Der Bundesrat soll die Kostenneutralität von neuen ambulanten Tarifstrukturen im KVG sicherstellen, falls dies nicht von den Tarifpartnern oder der OAAT getan werde. Das forderte Martina Bircher (svp, AG) Ende Dezember 2023 mit einer Motion. Die momentane Gesetzeslage erlaube es dem Bundesrat nur, die Eingaben der Tarifpartner an- oder abzulehnen, jedoch nicht selber eine Korrektur bei der Kostenneutralität vorzunehmen. Dies sei jedoch elementar, da die Rahmenbedingungen für die Abschläge innerhalb des TARDOC-Gesamtkonzeptes «nicht ausreichend geklärt» worden seien und Versicherer in den Tarifstrukturen keine Mehrheit besässen, so dass einzig der Bundesrat Kostenneutralität garantieren könne.
Der Bundesrat beantragte im Februar 2024 die Annahme der Motion, was schliesslich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2024 auch stillschweigend und diskussionslos tat.