Nach den Banken gerieten im Berichtsjahr auch schweizerische Versicherungsgesellschaften wegen ihres Verhaltens gegenüber den Opfern und Überlebenden des Holocaust unter Beschuss. Anhand von konkreten Fällen wurde ihnen vorgeworfen, dass ihre deutschen Niederlassungen den Anordnungen der deutschen Behörden, die Policen jüdischer Bürger zugunsten Deutschlands zu liquidieren, nachgekommen seien. Ähnlich wie bei den Banken machten zudem Hinterbliebene von Opfern Ansprüche geltend, die sie aber mangels Versicherungsdokumenten nicht belegen können. Schweizer Versicherungen erwiderten, dass sie die nachrichtenlos gebliebenen Policen von möglichen Holocaustopfern bereits in den 60er Jahren an die Bundesbehörden gemeldet haben. Die seit 1996 durchgeführten Nachforschungen hätten in der Schweiz keine zusätzlichen Policen zutage gefördert; Anspruchsberechtigte bei deutschen Filialen seien hingegen entschädigt worden.
- Schlagworte
- Datum
- 1. September 1997
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Quellen
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- TA, 10.1, 21.6. und 1.9.97; NZZ, 17.5.97.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 12.03.2025
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