Im Juli 2021 reichte ein Komitee «Initiative Grundeinkommen Schweiz» die eidgenössische Volksinitiative «Leben in Würde – Für ein finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen» bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung ein. Die Initiative nahm mit dem bedingungslosen Grundeinkommen ein Anliegen wieder auf, über das die Schweizer Stimmbevölkerung und die Kantone bereits 2016 abgestimmt hatten: Die Initiative war an der Urne mit 76.9 Prozent Nein-Stimmenanteil abgelehnt worden. Ein Hauptkritikpunkt sei damals die unklare Finanzierung gewesen, erinnerten die Medien. Folglich enthalte die neue Initiative einen Absatz zur Finanzierung, wie Oswald Sigg, ehemaliger Bundesratssprecher und prominentes Mitglied des damaligen sowie des aktuellen Initiativkomitees, erklärte: Das bedingungslose Grundeinkommen solle ausdrücklich auch durch eine Besteuerung des Finanzsektors und der Technologieunternehmen finanziert werden, während die Besteuerung der Löhne gesenkt werden sollte. Dies kritisierten in den Medien jedoch andere Mitglieder des ehemaligen Initiativkomitees, etwa Daniel Häni: Es brauche eben genau kein zusätzliches Geld, da «das Geld schon da» sei. Auch personell waren die zwei Initiativen weniger stark verbunden, als es den Anschein hatte: Neben Sigg waren mit der Autorin Ina Prätorius und der Verlagsleiterin Ursula Piffaretti nur zwei weitere Personen bereits Mitglied des ersten Initiativkomitees.
Im September 2021 gab die Bundeskanzlei die Initiative zur Unterschriftensammlung frei. Die Sammelfrist läuft bis März 2023.