenstruktur regelmässig zu überprüfen. Entsprechend reichte sie eine Kommissionsmotion (Mo. 21.3024) ein, die den Bundesrat mit einer solchen Überprüfung beauftragen wollte.
- Mot-clés
- Date
- 22 février 2021
- Type
- Initiative d’un canton
- n° de l'objet
- 20.312
- Acteurs
- Sources
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de Karin Frick
Modifié le 08.07.2021
Modifié le 08.07.2021