Der Nationalrat beriet in der Frühjahrssession 2024 eine Motion Burgherr (svp, AG) zu mehr Freiraum beim Umbau landwirtschaftlicher Bauten. Der Motionär bemängelte, dass ungenutzte Bauten in landwirtschaftlichen Zonen aufgrund von Hürden im RPG oftmals ihrem Verfall gewidmet seien und plädierte dafür, dass voll erschlossene, stillgelegte Bauernhöfe einfacher als Wohnraum umgenutzt werden sollten. Insbesondere angesichts des Strukturwandels und daraus resultierenden leerstehenden Landwirtschaftsbauten sei es nötig, über eine Gesetzgebung zu verfügen, welche effiziente und zeitgemässe Umbauten zulasse. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Vorstosses, der bereits in der Herbstsession 2023 auf der Agenda des Nationalrats stand. Dort wurde er jedoch von einer Minderheit Flach (glp, AG) bekämpft und somit auf die folgende Frühjahrssession verschoben. Beat Flach kritisierte in der parlamentarischen Debatte im März 2024 die Ungenauigkeit des Vorstosses Burgherr, da kaum ersichtlich sei, welche Bauten denn genau als stillgelegte Bauernhöfe klassifiziert werden würden. Vor allem sei aber genau die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude ausserhalb der Bauzone bereits ausgiebig im Rahmen der Behandlung der zweiten Etappe der RPG-Revision besprochen worden, äusserte sich Flach. Umweltminister Rösti konterte, dass der Vorstoss weniger weit gehe als die von Flach erwähnten Anträge im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision und anders als bei ebendiesen auch keine Bauernhäuser aktiver Landwirte und Landwirtinnen betreffen würde. Der Nationalrat nahm die Motion mit 95 zu 93 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) an. Für den Vorstoss sprachen sich jeweils beinahe einstimmig die Fraktionen der FDP und SVP aus, wobei sie Unterstützung von einigen Mitgliedern der Mitte-Fraktion erhielten.