Verpflichtungskredite im Umweltbereich (2025-2028) (BRG 23.081)

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Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Februar 2024 mehrere Verpflichtungskredite im Umweltbereich für die Periode 2025-2028 im Umfang von insgesamt CHF 2,207 Mrd.
Im Bereich Umweltschutz wird ein grosser Teil der Aufgaben über Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen angegangen. In diesen Programmvereinbarungen handeln die beiden Partner Ziele in den verschiedenen Umweltbereichen aus und der Bund unterstützt die Kantone sodann finanziell bei der Erreichung dieser Ziele. Die vom Bundesrat beantragten Mittel für die Programmvereinbarungen – oder bei manchen dringlichen oder komplexen Projekten auch für Einzelprojekte – wurden wie folgt aufgeschlüsselt:

- Schutz von Wildtieren und deren Lebensräumen: CHF 32 Mio;
- Sicherstellung der verschiedenen Funktionen des Waldes: CHF 451 Mio;
- Schutz vor Naturgefahren: CHF 153 Mio;
- Förderung der Landschaftsqualität, Unterstützung der Pärke von nationaler Bedeutung sowie der Stätten des Weltnaturerbes: CHF 384 Mio;
- Schutzbauten und -anlagen gegen die Gefahren des Hochwassers: CHF 481 Mio;
- Revitalisierung von Gewässern, um einen naturnahen Zustand herzustellen: CHF 146 Mio;
- Lärmschutz-Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung: CHF 102 Mio.

Die finanziellen Mittel wurden in den genannten Bereichen bereits in den früheren Perioden meist über Programmvereinbarungen verteilt; die entsprechenden Kredite wurden jedoch mit der jeweiligen Botschaft über den Voranschlag unterbreitet. Aufgrund der grossen beantragten Summe wollte der Bundesrat diese Mittel künftig in einer eigenen Botschaft vorstellen.
Des Weiteren unterbreitete der Bundesrat dem Parlament zudem je einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 450 Mio. zur Elimination von organischen Spurenstoffen bei ARA sowie in der Höhe von CHF 8 Mio. für Projekte der Restwassersanierung von bestimmten Fliessgewässern.

Die Verpflichtungskredite im Umweltbereich für die Periode 2025-2028 standen in der Sommersession 2024 auf der Agenda des Ständerats, der das umfassende Geschäft als Erstrat behandelte.
Beat Rieder (mitte, VS) präsentierte die Vorlage und ging bereits kurz auf die Anträge aus der UREK-SR ein, welche im Bereich Wald sowie im Bereich Revitalisierung von Gewässern gestellt wurden. Alle übrigen Verpflichtungskredite waren unbestritten und wurden sodann auch ohne Änderungen vom Rat angenommen.
Für den Verpflichtungskredit «Wald» lag ein Mehrheitsantrag der Kommission auf Erhöhung der Mittel um CHF 100 Mio. auf insgesamt CHF 551 Mio. vor, sowie ein Antrag der Minderheit Thierry Burkart (fdp, AG) auf Zustimmung zur Version des Bundesrats, welcher den Kredit auf CHF 451 Mio. festlegen wollte. Minderheitssprecher Burkart verwies auf die klammen Bundesfinanzen, aufgrund derer es angezeigt sei, in allen möglichen Bereichen zu sparen respektive nicht mehr Geld als budgetiert auszugeben. Von diesem Grundsatz dürfe auch beim Wald nicht abgewichen werden. Für die Mehrheit argumentierte Daniel Fässler (mitte, AI), dass die Kantone insbesondere zusätzliche Mittel für die Bereiche Stabilitätswaldpflege, Sicherheitsholzschläge in Erholungswäldern und klimaangepasste Waldverjüngung benötigten. Dieses Anliegen habe Fässler mit seiner vom Ständerat bereits angenommenen Motion 23.4155 «Wald. Rasche Anpassung an den Klimawandel ist dringend» aufgenommen. Auch vom Nationalrat sei eine Annahme der Motion zu erwarten, mutmasste Fässler. Es sei vor diesem Hintergrund nur logisch, den Verpflichtungskredit für den Bereich Wald um CHF 100. Mio zu erhöhen. Obschon sich auch Umweltminister Rösti aus finanzpolitischen Gründen gegen die Aufstockung des Verpflichtungskredits aussprach, nahm die kleine Kammer den Antrag ihrer Kommission mit 26 zu 16 Stimmen und einer Enthaltung an. Die Gegenstimmen stammten von Vertreterinnen und Vertretern der SVP, der FDP.Liberalen und der Mitte.
Die zweite Debatte drehte sich um den Kredit für die Revitalisierung von Gewässern, wo eine Minderheit um Simon Stocker (sp, SH) eine Erhöhung des Kredits um CHF 40 Mio. forderte. Diese Erhöhung sei notwendig, um die budgetierten Revitalisierungsprojekte noch im laufenden Jahr umzusetzen. Ansonsten müssten diese Projekte wieder überarbeitet und gekürzt werden. Diese Meinung teile auch die FK-SR, welche sich für die entsprechende Erhöhung der Mittel ausgesprochen habe. Abschliessend erinnerte Albert Rösti den Rat noch einmal daran, dass es der Bundeshaushalt derzeit kaum zulasse, die finanziellen Mittel generell oder bei diesem spezifischen Posten aufzustocken. Der Rat folgte hier der Exekutive und lehnte den Minderheitsantrag Stocker mit 23 zu 17 Stimmen ab. Zustimmung fand der Antrag Stocker insbesondere im links-grünen Lager.
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Entwurf einstimmig an.