Josef Dittli (fdp, UR) verlangte Ende 2021 vom Bundesrat, eine Definition des «touristischen Verkehrs» vorzulegen. Diese Definition müsse erarbeitet werden, damit der touristische Verkehr systematisch erfasst werden könne und dieser darauf aufbauend sein Potential für den öffentlichen Verkehr und für die Tourismusdestinationen weiter entfalten könne. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates; der Ständerat stimmte ihm in der Frühjahressession 2022 stillschweigend zu.

Im Dezember 2024 präsentierte der Bundesrat einen Postulatsbericht zum touristischen Verkehr. In einem ersten Schritt definierte der Bericht den Begriff des «touristischen Verkehrs», wie dies der Postulant Josef Dittli (fdp, UR) gefordert hatte: Es handle sich dabei um Verkehr, welcher sich ausserhalb der gewohnten Umgebung und dem alltäglichen Rahmen bewegt und dessen Ziel oft weiter vom Wohnort entfernt ist – etwa Einkaufstourismus, Geschäftsreisen oder Verkehr zur Freizeitgestaltung. Neben dieser Definition stellte der Bericht auch eine neue Methodik zur Schätzung des touristischen Verkehrs sowie erste erhobene Zahlen vor. Demnach setzt sich der Gesamtverkehr in der Schweiz zu 75 Prozent aus Alltagsmobilität inklusive alltäglichem Freizeitverkehr und zu 25 Prozent aus touristischem Verkehr zusammen. Für den touristischen Verkehr wird primär das Auto genutzt (75%), dabei wird aber auch in einem Viertel der Fälle auf den öffentlichen Verkehr zurückgegriffen. Hauptgrund für den touristischen Verkehr ist die nicht-alltägliche Freizeitgestaltung, so etwa Ausflüge oder Ferienreisen (86%). Zwölf Prozent des Tourismusverkehrs gehen aber auch auf Geschäftsreisen zurück, der Einkaufstourismus macht zwei Prozent des touristischen Verkehrs aus. Von dieser neuen Definition und Messung erhoffte sich der Bundesrat weitere Erkenntnisse über die Mobilität in der Schweiz. Die Ergebnisse der Erhebungen würden für die Ausgestaltung der Verkehrs- und Tourismuspolitik verwendet und in Zusammenarbeit mit den zugehörigen Branchen genutzt.