Auf Antrag des Bundesrates, der auf die im letzten Jahr eingesetzte Kommission Behnisch hinwies, überwies der Ständerat eine Motion Saudan (fdp, GE) (96.3592), wonach steuerlich abziehbare Schuldzinsen nur noch bis zur Höhe des Bruttovermögensertrages oder bis zur Hälfte der gesamten Einkünfte angerechnet werden dürfen, als Postulat. Der Kanton Genf kennt diese Regelung bereits. Auch bezüglich einer Motion Cottier (cvp, FR) (Mo. 97.3494) verwies der Bundesrat auf die eingesetzte Kommission. Der Motionär forderte, die Besteuerung privater Renten neu nach dem Eintrittsalter des Versicherten abzustufen und den steuerpflichtigen Teil von heute 60% auf maximal 40% zu senken, was eine Änderung des DBG und des StHG erfordern würde. Der Ständerat gab die Motion zur Behandlung an seine WAK weiter.
- Schlagworte
- Datum
- 4. Dezember 1997
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 96.3592
- Akteure
- Quellen
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- 24 Heures, 20.3.97
- AB SR, 1997, S. 1117 ff.
- AB SR, 1997, S. 311 ff.
von Eva Müller
Aktualisiert am 27.06.2019
Aktualisiert am 27.06.2019