Das aus dem Jahre 1908 stammende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) soll gemäss einer vom Nationalrat als Postulat überwiesenen Motion David (cvp, SG; Mo. 90.732) totalrevidiert werden. Dabei soll der Schutz der Versicherungsnehmer stärker gewichtet werden. Gewisse Bestimmungen des geltenden Gesetzes scheinen auch nach Ansicht der Versicherungsgesellschaften überholt zu sein, empfiehlt doch ihr Interessenverband (SVV), sie in der Praxis nicht mehr durchzusetzen. Der Bundesrat anerkannte zwar die beanstandeten Mängel, er möchte aber mit einer Revision noch abwarten, bis die Bestrebungen der EG zu einer Harmonisierung des Versicherungsrechts weiter vorangekommen und ihre Konsequenzen für das schweizerische Recht deutlicher erkennbar sind.