Pour un financement pérenne des organisations d'importance nationale dans les domaines de la santé mentale, de la prévention du suicide et des violences (Mo. 21.3264)

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Im Frühjahr 2021 reichte Christophe Clivaz (gp, VS) eine Motion ein, mit der er «eine dauerhafte Finanzierung von Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung in den Bereichen psychische Gesundheit und Suizid- und Gewaltprävention» forderte. Gut zwei Jahre später nahm sich der Nationalrat dem Anliegen an. Clivaz unterstrich im Rat den Handlungsbedarf mit einigen Zahlen, die aus der Zeit der Covid-19-Pandemie herrührten. So habe 2021 beispielsweise die Zahl der Hospitalisierungen am Universitätsspital in Lausanne, die auf suizidäre Krisen zurückzuführen sind, um 50 Prozent zugenommen. Vor diesem Hintergrund sei die Arbeit der «Dargebotenen Hand» und ähnlichen Organisationen äusserst relevant. Zurzeit fehle jedoch eine gesetzliche Grundlage, um schweizweit tätige Organisationen im Bereich von Suizid- und Gewaltprävention dauerhaft zu unterstützen. Vielmehr erfolge die Finanzierung auf Projektbasis, wodurch die finanzielle Sicherheit der Vereinigungen nicht ausreichend sichergestellt sei. Es gelte nun eine Rechtsgrundlage auf Bundesebene für die psychische Gesundheit, Gewalt- und Suizidprävention zu schaffen, damit die einheitlichere und umfassendere Gestaltung der kantonalen Präventionsprogramme sowie die nachhaltige Finanzierung nationaler NGOs gewährleistet werden können. Gesundheitsminister Alain Berset beantragte den Vorstoss zur Ablehnung. Er wies auf die finanzielle Unterstützung mehrerer Organisationen zwischen 2000 und 2022 auf Basis des Epidemiengesetzes hin, das jedoch keine dauerhafte Finanzierung ausserhalb von Pandemiezeiten zulasse. Weiter begründete er die ablehnende Haltung mit föderalistischen Argumenten und der Tatsache, dass zurzeit bereits Arbeiten im Gange seien, deren Ergebnisse es abzuwarten gelte (vgl. Po. 21.3234 und Po. 21.3457). Trotzdem nahm der Nationalrat die Motion im März 2023 mit 98 zu 87 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an.

Während der Wintersession 2024 nahm sich die kleine Kammer als Zweitrat einer Motion Clivaz (gp, VS) mit dem Titel «Für eine dauerhafte Finanzierung von Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung in den Bereichen psychische Gesundheit und Suizid- und Gewaltprävention» an. Pirmin Bischof (mitte, SO) unterstützte im Namen der SGK-SR den Vorstoss. Dabei argumentierte er unter anderem mit dem Bericht in Erfüllung eines Postulats Hurni (sp, NE; Po. 21.3457), der besonders bei jungen Erwachsenen eine deutlich verschlechterte psychische Verfassung sowie häufigere Klinikaufenthalte während und nach der Covid-19-Pandemie festgestellt habe, und verwies auf lange Wartezeiten im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie. Weiter unterstrich Bischof die Wirksamkeit und Kostengünstigkeit von niederschwelligen Angeboten wie der Dargebotenen Hand. Mit der Motion soll eine ergänzende Bundesfinanzierung geschaffen werden, ohne die kantonalen Zuständigkeiten auszuhöhlen. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider wiederholte die bereits im Nationalrat vorgebrachte ablehnende Haltung des Bundesrates. Sie hob insbesondere die fehlende gesetzliche Grundlage sowie die kantonale Zuständigkeit hervor und hielt fest, dass neue Leistungen angesichts der finanziellen Lage intern kompensiert werden müssten. Diese Einwände vermochten den Ständerat jedoch nicht zu überzeugen: Mit 29 zu 2 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) nahm er die Motion deutlich an.