Gesamtverteidigungsübungen finden alle drei Jahre statt. Ziel der Übung von 1980 (GVU 80) war es, die Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen in wechselnden Lagen unter Zeitdruck zu proben. Der angestrebte Vorrang der zivilen Instanzen im Entscheidungsmechanismus kam im Einsatz eines fiktiven Bundesrates und eines Übungsparlamentes zum Ausdruck. Obschon nicht zuletzt auch die Bereitschaft zur Geheimhaltung geprüft wurde, waren Indiskretionen über gewisse, von der Linken als diskriminierend empfundene Bedrohungsszenarien nicht zu vermeiden. Über diese und die entsprechenden Proteste haben wir bereits an anderer Stelle berichtet.