Inscrire le bien-être des animaux dans le chapitre sur le développement durable des accords de libre-échange (Mo. 21.3704)

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Christiane Badertscher (gp, BE) verlangte im Juni 2021 mittels einer Motion die Aufnahme des Tierwohls in das Nachhaltigkeitskapitel künftiger Freihandelsabkommen (FHA). Nationalrätin Badertscher erinnerte in ihrer Begründung daran, dass sich die Schweiz zur Einhaltung der SDG, zu denen auch der Tierschutz und der Artenerhalt gehören, sowie verschiedener internationaler Abkommen in den Bereichen Umwelt und Menschenrechten verpflichtet habe. Auch die Verfassung sehe vor, dass Handel zu einer nachhaltigen Landwirtschaft führen solle, wobei der Tierschutz ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeit sei. Sie bemängelte, dass einerseits ein Grossteil des Importfleisches nach wie vor aus Ländern stamme, die industrielle Massentierhaltung, tierquälerische Produktionsmethoden oder Wildfang zuliessen, andererseits auch weitere Güter wie Lederprodukte nicht nach Schweizer Tierschutzstandards gewonnen würden. Der Bundesrat betonte in seiner Stellungnahme, dass sich die Schweiz insbesondere in der OIE für internationale Tierschutzstandards einsetze. Auch bei Freihandelsabkommen werde das Tierwohl bereits thematisiert. So habe man beim fertig verhandelten, aber noch nicht in Kraft getretenen Freihandelsabkommen mit Mercosur eine verstärkte Zusammenarbeit zu diesem Thema vereinbart. Man müsse aber von Fall zu Fall entscheiden, wo und wie die Respektierung des Tierwohls in den Freihandelsabkommen festzulegen sei. Das müsse nicht immer im Nachhaltigkeitskapitel sein, teilweise böten sich andere Abschnitte zu gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Massnahmen eher an. Zudem sei eine feste Verankerung im Nachhaltigkeitskapitel unter Umständen nicht im Gesamtinteresse der Schweiz, weil die andere Vertragspartei im Gegenzug unter Umständen Konzessionen in anderen Bereichen verlangen könnte. Der Bundesrat teile zwar das Anliegen der Motion, lehne diese aber ab, weil deren konkrete Formulierung den Handlungsspielraum zu stark einschränke.

In der Sondersession im Mai 2023 sah Motionärin Christiane Badertscher weiterhin Handlungsbedarf im Bereich des Tierwohls. Sie wies zwar lobend darauf hin, dass der Bundesrat im FHA mit Indonesien beim Palmöl erstmals eine Verknüpfung von Zollkonzessionen mit Nachhaltigkeitsvorschriften vorgenommen habe, bedauerte aber, dass der Tierschutz keinen Eingang in die Nachhaltigkeitsbedingungen gefunden hatte. Sie nehme zur Kenntnis, dass sich die Schweiz im Rahmen der OIE für das Tierwohl einsetze, dieses Engagement müsse aber auch in die Handelspolitik einfliessen, forderte sie. Der Nationalrat nahm die Motion in der Folge mit 100 zu 87 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) an. Der Position des Bundesrats folgten die Fraktionen der SVP, der FDP.Liberalen sowie die Hälfte der Mitte-Fraktion.

Accords de libre-échange

Die APK-SR wolle sich für die Aufnahme des Tierwohls in künftigen Freihandelsabkommen stark machen, wie sie in ihrer Stellungnahme vom Juni 2023 ankündigte. Bei der Umsetzung der Motion wollte sie dem Bundesrat jedoch etwas mehr Spielraum verschaffen. Daher schlug sie vor, die entsprechende Motion Badertscher (gp, BE) dahingehend zu ändern, dass der Bundesrat sich lediglich für die Aufnahme einsetzen solle – Badertscher hatte gefordert, dass das Tierwohl in jedem Fall aufgenommen werden muss. Der Ständerat nahm die modifizierte Motion in der Herbstsession 2023 stillschweigend an.

Accords de libre-échange

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2025 ein zweites Mal mit der möglichen Aufnahme des Tierwohls in künftigen Freihandelsabkommen in Form einer Motion von Christine Badertscher (gp, BE). Nachdem der Nationalrat den Vorstoss in einer ersten Runde angenommen hatte und der Ständerat daraufhin eine abgeschwächte Form des Motionstexts gutgeheissen hatte, plädierte nun eine Mehrheit der APK-NR auf Ablehnung der Motion. Wie Kommissionssprecher Didier Calame (svp, NE) ausführte, war die Mehrheit der Kommission seit der ersten Behandlung zur Überzeugung gelangt, dass das Thema Tierwohl nicht in bilateralen Freihandelsabkommen geregelt werden sollte, sondern in einem anderen, multilateralen Rahmen. Des Weiteren vertrat die Kommissionsmehrheit die Ansicht, dass der Bundesrat bei den Verhandlungen zu FHA über die grösstmögliche Flexibilität verfügen müsse. Die Forderungen der Motion könnten nun aber dazu führen, dass die Schweiz im Gegenzug zu Verpflichtungen in den FHA gezwungen werde, die den Interessen der Schweiz schadeten.
Eine Minderheit um Nicolas Walder (gp, GE) sprach sich für Annahme der vom Ständerat abgeänderten Motion aus. Es sei nicht nur für den Tierschutz wichtig, solche Bestimmungen in FHA aufzunehmen, vielmehr komme dies auch der Schweizer Landwirtschaft zu Gute, damit einigermassen faire Wettbewerbsbedingungen herrschten. Walder erinnerte zudem daran, dass auch der SBV diese Version des Motionstexts unterstütze. Nicht zuletzt sei die Aufnahme des Tierwohls in die Verhandlungen über FHA auch für die Akzeptanz in der Bevölkerung von grosser Relevanz. Schliesslich erklärte Wirtschaftsminister Guy Parmelin, dass der Bundesrat die Motion in der geänderten Fassung akzeptieren könne, da sie ihm genügend Flexibilität für die FHA-Verhandlungen biete.
Ungeachtet dessen lehnte der Nationalrat die Motion daraufhin mit 101 zu 83 Stimmen (4 Enthaltungen) ab. Die geschlossen stimmende FDP.Liberale-Fraktion, die fast geschlossen stimmende SVP-Fraktion sowie die Mehrheit der Mitte-Fraktion setzte sich gegen die übrigen Fraktionen durch. Damit war die Motion erledigt.

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