Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lancierte die Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer», wonach in Zukunft auch realisierte Gewinne natürlicher Personen, die mit Aktien und Obligationen etc. erzielt werden, versteuert werden müssen. Nach geltender Regelung sind nur juristische Personen dieser Steuer unterworfen. Der Steuersatz soll mindestens 20% betragen, ein Freibetrag von CHF 5000 wird gewährt und Verluste sollen abgezogen werden können. Unterstützung fand die Volksinitiative bei der SP, mit der Unterschriftensammlung wurde im Mai begonnen.
- Schlagworte
- Datum
- 2. Dezember 1998
- Prozesstyp
- Volksinitiative
- Akteure
- Quellen
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- AB NR, 1998, S. 2435 ff.
- BBl, 1998, S. 2397 ff.
- TA, 13.1.98; BZ, 22.1.98
von Urs Beer
Aktualisiert am 27.06.2019
Aktualisiert am 27.06.2019