Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen in internationalen Verträgen

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Im Zusammenhang mit der Beratung über die Swissness-Vorlage stimmte der Ständerat in der Wintersession einer Motion seiner Kommission für Rechtsfragen zu, welche sich mit der geographischen Herkunftsbezeichnung im Rahmen von internationalen Verträgen beschäftigte. Der Vorstoss forderte, dass der Bundesrat beim Abschluss von Freihandelsabkommen sowie von bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträgen die Verwendung von geografischen Herkunftsbezeichnungen zu regeln hatte. Das Geschäft wurde im Nationalrat erst im Folgejahr behandelt.

Der Ständerat nahm mit 22 zu 8 Stimmen eine Motion seiner Kommission für Rechtsfragen an. Sie fordert darin die obligatorische Aufnahme einer Regelung zum Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen in allen künftigen Freihandelsabkommen und sonstigen bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträgen. Die Motion wurde bis zum Ende des Berichtsjahres noch nicht im Nationalrat thematisiert.

Im Zusammenhang mit den Beratungen über die Swissness-Vorlage nahm der Nationalrat in der Frühjahrssession eine Motion der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-SR) zur geographischen Herkunftsbezeichnung im Rahmen von internationalen Verträgen an. Die kleine Kammer schwächte den Text des Vorstosses, der im vergangenen Jahr vom Ständerat gutgeheissen wurde, allerdings ab, indem sie an Stelle einer zwingenden eine dispositive Formulierung wählte. Demnach hatte der Bundesrat beim Abschluss von Freihandelsabkommen sowie von bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträgen „nach Möglichkeit“ die Verwendung von geografischen Herkunftsbezeichnungen zu regeln. Dieser Modifikation stimmte im Juni des Berichtsjahrs der Ständerat zu.

Eine im vorigen Jahr vom Ständerat angenommene Motion der Kommission für Rechtsfragen (RK) wurde 2013 vom Nationalrat abgeändert: Regelungen zum Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen sollen demnach nicht obligatorisch, sondern nur „nach Möglichkeit“ in künftige internationale Wirtschaftsverträge aufgenommen werden. Die verantwortliche nationalrätliche Kommission und der Bundesrat hatten den Text als zu restriktiv empfunden: Manche Verhandlungspartner würden eine derartige Klausel nicht von Beginn weg in einem Vertrag akzeptieren, sondern zuerst Absichtserklärungen unterzeichnen und diese erst später verbindlich umsetzen. Bundesrätin Sommaruga bekräftigte, dass man dieses Anliegen generell zu fördern versuche. Mit dem Zustimmen des Ständerats wurde die modifizierte Motion im Juni definitiv verabschiedet.