Mitte Juni handelten Bankiervereinigung (SBVg) und Nationalbank (SNB) einen Kompromiss aus, der auf eine Differenzierung der Zinserhöhung nach materiellen, regionalen und zeitlichen Kriterien hinauslief. Die Bankiervereinigung empfahl ihren Mitgliedsinstituten, die Sparzinsen nicht vor dem 1. Dezember 1980 und die Sätze für Althypotheken nicht vor dem 1. März 1981 anzuheben. Die Zinsen für neue Hypotheken und für Hypotheken aufgewerblichen und industriellen Objekten durften wie vorgesehen auf den 1. Oktober 1980 angepasst werden. Die Nationalbank hat also erreicht, dass die von der Hypothekarzinssteigerung ausgehende Teuerung nur schubweise in den Index eingeht. Dies wurde von einigen Kommentatoren als «Indexkosmetik» bezeichnet, da sich die Mietpreiserhöhungen schon während des Jahres 1981 auswirken werden, viele Lohnerwerbende jedoch den Teuerungsausgleich erst am Jahresende erhalten.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wies in einem Communiqué auf die lohnmässigen Konsequenzen einer Hypothekarzinserhöhung hin. Er betonte, die Kapitalmarktverhältnisse des folgenden Frühjahrs seien nicht voraussehbar. Der SGB verlangte deshalb von der Nationalbank (SNB), sie solle auf die Banken einwirken, damit diese im März die Zinserhöhung nicht ungeachtet der Marktsituation durchzwängten.

Nationalrat Hubacher (sp, BS) ersuchte den Bundesrat mit einem Postulat, von der Kartellkommission (WEKO) untersuchen zu lassen, ob der Hypothekarbeschluss der Banken vom Juni nicht einen Missbrauch im Sinne des Kartellgesetzes darstelle. In einem weiteren Postulat regte Lilian Uchtenhagen (sp, ZH; Po. 80.456) die Einführung einer Preisüberwachung für die Hypothekarzinsen an. Beide Vorstösse wurden in der Wintersession an den Bundesrat überwiesen.

Da die Vergütungen für Sparhefte hinter der übrigen Zinsentwicklung zurückblieben, floss ein Teil der Spargelder in günstigere Anlageformen ab. Die Banken sahen sich deshalb zu einer Erhöhung der Sparheftsätze veranlasst. Zumindest für die lokalen und regionalen Kreditinstitute, die sich vornehmlich mit Spargeldern finanzieren, bedingte dies jedoch auch eine Heraufsetzung der Hypothekarzinsen. Nach einer ersten Anhebung der Spar- und Hypothekarzinsen um 0.5 Prozent im Frühjahr kündigten die Zürcher Kantonalbank (ZKB) und die Grossbanken Anfang Juni eine weitere Erhöhung auf den 1. Oktober 1980 an: wiederum um 0.5 Prozent auf fünf Prozent für Hypotheken und auf drei Prozent für Sparhefte. Die Nationalbank (SNB), die vorher nicht konsultiert worden war, bezeichnete das Vorgehen der Kreditinstitute als Beeinträchtigung ihrer Stabilitätspolitik; sie befürchtete, die Erhöhung der Hypothekarsätze würde über Mietzinsaufschläge die Teuerung anheizen. Zudem sei der Zeitpunkt für die Ankündigung schlecht gewählt – die Zinssätze waren seit April wiederum rückläufig. Auch Bundesrat Willi Ritschard rügte die Massnahme der Banken. SPS und Gewerkschaften wandten sich vehement gegen die geplante Zinsrunde. Sie kritisierten, dass die Notwendigkeit der Hypothekarzinserhöhung für die regionalen und lokalen Kreditinstitute von den Grossbanken dazu benützt worden sei, die Sätze auch ihrerseits, trotz ihrer guten Ertragslage, zu erhöhen.