Verordnung über die Liquidität der Banken (2013)

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Die Verordnung über die Liquidität der Banken (LiqV), die ebenfalls im Nachgang zu den Änderungen im Bankengesetz 2011 (BankG) erarbeitet wurde und deren viertes Kapitel zur Liquidität von Grossbanken vom Parlament genehmigt werden musste, kam Ende 2012 in die Räte. Die übrigen Kapitel machten qualitative Vorgaben zum Liquiditätsmanagement aller Schweizer Banken und wurden auf Anfang 2013 durch den Bundesrat in Kraft gesetzt. Quantitative Vorgaben verschob die Regierung im Zusammenhang mit der Verzögerung in der internationalen Liquiditätsregulierung («Basel III») auf später. Das genehmigungspflichtige Kapitel vier überführt die zwischen der Finma und den Grossbanken getroffene Vereinbarung («Liquiditätsregime») in Verordnungstext. Die Räte berieten die Vorlage allerdings im Berichtsjahr nicht.

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Zu keinen Diskussionen Anlass gab die Verordnung über die Liquidität der Banken (LiqV), die aufgrund der Änderungen im Bankengesetz von 2011 erstmalig dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden musste. Die Verordnung enthielt die zwischen Finma und Grossbanken im Sommer 2011 getroffene Vereinbarung betreffend Liquiditätshaltung. Sowohl der Nationalrat (mit 185 zu 0) als auch der Ständerat (30 zu 0) stimmten der Verordnung einstimmig zu. Dadurch war die Grossbankenregulierung vom Herbst 2011 formell abgeschlossen.

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