Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer»

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Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lancierte die Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer», wonach in Zukunft auch realisierte Gewinne natürlicher Personen, die mit Aktien und Obligationen etc. erzielt werden, versteuert werden müssen. Nach geltender Regelung sind nur juristische Personen dieser Steuer unterworfen. Der Steuersatz soll mindestens 20% betragen, ein Freibetrag von CHF 5000 wird gewährt und Verluste sollen abgezogen werden können. Unterstützung fand die Volksinitiative bei der SP, mit der Unterschriftensammlung wurde im Mai begonnen.

Im Oktober erteilte der Bundesrat der Volksinitiative zur Einführung einer Kapitalgewinnsteuer des SGB eine Absage. Der SGB hatte seine Initiative Ende 1999 eingereicht. Der Bundesrat kam nun zum Schluss, die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer sei zu aufwendig und zu wenig ergiebig.

Gegen die Stimmen der Linken lehnte das Parlament die Volksinitiative „für eine Kapitalgewinnsteuer“ ab (der Nationalrat mit 120:65, der Ständerat mit 35:6 Stimmen). Die bürgerliche Mehrheit räumte zwar ein, dass das Begehren dem Anliegen der Steuergerechtigkeit entspreche, betonte aber, dass die direkte Bundessteuer mit ihrer starken Progression bereits den Charakter einer Reichtumssteuer habe. Die Kapitalgewinnsteuer stelle eine isolierte Einzelmassnahme dar, die nicht in das bestehende Steuersystem integriert sei und die alle sieben Kantone, welche eine solche Steuer kannten, aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit wieder abgeschafft hätten. Mit 96:78 Stimmen verwarf der Nationalrat einen Antrag Fetz (sp, BS), das Geschäft an die WAK zurückzuweisen mit dem Auftrag, konkrete Massnahmen zur Schliessung der Steuerlücken auf Kapitalgewinnen auszuarbeiten, um dem Volk einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative vorlegen zu können. Bundesrat Villiger wies darauf hin, dass es an Zeit fehle, in dieser komplexen Materie rasch zu Ergebnissen zu kommen, insbesondere, da noch kein Konsens bestehe.

Am 2. Dezember stimmten Volk und Stände über die Volksinitiative „für eine Kapitalgewinnsteuer“ ab. Unterstützung erhielt das vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund eingereichte Begehren von der SP und den Grünen, der CSP, der EVP und dem CNG. Die bürgerlichen Parteien sowie Gewerbe-, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände gaben die Nein-Parole heraus. Einzig die CVP des Kantons Jura empfahl ein Ja. Nach einem flauen Abstimmungskampf, der einzig von einem vorrübergehenden Stopp eines SGB-Inserates in der Edipresse kurzfristig belebt wurde, verwarfen Volk und Stände die Vorlage mit 66% Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von nur 37%. Kein einziger Kanton unterstützte das Begehren. Am stärksten war die Ablehnung in Schwyz (81%), Nidwalden (78%) und Appenzell Innerrhoden (77%), am meisten Ja-Stimmen erzielte die Initiative in den Kantonen Jura (45%), Neuenburg und Bern (je 41,5%). Wie bereits in der Parlamentsdebatte zeigte sich auch bei der Abstimmung ein klarer Links-Rechts-Gegensatz. Gemäss Vox-Analyse waren die Stimmenden aus Kantonen mit hoher Steuerbelastung der Vorlage stärker gewogen als die Stimmenden in Kantonen mit niedriger Belastung.


Abstimmung vom 2. Dezember 2001

Beteiligung: 37,8%
Ja: 594 927 (34,1%) / 0 Stände
Nein: 1 149 182 (65,9%) / 20 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: SP, GP, CSP, EVP, PdA; SGB, CNG
– Nein: FDP, CVP, SVP, LP, FP, EDU, SD, Lega; SGV, Arbeitgeberverband, economiesuisse