Finanzierung von dezentralen Digitalisierungsprojekten (Mo. 22.4255)

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Mit 138 zu 34 Stimmen (6 Enthaltungen) nahm der Nationalrat eine Motion seiner FK-NR an, mit der die Finanzierung von dezentralen Digitalisierungsprojekten geregelt werden soll. Konkret will die Kommission, dass der Bund Projekte fördert, die Medienbruchfreiheit und Mehrfachverwendung insbesondere auf den verschiedenen föderalen Ebenen anstreben. Zwar habe der Bundesrat mit dem EMBAG und auf der Basis der Motion 20.4260 eine Grundlage für solche Projekte geschaffen, er müsse diese aber zum Beispiel mittels «Zweidrittel-Bundesbeteiligung» auch konkret fördern, so die FK-NR, die zudem forderte, dass zu finanzierende Projekte open-source, transparent, nutzenorientiert und bezüglich Cybersicherheit auf dem neuesten technischen Stand sein müssen. Obwohl der Bundesrat die Annahme der Motion beantragt hatte und damit eine stillschweigende Überweisung an den Zweitrat möglich gewesen wäre, musste eine Abstimmung durchgeführt werden, weil ein schriftlicher Antrag von Marcel Dettling (svp, SZ) vorlag, mit dem eine Ablehnung des Vorstosses beantragt wurde. Es sei nicht nötig, dass sich der Bund einmische, weil sich gute Projekte auch ohne Förderung durchsetzen würden. Übernehme der Staat die Federführung, bestehe zudem die Gefahr eines Eindringens in die «Privatsphäre der Bürger» – so Dettling. Die 34 Stimmen, die sich hinter den Antragsteller stellten, stammten allesamt aus der SVP-Fraktion; je sechs weitere Mitglieder der Fraktion sagten ja oder enthielten sich der Stimme.

Mit 4 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen hatte sich die FK-SR im Februar 2024 für Annahme der Motion ihrer Schwesterkommission ausgesprochen, die eine Finanzierung von dezentralen Digitalisierungsprojekten forderte. Kommissionssprecher Jakob Stark (svp, TG) wies in der Ständeratsdebatte in der Frühjahrssession 2024 auf die Verbindung des Geschäfts mit dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) hin. Das Geschäft, das vom Nationalrat bereits Ende 2022 angenommen worden sei, sei deshalb so lange bei der FK-SR verblieben, weil man zuerst die Inkraftsetzung der Verordnung zum EMBAG habe abwarten wollen. Erst damit gebe es eine rechtliche Basis für die Umsetzung der Motion und der Staat könne nun kleinere dezentrale Projekte finanzieren, mit denen die Digitalisierung der Verwaltung verbessert werden könne. Wichtig sei der FK-SR zudem, dass die Umsetzung der Motion keinen finanziellen Zusatzaufwand nach sich ziehe, da eine Finanzierung bereits gesichert sei. Finanzministerin Karin Keller-Sutter bestätigte nicht nur die gesicherte Finanzierung, sondern bekräftigte die Zustimmung des Bundesrats zur Motion, woraufhin der Ständerat das Geschäft stillschweigend an die Regierung überwies.