Zum Jahresende beantragte der Bundesrat dem Parlament auch noch die Verlängerung des Rahmenkredits für die internationale Währungshilfe auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die internationale Währungshilfe (WHG) für den Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis zum 25. Dezember 2013. Dieser Kredit beträgt CHF 2.5 Mrd. und dient für entsprechende Darlehen, die Übernahme von Garantieverpflichtungen und die Leistung von à-fonds-perdu-Beiträgen an Staaten mit Zahlungsbilanzproblemen. Diese Kreditzusagen sind in den vergangen Jahren kaum beansprucht worden; die weltweite Krise der Finanzmärkte und die sich daraus entwickelnde Rezession könnten aber dazu führen, dass die Instrumente der internationalen Währungshilfe wieder vermehrt in Anspruch genommen werden müssen.
- Schlagworte
- Datum
- 19. Dezember 2008
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 08.082
- Quellen
- anzeigen
von Hans Hirter
Aktualisiert am 22.03.2025
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