In die Diskussion über die Polizei wurde das Projekt einbezogen, auf dem Konkordatswege eine Interkantonale Mobile Polizei (IMP) zu schaffen, die dem Bundesrat zum Schutz ausländischer Diplomaten und internationaler Konferenzen, zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und in Katastrophenfällen zur Verfügung stehen sollte. Die Opposition gegen die Aufstellung eines solchen Ordnungsinstruments entsprang einerseits der Sorge um die kantonale Polizeihoheit, anderseits Bedenken, dass die neue Polizeitruppe eher provokativ als beruhigend wirken könnte. Unentwegte Kritiker bezeichneten sie als Werkzeug der Repression. In Zürich, wo man sich wie in Baselstadt vom Konkordat fernhielt, wurde die Befürchtung geäussert, die eigenen Bestände würden von der interkantonalen Institution zu stark beansprucht. Der schon Ende 1968 vom Bundesrat den eidgenössischen Räten unterbreitete Antrag, die auf 600 Mann veranschlagte IMP durch Subventionen – insbesondere für Ausrüstung und Ausbildung – zu unterstützen und damit das auf Initiative des Bundes entstandene Konkordat wirksam werden zu lassen, wurde im Ständerat nur vom Vertreter des Landesrings bekämpft. Im Nationalrat jedoch meldete sich eine stärkere Gegnerschaft, die aus der Mehrheit der Sozialdemokraten, dem Landesring und der PdA bestand; ihr Sprecher bezeichnete die IMP als verkappte Bundespolizei und als verfassungswidrig. Bundespräsident von Moos versicherte demgegenüber, dass der Bundesrat von der ihm durch das Konkordat eingeräumten Einsatzkompetenz nicht ohne Einvernehmen mit den betroffenen Kantonen Gebrauch machen werde. Nach der Verabschiedung durch beide Räte wählte die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) den Walliser Kantonspolizeichef Ernest Schmid provisorisch zum Kommandanten der vorgesehenen Truppe (Schmid war zugleich Kommandant der Heerespolizei, kündigte aber die Niederlegung dieses Kommandos an.) Auf kantonaler Ebene wurde vom Solothurner Landesring eine Volksinitiative gegen den vom Kantonsrat beschlossenen Beitritt lanciert.
- Schlagworte
- Datum
- 4. Juni 1969
- Prozesstyp
- Interkantonale Zusammenarbeit
- Geschäftsnr.
- 10089
- Akteure
- Quellen
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- Neutralität 7 (März 1969), S. 3 u. 33 ff.
- AB NR, 1969, S. 229 ff.
- AB SR, 1969, S. 20 ff.
- NZ, 28.12.69; NZZ, 20.2., 24.2., 1.7., 23.10.,13.11. und 8.12.69; SJ, 22.11 und 23.11.69
von Peter Gilg
Aktualisiert am 18.07.2024
Aktualisiert am 18.07.2024