Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Revision des Gesetzes gegen Insidergeschäfte. Transaktionen an der Börse sollen in Zukunft auch strafbar sein, wenn sie aufgrund von speziellen Kenntnissen über bevorstehende Gewinnwarnungen (und damit erwartete Kursverluste) getätigt werden. Diese Schliessung einer offensichtlichen Lücke im ursprünglichen Gesetz, welches nur Insiderkenntnisse über erwartete Kursgewinne erwähnt hatte, hatten zuerst das Parlament mit der Überweisung einer Motion Jossen (sp, VS) und anschliessend auch eine vom EJPD eingesetzte Expertenkommission gefordert.
- Schlagworte
- Datum
- 8. Dezember 2006
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 06.102
- Akteure
- Quellen
-
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- TA, 9.12.06.
- BBl, 2007, S. 439 ff.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 20.03.2025
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