Verfassungsartikel über die Neuordnung der Landesversorgung (BRG 78.057)

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Für die Erweiterung der wirtschaftlichen Kriegsvorsorge zu einer allgemeinen Politik der Landesversorgung legte der Bundesrat im Herbst dem Parlament eine entsprechende Verfassungsänderung (Art. 31 bis, Abs. 3e BV) vor. Im Vermehmlassungsverfahren hatten namentlich Wirtschaftsverbände und die FDP eine engere Formulierung verlangt, um den Bund daran zu hindern, die neue Kompetenz konjunktur- oder strukturpolitisch zu missbrauchen. Diesen Einwänden trug der Bundesrat Rechnung: Staatseingriffe sollen auf schwere Mangellagen beschränkt sein, welche die Wirtschaft nicht selber beheben kann. Die Empfehlungen für die Haltung von Lebensmittelvorräten wurden den veränderten Essgewohnheiten angepasst, als sich herausstellte, dass zwar nur 10 Prozent der Haushalte sie strikte befolgen, aber trotzdem 84 Prozent für 14 Tage ausreichend eingedeckt sind.

Der neue Verfassungsartikel über die Landesversorgung, der anfangs März von Volk und Ständen sehr klar angenommen wurde, soll es dem Bund erlauben, auch in Friedenszeiten Massnahmen zu treffen, um die Versorgung von lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen bei schweren Mangellagen sicherzustellen. Der Artikel wurde mit 1'116'353 (86%) Ja gegen 181'264 (14%) Nein und in allen Kantonen angenommen. Mit Ausnahme vereinzelter Organisationen der extremen Linken und betont föderalistischer Gruppen aus dem Waadtland war durchwegs die Ja-Parole ausgegeben worden.


Abstimmung vom 2. März 1980

Beteiligung: 34.46%
Ja: 1'116'353 (86.05%) / Stände 20 6/2
Nein: 181'264 (13.95%) / Stände 0

Parolen:
– Ja: CVP, EVP, FDP, LdU, LPS(1)*, PdA, REP, SD, SPS, SVP
– Nein: –
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen