Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Michael Töngi (gp, LU) im Juni 2022 das ELG dahingehend ändern, dass künftig durch die EL auch die Nachforderungen der Wohn-Nebenkosten übernommen werden. Gemäss aktueller Rechtslage würden bei der Berechnung der EL-Höhe einzig die Akontozahlungen, jedoch nicht die allfälligen Nachforderungen berücksichtigt. Gerade bei den Heizkosten könne dies zu einem grossen Problem für Mieterinnen und Mieter werden: Der Anstieg der Energiepreise führe zu höheren Heizkosten, welche die Mietenden über die Nebenkostenabrechnung mit Nachforderungen begleichen müssten. Die Lösung des Bundesrats – eine Anpassung der EL an die Teuerung – decke einzig die inflationsbedingten Mehrkosten, aber nicht ansatzweise die Nachforderungen, so Töngi.
Die SGK-NR beschloss im Juli 2023 der Initiative mit 13 zu 11 Stimmen (1 Enthaltung) Folge zu geben. Ihre Schwesterkommission war anderer Meinung: Die SGK-SR gab der Initiative im Oktober 2023 mit 7 zu 2 Stimmen (2 Enthaltungen) keine Folge, da aufgrund der gestiegenen Lebens- und Energiepreise bereits einige Massnahmen implementiert worden seien und die Teuerung aktuell wieder sinke. Dieser Entscheid veranlasste die SGK-NR dazu, sich erneut mit dem Geschäft zu befassen, wonach sie den negativen Entscheid ihrer Schwesterkommission mit 14 zu 8 Stimmen (2 Enthaltungen) stützte und ihrem Rat empfahl, der Initiative keine Folge zu geben.