Cautionnements solidaires en faveur du chargement des automobiles (Iv.pa. 23.477)

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Bei der Beratung der Botschaft für eine Zusatzfinanzierung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur im November 2023 hatte die KVF-NR Handlungsbedarf bezüglich möglicher Solidarbürgschaften zu Gunsten des Autoverlads ausgemacht. Die Kommission reichte deshalb eine parlamentarische Initiative zum Thema ein: Mit der Änderung der Finanzierung der Autoverlade-Infrastruktur seien künftig die Autoverlade und nicht wie bisher der Bund für die Finanzierung des Rollmaterials zuständig. Dies sei im regionalen Personenverkehr bereits gängige und bewährte Praxis. Die KVF-NR erachtete es dabei als angemessen, den Autoverladen analog zu den Unternehmen des regionalen Personenverkehrs die Möglichkeit von Solidarbürgschaften für die Beschaffung von Betriebsmitteln zu gewähren. Durch die Solidarbürgschaften könnten öffentliche Hand und Autoverlade Zinskosten sparen und es könne eine Tariferhöhung bei der Benützung der Autoverlade verhindert werden. Die KVF-NR verabschiedete die parlamentarische Initiative zur Ausarbeitung eines entsprechenden Erlassentwurfs mit 14 zu 10 Stimmen.
Die KVF-SR stellte sich im Februar 2024 mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung hinter die parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission. Um die Gleichbehandlung der Transportunternehmen zu gewährleisten und Finanzierungskosten zu senken, erachtete es die Kommissionsmehrheit als angemessen, die Solidarbürgschaft auf Autoverlade auszuweiten.
Die KVF-NR beauftragte daraufhin die Verwaltung mit der konkreten Ausarbeitung des Erlassentwurfs.

Im September 2024 präsentierte die KVF-NR einen Entwurf für die Vorlage zu Solidarbürgschaften zu Gunsten des Autoverlads. Nachdem auch der Ständerat die parlamentarische Initiative zur Ausweitung von Solidarbürgschaften des regionalen Personenverkehrs (RPV) auf Autoverlade unterstützt hatte, schlug die Kommission nun zwei konkrete Gesetzesänderungen vor. Erstens sollten Autoverlade in die Liste der Bereiche aufgenommen werden, für welche Mittel aus der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) verwendet werden können. Zweitens sollte der Bundesbeschluss betreffend die Bürgschafts-Rahmenkredite für den RPV um Autoverlade erweitert werden.

Das BAV wurde von der KVF-NR damit beauftragt, eine Vernehmlassung zur Vorlage durchzuführen. Während der Vernehmlassungsfrist zwischen September und November 2024 gingen 28 Stellungnahmen ein. Einzig die SVP lehnte die Vorlage grundsätzlich ab: Die Autoverlade sollten als private Unternehmen eigenwirtschaftlich finanziert werden und eine weitere «Subvention» sei abzulehnen. Die übrigen 27 Stellungnahmen unterstützten die Vorlage im Grundsatz und grösstenteils ohne Vorbehalte, so etwa FDP, SP, und die Grünen, die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (VöV) und die stellungnehmenden 11 Kantone. Sieben Vernehmlasungsteilehmende – darunter der Kanton Graubünden, die BLS, der VöV, der SGB und die SEV – brachten Vorbehalte dazu an, dass der Erlassentwurf Solidarbürgschaften nur für Autoverlade vorsah, die nicht eigenwirtschaftlich sind. Damit könnte aktuell nur der Autoverlad Furka Solidarbürgschaften beanspruchen.

Die KVF-NR entschied sich indessen gegen eine Änderung der Vorlage. Sie verabschiedete diese mit 15 zu 8 (Anpassung MinVG) bzw. 15 zu 6 Stimmen (Erweiterung der Verwendung des Bürgschafts-Rahmenkredits) und überwies die beiden Erlassentwürfe dem Bundesrat zur Stellungnahme.