Ein wesentlich schärferes Instrumentarium, welches nicht nur wie der Konjunkturartikel dazu dienen soll, die Ausschläge des Konjunkturbarometers zu dämpfen, sondern darüber hinaus auf eine radikale Umgestaltung der bestehenden Wirtschaftsordnung abzielt, hatte die PdA mit ihrer 1975 eingereichten Volksinitiative „gegen Teuerung und Inflation“ vorgeschlagen. Die einschneidendsten der in Aussicht gestellten Massnahmen beinhalten eine staatliche Lenkung des Wirtschaftslebens (Kontrolle der Preise und Gewinne, der Kapitalbewegungen und des Aussenhandels) sowie die Möglichkeit der Verstaatlichung von Monopolunternehmungen. Als Novum in der Geschichte des Bundesstaates stellte die Regierung den Antrag, diese Initiative wegen Verletzung der Vorschrift der Einheit der Materie ungültig zu erklären. Sie beurteilte es als unzulässig und verantwortungslos, wenn der Stimmbürger veranlasst werde, sich mit einem einzigen Votum gleichzeitig über die Einführung von Sozialrechten (Recht auf Arbeit), über Besitzstandgarantien für einzelne Berufsstände (Landwirtschaft und Kleingewerbe) sowie über Verstaatlichungen und neue Besteuerungsprinzipien auszusprechen. Im Ständerat stiess der doch recht spektakuläre Entscheid auf wenig Opposition, der Nationalrat hingegen zeigte sich skeptischer. Seine Kommission war — nach Kenntnisnahme der Uneinigkeit der Staatsrechtler — mit knappem Mehr zum Schluss gekommen, die PdA-Initiative für gültig zu erklären. Die Befürworter der Fortsetzung der bisherigen liberalen Praxis (sie rekrutierten sich vorwiegend aus den Reihen der Sozialdemokraten und des Landesrings) wiesen darauf hin, dass auch in den Abstimmungsvorlagen der Bundesversammlung der Stimmbürger oft keine Einheit der Materie vorfinden könne. Darüber hinaus wurde von der Linken auch die Grundsatzfrage nach der Veränderbarkeit unseres komplexen System aufgeworfen; diese sei ernsthaft gefährdet, wenn nur noch zu genau umrissenen Teilaspekten Initiativen eingereicht werden dürften. Trotz dieser von der Kommissionsmehrheit vorgetragenen Argumentation obsiegte auch in der Volkskammer schliesslich der bundesrätliche Ungültigkeitsantrag. Der Entscheid erzeugte nicht nur Empörung bei den Initianten, sondern auch ein gewisses Bedauern in Kreisen, welche den Zielen der PdA alles andere als freundlich gegenüberstehen. Diese hätten eine Auseinandersetzung über die Absichten des Volksbegehrens sowie eine wuchtige Verwerfung durch den Stimmbürger dem getroffenen staatsrechtlichen Urteil vorgezogen.