Essai pilote de récolte électronique de signatures au moyen de l'infrastructure de confiance mise en place pour l'identité électronique (Mo. 24.3905; Mo. 24.3907; Mo. 24.3908; Mo. 24.3909; Mo. 24.3910; Mo 24.3911; Mo. 24.3912)

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Wohl um dem Anliegen mehr Gewicht zu verleihen, reichten Mitte September 2024 gleich sechs Parlamentarier und eine Parlamentarierin aus beiden Kammern und fünf unterschiedlichen Fraktionen – nur die SVP-Fraktion fehlte – eine gleichlautende Motion ein. Matthias Michel (fdp, ZG; Mo. 24.3905), Gerhard Andrey (gp, FR; Mo. 24.3907), Dominik Blunschy (mitte, SZ; Mo. 24.3908), Marcel Dobler (fdp, SG; Mo. 24.3909), Beat Flach (glp, AG; Mo. 24.3910), Nik Gugger (evp, ZH; Mo 24.3911) und Min Li Marti (sp, ZH; Mo. 24.3912) forderten damit einen Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur. Die gleichlautende Begründung der Vorstösse nahm Bezug auf die «jüngsten Enthüllungen über die Fälschung und missbräuchliche Erschleichung von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden» und verwies auf das Postulat der SPK-NR, mit dem die staatspolitischen Auswirkungen von E-Collecting untersucht wurden. Der Bundesrat müsse gestützt darauf ein technisch möglichst einfaches Pilotprojekt für E-Collecting starten, das den Datenschutz garantieren, Betrug verhindern und derart eingegrenzt werden soll, dass der Gebrauch der Volksrechte nicht übermässig ansteige. Technische Grundlage sollte die «E-ID-Vertrauensinfrastruktur» bieten. Das entsprechende Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise wurde zeitgleich von den Räten beraten.

Dossier: Récolte frauduleuse de signatures

In der Wintersession 2024 waren die sieben Motionen für einen Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur in beiden Kammern traktandiert. Im Ständerat stiess die Motion von Matthias Michel (fdp, ZG; Mo. 24.3905) auf einstimmige Unterstützung. Der Motionär bezeichnete sein Anliegen für die Installation eines Versuchsbetriebs als «Booster», der Erfahrungen ermögliche, auf welche dann bei der definitiven Gesetzgebung zurückgegriffen werden könne. Es sei eine «schöne, aber vielleicht nicht ganz zufällige Koinzidenz», dass tags zuvor die letzten Differenzen zum E-ID-Gesetz bereinigt worden seien, welches für E-Collecting von grosser Wichtigkeit sei und die Hoffnung wecke, dass Missbräuchen bei Unterschriftensammlungen Einhalt geboten werden könne. Michel erwähnte hierzu auch den bundesrätlichen Bericht zu E-Collecting, in dem aufgezeigt werde, dass die Auswirkungen der digitalen Unterschriftensammlung eine eigentliche «Blackbox» seien, was ebenfalls verdeutliche, dass vorgängige Tests nötig seien. In diesem Bericht hatte der Bundesrat die sieben Motionen zur Annahme empfohlen, was auch Bundeskanzler Viktor Rossi hervorhob. Selbstverständlich werde man die E-ID-Infrastruktur in die Überlegungen des Pilotbetriebs einbeziehen, der Bundesrat wolle dies allerdings mit Bedacht tun.

Die bundesrätliche Empfehlung zur Annahme hätte im Nationalrat eigentlich eine stillschweigende Annahme der restlichen, aus fast allen Fraktionen stammenden sechs Motionen mit identischem Inhalt bedeutet (Mo. 24.3907 von Gerhard Andrey, gp, FR; Mo. 24.3908 von Dominik Blunschy, mitte, SZ; Mo. 24.3909 von Marcel Dobler, fdp, SG; Mo. 24.3910 von Beat Flach, glp, AG; Mo 24.3911 von Nik Gugger, evp, ZH; Mo. 24.3912 von Min Li Marti, sp, ZH). Da sie jedoch allesamt von Jean-Luc Addor (svp, VS) bekämpft wurden, also von einem Mitglied derjenigen Fraktion, die selbst keinen entsprechenden Vorstoss eingereicht hatte, werden die sechs nationalrätlichen Vorstösse wohl in einer der kommenden Sessionen 2025 in der grossen Kammer debattiert werden müssen.

Dossier: Récolte frauduleuse de signatures

Nachdem die sechs gleichlautenden, im Nationalrat eingereichten Motionen für die Einführung einer Pilotphase für E-Collecting bekämpft worden waren, diskutierte sie der Nationalrat in der Sommersession 2025 ausführlich. Zudem beriet er als Zweitrat über die siebte gleichlautende Motion Michel (fdp, ZG; Mo. 24.3905), die vom Ständerat bereits stillschweigend angenommen worden war. Ebenfalls in die Debatte verwoben wurde die Motion Mühlemann (fdp, GL; Mo. 24.3851), die einen flächendeckenden Einsatz des digitalen Unterschreibens forderte.

Ausser dem entschuldigten Niklaus Gugger (evp, ZH; Mo. 24.3911) machten alle Urheberinnen und Urheber von ihrem Rederecht Gebrauch. So sprach Beat Flach (glp, AG; Mo. 24.3910) von einer «notwendigen und zeitgemässen Weiterentwicklung unserer politischen Rechte» und Gerhard Andrey (gp, FR; Mo. 24.3907) betonte, dass das Vertrauen in die politischen Rechte nach den verschiedenen Unterschriftenfälschungen in vergangener Zeit mittels Digitalisierung und auf der Basis der E-ID-Vertrauensinfrastruktur wieder hergestellt werden müsse. Dominik Blunschy (mitte, SZ; Mo. 24.3908) wiederum betonte die Bedeutung von «Sicherheit, Effizienz und Teilhabe», wobei in einem Pilotversuch Erfahrungen zu Datenschutz und technologischer Sicherheit gesammelt werden müssten. Marcel Dobler (fdp, SG; Mo. 24.3909) freute sich, dass die Vorstösse ein «Gemeinschaftswerk» verschiedener Parteien und beider Kammern seien und Min Li Marti (sp, ZH; Mo. 24.3912) ging darauf ein, dass Pilotversuche dazu dienten, «Kinderkrankheiten anzuschauen», um dann ein funktionierendes System bauen zu können.

Die Mehrheit der SPK-NR empfahl die Motionen zur Annahme. Eine von Benjamin Fischer (svp, ZH) vertretene Minderheit sprach sich aber gegen die Einführung von E-Collecting aus. Das aktuelle System funktioniere gut. Die aufgedeckten Betrugsfälle zeigten, dass die Kontrolle greife. «Kriminelle Energie» könne auch durch Digitalisierung nicht eingeschränkt werden. Zudem sei direkte Demokratie auf physischen Kontakt und mündliche Auseinandersetzung angewiesen. Fischer warnte, dass E-Collecting dazu führe, dass Initiativen und Referenden innert kürzester Zeit zustandekommen, wenn Komitees über gute Adressdatenbanken verfügten. Jean-Luc Addor (svp, VS), der die vom Bundesrat zur Annahme empfohlenen Motionen bekämpft hatte, sprach gar von einem gefährlichen Prozess der die Demokratie schwäche. Der Milizcharakter der Unterschriftensammlung müsse verteidigt werden. Lukas Reimann (svp, SG) stellte schliesslich die Frage, ob denn nicht zuerst die Abstimmung zum Referendum gegen die E-ID vom 28. September abgewartet werden müsste, bevor ein Pilotversuch auf der Basis eben dieser E-ID beschlossen werde.

Bundeskanzler Viktor Rossi versicherte, dass der Bundesrat den Volksentscheid zur E-ID selbstverständlich abwarten würde, erinnerte aber daran, dass die Regierung bereits einiges in diese Richtung unternommen habe. Ziel sei es, Ende 2026 mit den Versuchen beginnen zu können, die sich auf die noch zu diskutierende Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte stützen würden.

In der Folge stimmte die grosse Kammer zuerst über die Motion Michel (24.3905) ab und überwies diese mit 124 zu 66 Stimmen (2 Enthaltungen). Gleich anschliessend erhielten die sechs nationalrätlichen Motionen in einer Sammelabstimmung 126 Pro- und 65 Contra-Stimmen (0 Enthaltungen). Beide Male stimmte lediglich die fast geschlossene SVP-Fraktion – Ausnahme bildete Franz Grüter (svp, LU), der den Ja-Knopf drückte – gegen die Motionen.

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