Intermédiation en réassurance. Adapter le droit de la surveillance des assurances pour éviter de pénaliser l'économie suisse (Mo. 24.3208)

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Rund zwei Jahre nach Abschluss der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes stellte Thierry Burkart (fdp, AG) im Ständerat den Antrag auf eine «gesetzgeberische Korrekturarbeit» zur Vermeidung von Standortschäden bei der Vermittlung von Rückversicherungen. Konkret soll das VAG so angepasst werden, dass Rückversicherungen von den damals eingeführten Bestimmungen zur Vermittleraufsicht und den entsprechenden Strafbestimmungen ausgenommen werden, erklärte der Motionär in der Sommersession 2024. Das Problem an der bestehenden Gesetzgebung, die unter anderem eigentlich den Standort Schweiz schützen und eine Vermittleraufsicht gewährleisten soll, liege darin, dass es undifferenziert Anwendung auf Rückversicherungen finde. Schweizerische Rückversicherungen dürfen seit der Gesetzesrevision also nur noch mit Versicherungsvermittlern zusammenarbeiten, die in der Schweiz registriert sind. Es sei Rückversicherungen somit untersagt, Geschäfte mit Erstversicherungen einzugehen, wenn diese über ausländische Broker vermittelt werden. Im stark international ausgerichteten Rückversicherungsgeschäft sei dies allerdings eine häufige Konstellation. Dieser ungewollte Nebeneffekt führe zu Wettbewerbsnachteilen für Schweizer Rückversicherungen gegenüber der ausländischen Konkurrenz, die solche Geschäfte annehmen dürfte, und daher letztlich zu einem Abfluss des Geschäfts ins Ausland. Die Motion genoss auch die Unterstützung des Bundesrats und wurde vom Ständerat in der Sommersession 2024 stillschweigend angenommen.