Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie der Generationenvertrag zur Altersvorsorge gestärkt werden kann, indem Kinder bei ihrer Geburt einen einmaligen Betrag von CHF 514 erhalten, der in einem «AHV Zusatzfonds Generation 2024» nachhaltig für sie angelegt wird. Dies verlangte Heidi Z'graggen (mitte, UR) mit einem Postulat im März 2024.
In der Sommersession 2024 legte die Postulantin im Ständerat ein besonderes Augenmerk auf die Erklärung «des Wunders des Zinseszinses», durch den sich der ursprünglich einbezahlte Betrag nach einer gewissen Laufzeit vervielfache. So wüchsen die ungefähr CHF 46 Mio. pro Jahrgang nach 65 Jahren und einem Anlageertrag von 5 Prozent auf rund CHF 21 Mrd. an. Ihr Postulat sei im Zuge der Annahme der 13. AHV-Rente entstanden, wo die Sorge geäussert worden sei, dass nun jüngere Personen «die Kosten überproportional tragen müssten». Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zeigte sich skeptisch gegenüber dem Vorhaben der Urner Ständerätin, das für sie zwar «tugendhaft» sei, aber dem Umlageverfahren der AHV widerspreche. Die erste Säule sei heute schon sehr komplex, zudem fehlten dem Bund die Mittel für eine entsprechende Einlage. Schliesslich sehe sie Schwierigkeiten bei der Transparenz und der Umsetzbarkeit, da die verfassungsrechtliche Grundlage fehle.
Mit 17 zu 16 Stimmen (1 Enthaltung) entschied sich die kleine Kammer für die Annahme des Postulats. Die «Nein»-Voten stammten mehrheitlich aus den Reihen der FDP.Liberalen- und der SVP-Fraktion.