Neue Kreditvereinbarungen des internationalen Währungsfonds

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Im Dezember genehmigte der Ständerat zwei Geschäfte zum internationalen Währungsfonds. Zum einen ging es um eine Garantieverpflichtung zuhanden der SNB im Zusammenhang mit einem Darlehen an den Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum, zum anderen um den Beitritt der Schweiz zu den geänderten "Neuen Kreditvereinbarungen des internationalen Währungsfonds" (IWF). Der Bundesrat war im September mit den entsprechenden Botschaften an das Parlament gelangt. In der ersten Vorlage erbat die Landesregierung die Zustimmung der Räte zur Fortführung der schweizerischen Beteiligung an den Neuen Kreditvereinbarungen, die seit 1998 im Rahmen des IWF bestehen und überarbeitet werden sollen. Konkret ging es um eine Aufstockung des Sonderfinanzierungsfonds für ausserordentliche Stützungsmassnahmen sowie die Flexibilisierung der Mittelbereitstellung im Krisenfall. Die SNB, welche die Schweiz im Rahmen dieses Abkommens vertritt, sollte dabei ermächtigt werden, sich mit maximal 10,9 Mia. SZR (ca. 18 Mia. Schweizer Franken) an internationalen, vom IWF koordinierten Liquiditätsmassnahmen zu beteiligen. Das Mandat der SNB soll wie beim bisherigen Maximaldarlehen im Umfang von 1,5 Mia. SRZ auch künftig nicht durch eine Bundesgarantie gedeckt sein. Die kleine Kammer beschloss einstimmig Eintreten und lehnte mit 30 zu fünf Stimmen einen Rückweisungsantrag von Maximilian Reimann (svp, AG) ab, der, unterstützt durch Parteikollegen, das Geschäft an die Aussenpolitische Kommission (APK-NR) zurückweisen wollte. Gefordert wurde insbesondere eine Prüfung des Verteilschlüssels und die Limitierung der Schweizer Beiträge. Zudem hinterfragten die sich äussernden SVP-Ständeräte das Potenzial des IWF, seine Stabilisierungsaufgabe angesichts weiterer mit Zahlungsschwierigkeiten kämpfender Länder überhaupt noch wahrnehmen zu können. Die Zustimmung der kleinen Kammer zum Bundesbeschluss erfolgte mit 27 zu drei Stimmen bei drei Enthaltungen. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-NR) verschob die Behandlung des Geschäfts auf 2011.

Le Conseil fédéral a présenté son message relatif à l’adhésion de la Suisse aux nouveaux accords d’emprunts modifiés (NAE) du FMI. Ces accords sont censés répondre aux besoins des Etats membres lorsque les moyens ordinaires ne suffisent pas dans un contexte de crise menaçant le système monétaire et financier international. Le montant de ces emprunts sont ainsi passés de 34 milliards de droits de tirages spéciaux (DTS : unité monétaire propre au FMI) à 367 milliards et les outils ont été modifiés afin d’en garantir une mobilisation assouplie et rapide en cas de nécessité. Le Conseil fédéral a donc demandé une augmentation faisant passer la participation maximale helvétique de 1,5 milliards de DTS à 10,9, soit à un total avoisinant les 18 milliards de francs. Malgré cette augmentation, la part helvétique diminuerait de 1,5 point et passerait de 4,5% à environ 3% de l’ensemble des NAE. Le gouvernement a néanmoins considéré que cette augmentation renforcerait l’image de la Suisse en tant que place financière d’importance. Il a demandé de traiter en urgence ce message ainsi que celui relatif à l’augmentation des ressources du FMI, adopté par la Conseil des Etats l’année précédente. Une motion d’ordre a donc été déposée en ce sens par le bureau du Conseil national, la voix du président ayant été prépondérante. La chambre du peuple a toutefois refusé de traiter ces messages avant l’année suivante. En effet, une alliance de circonstance entre l’UDC et la gauche a conduit à lier les crédits pour le FMI à l’aide au développement. La gauche souhaite augmenter l’aide à 0,5% du RNB de manière effective et demande de traiter ces deux thématiques simultanément. Quant à l’UDC, elle met en avant les risques potentiels de ces engagements, souhaite diminuer cette aide et exige des garanties auprès de l’UE concernant les accords bilatéraux. Au Conseil des Etats, une proposition de renvoi Maximilian Reimann (udc, AG) a été écartée par 30 voix contre 5 et le premier projet a été aisément adopté par 27 voix contre 3.

Zeitgleich mit der befristeten Mittelaufstockung via bilaterale Kreditvereinbarungen hatte der IWF im Frühjahr 2009 den Beschluss gefasst, seine finanziellen Mittel, die via Neue Kreditvereinbarung (NKV) mobilisiert werden können, von SRZ (Sonderziehungsrechte, Währungseinheit des IWF) 34 Mia. auf SRZ 367 Mia. zu erhöhen. Die Quote der Schweizerischen Nationalbank, welche die Kreditlinien für die Schweiz gewährt, hatte bis anhin 4,53% (SRZ 1.54 Mia.) betragen. Neu sollte diese Kreditlimite, die im Gegensatz zur bilateralen Kreditvereinbarung nicht durch den Bund garantieren werden muss, 2,97% (SZR 10.905 Mia.) betragen. Der Ständerat hatte dem Beitritt zur NKV bereits 2010 zugestimmt. Die grosse Kammer behandelte das Geschäft in der Frühjahrssession 2011. SVP-Vertreter setzten sich erneut erfolglos dafür ein, dass allfällige SNB-Kredite an den IWF im Ziehungsfall mittels in der Schweiz domizilierten Golds abgesichert werden müssen. Ein weiterer Antrag, der forderte, den Beitritt zur Neuen Kreditvereinbarung (NKV) erst zu vollziehen, wenn die schweizerische Quote an der NKV auf das Mass vergleichbarer Staaten reduziert sei, wurde mit Hinweis auf den dadurch sinkenden Stimmrechtsanteil der Schweiz ebenfalls abgelehnt. In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 94 zu 68 Stimmen angenommen. Lediglich die SVP-Fraktion sowie einige Abgeordneten der GPS lehnten die Vorlage ab. Der Beschluss wurde nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt, wie von der SVP beantragt.

In der Folge des Beitritts zur revidierten Neuen Kreditvereinbarung NKV 2011 hatte sich die maximale Kreditlinie der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gegenüber dem IWF von SRZ 1.54 Mia. auf SRZ 10.905 Mia. erhöht. Im Zuge der Erhöhung der ordentlichen Mittel des IWF (Beschluss von 2010), zu der auch die Schweiz ihre Teilnahme zugesagt hatte und deren parlamentarische Genehmigung 2012 im Parlament behandelt werden würde, entschied der IWF die Mittel des NKV zu reduzieren („NKV-Rollback“). Dadurch wurde in Aussicht gestellt, dass auch die maximale Kreditlinie der SNB gegenüber dem IWF reduziert werden würde, und zwar auf SRZ 5.5 Mia.