Die Verordnung über die Liquidität der Banken (LiqV), die ebenfalls im Nachgang zu den Änderungen im Bankengesetz 2011 (BankG) erarbeitet wurde und deren viertes Kapitel zur Liquidität von Grossbanken vom Parlament genehmigt werden musste, kam Ende 2012 in die Räte. Die übrigen Kapitel machten qualitative Vorgaben zum Liquiditätsmanagement aller Schweizer Banken und wurden auf Anfang 2013 durch den Bundesrat in Kraft gesetzt. Quantitative Vorgaben verschob die Regierung im Zusammenhang mit der Verzögerung in der internationalen Liquiditätsregulierung («Basel III») auf später. Das genehmigungspflichtige Kapitel vier überführt die zwischen der Finma und den Grossbanken getroffene Vereinbarung («Liquiditätsregime») in Verordnungstext. Die Räte berieten die Vorlage allerdings im Berichtsjahr nicht.
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008- Schlagworte
- Datum
- 30. November 2012
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 12.096
- Quellen
-
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- BBl, 2012, S. 9455 ff.
- NZZ, 29.8.12.
von Fabio Canetg
Aktualisiert am 31.03.2025
Aktualisiert am 31.03.2025