Heizkosten bei Ergänzungsleistungen vollständig berücksichtigen (Pa.Iv. 22.443)

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Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Michael Töngi (gp, LU) im Juni 2022 das ELG dahingehend ändern, dass künftig durch die EL auch die Nachforderungen der Wohn-Nebenkosten übernommen werden. Gemäss aktueller Rechtslage würden bei der Berechnung der EL-Höhe einzig die Akontozahlungen, jedoch nicht die allfälligen Nachforderungen berücksichtigt. Gerade bei den Heizkosten könne dies zu einem grossen Problem für Mieterinnen und Mieter werden: Der Anstieg der Energiepreise führe zu höheren Heizkosten, welche die Mietenden über die Nebenkostenabrechnung mit Nachforderungen begleichen müssten. Die Lösung des Bundesrats – eine Anpassung der EL an die Teuerung – decke einzig die inflationsbedingten Mehrkosten, aber nicht ansatzweise die Nachforderungen, so Töngi.
Die SGK-NR beschloss im Juli 2023 der Initiative mit 13 zu 11 Stimmen (1 Enthaltung) Folge zu geben. Ihre Schwesterkommission war anderer Meinung: Die SGK-SR gab der Initiative im Oktober 2023 mit 7 zu 2 Stimmen (2 Enthaltungen) keine Folge, da aufgrund der gestiegenen Lebens- und Energiepreise bereits einige Massnahmen implementiert worden seien und die Teuerung aktuell wieder sinke. Dieser Entscheid veranlasste die SGK-NR dazu, sich erneut mit dem Geschäft zu befassen, wonach sie den negativen Entscheid ihrer Schwesterkommission mit 14 zu 8 Stimmen (2 Enthaltungen) stützte und ihrem Rat empfahl, der Initiative keine Folge zu geben.

In der Sommersession 2024 befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative von Michael Töngi (gp, LU), die das ELG dahingehend ändern wollte, dass die Nachforderungen der Wohn-Nebenkosten durch die EL übernommen werden. Dabei begründete der Initiant sein Anliegen im Saal mit dem Umstand, dass EL-Beziehende bislang selber für die Nachzahlungen aufkommen müssten, was sie oft vor finanzielle Schwierigkeiten stelle. Nur weil sich die Preisentwicklung seit dem Einreichen der Initiative etwas normalisiert habe, heisse dies nicht, dass EL-Bezügerinnen und -Bezüger nicht erneut bei einem Anstieg der Energiepreise schnell in finanzielle Schieflage geraten könnten, so Töngi. Zuspruch bekam der Initiant von seiner Fraktionskollegin Manuela Weichelt (al, ZG), welche die Kommissionminderheit repräsentierte: Die Höhe der Akontozahlungen werde von den Vermietenden bestimmt, worauf die eingemietete Person keinen Einfluss habe. Durch die Erhöhung des Referenzzinssatzes und den Mangel an bezahlbarem Wohnraum sei das Problem noch sehr aktuell, was sich auch an der stetigen Zunahme an Gesuchen von Personen mit EL an Organisationen wie Pro Infirmis oder Pro Senectute zeige. Der Initiative keine Folge geben wollte Christian Lohr (mitte, TG), der die Kommissionsmehrheit vertrat: Man habe die EL-Anteile für die Mietzinsen und Nebenkosten bereits erhöht, wobei auch die Arbeit von Hilfsorganisationen – wie Pro Senectute – weiterhin eine wichtige Rolle spielten. Die grosse Kammer gab der Initiative im Anschluss mit 127 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) keine Folge, wobei einzig die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie vereinzelte Mitglieder der Mitte-Fraktion für den Vorstoss votierten.