Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Februar 2024 mehrere Verpflichtungskredite im Umweltbereich für die Periode 2025-2028 im Umfang von insgesamt CHF 2,207 Mrd.
Im Bereich Umweltschutz wird ein grosser Teil der Aufgaben über Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen angegangen. In diesen Programmvereinbarungen handeln die beiden Partner Ziele in den verschiedenen Umweltbereichen aus und der Bund unterstützt die Kantone sodann finanziell bei der Erreichung dieser Ziele. Die vom Bundesrat beantragten Mittel für die Programmvereinbarungen – oder bei manchen dringlichen oder komplexen Projekten auch für Einzelprojekte – wurden wie folgt aufgeschlüsselt:
- Schutz von Wildtieren und deren Lebensräumen: CHF 32 Mio;
- Sicherstellung der verschiedenen Funktionen des Waldes: CHF 451 Mio;
- Schutz vor Naturgefahren: CHF 153 Mio;
- Förderung der Landschaftsqualität, Unterstützung der Pärke von nationaler Bedeutung sowie der Stätten des Weltnaturerbes: CHF 384 Mio;
- Schutzbauten und -anlagen gegen die Gefahren des Hochwassers: CHF 481 Mio;
- Revitalisierung von Gewässern, um einen naturnahen Zustand herzustellen: CHF 146 Mio;
- Lärmschutz-Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung: CHF 102 Mio.
Die finanziellen Mittel wurden in den genannten Bereichen bereits in den früheren Perioden meist über Programmvereinbarungen verteilt; die entsprechenden Kredite wurden jedoch mit der jeweiligen Botschaft über den Voranschlag unterbreitet. Aufgrund der grossen beantragten Summe wollte der Bundesrat diese Mittel künftig in einer eigenen Botschaft vorstellen.
Des Weiteren unterbreitete der Bundesrat dem Parlament zudem je einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 450 Mio. zur Elimination von organischen Spurenstoffen bei ARA sowie in der Höhe von CHF 8 Mio. für Projekte der Restwassersanierung von bestimmten Fliessgewässern.