Mitte Oktober 2022 erklärte der Bundesrat, dass das ALV-Solidaritätsprozent per 1. Januar 2023 wegfallen werde. Seit 2011 wurde auf Lohnanteile über CHF 148'200 ein zusätzlicher Abzug von 1 Prozent erhoben, wobei je hälftig die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden dafür aufkamen. Dies brachte der ALV jährlich bis zu CHF 400 Mio. ein und trug damit zu ihrer Entschuldung bei. Da das Eigenkapital des ALV-Ausgleichsfonds Ende 2022 mehr als CHF 2.5 Mrd. betragen werde, falle dann die gesetzliche Grundlage zur Erhebung des Beitrags automatisch weg, erklärte die Regierung.
- Date
- 13 octobre 2022
- Type
- Ordonnance / Arrêté fédéral simple
- Sources
- Afficher
de Anja Heidelberger
Modifié le 17.10.2024
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