Mit einer Motion wollte Peter Hegglin (mitte, ZG) Ende September 2023 den Kontrahierungszwang zwischen den Krankenversicherungen und den Leistungserbringenden im KVG lockern. Nachdem die Motion aufgrund eines Ordnungsantrags von Josef Dittli (fdp, UR) in der Wintersession 2023 der SGK-SR zur Vorprüfung zugewiesen worden war, hatte diese im Juni 2024 mit 8 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) den Vorstoss zur Annahme empfohlen.
In der Herbstsession 2024 stellte Motionär Peter Hegglin seinen Vorstoss als Kommissionssprecher dem Ständerat vor: Aufgrund des Kontrahierungszwangs müssten die Krankenversicherungen mit sämtlichen Leistungserbringenden Verträge abschliessen, wobei «Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringer [ ... ] in der Realität bisher nur eine untergeordnete Rolle» spielten und einzig formale Kriterien für eine Zulassung notwendig seien. Dies habe zu einer ungleichen geografischen Verteilung der Spitäler und spezialmedizinischen Leistungserbringenden geführt, die wiederum den medizinischen Fachkräftemangel vor allem in den ländlichen Kantonen sowie die Kostensteigerung in den städtischen Kantonen verstärkte – zumal im Gesundheitswesen das Angebot die Nachfrage beeinflusse. Folglich sollen die Krankenversicherungen, sofern regional ein genügend grosses Angebot besteht, beruhend auf spezifischen Kriterien nur mit einzelnen Leistungserbringenden Verträge abschliessen können. Eine Minderheit um Pierre-Yves Maillard (sp, VD) beantragte, die Motion abzulehnen, da «die Vertragsfreiheit der Versicherer [...] das Ende der freien Arztwahl» sei und den Kompetenzverlust der Kantone bei der Spitalplanung verstärke. Auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider forderte die Ablehnung der Motion, da die Kantone die Zahl der Leistungserbringenden über die Zulassungsbeschränkungen regelten und ein Bericht des Bundesrates zu den Vorteilen einer Lockerung des Vertragszwangs abgewartet werden solle. Der Ständerat nahm die Motion mit 30 zu 12 Stimmen (1 Enthaltung) an.