Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

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Wie der Ständerat im Vorjahr lehnte der Nationalrat eine im April 2008 eingereichte Standesinitiative des Kantons St. Gallen (St. Iv. 08.309) ab, welche die gesetzlichen Grundlagen zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung vorgesehen hatte. Ebenso wenig fand eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) (Pa. Iv. 09.455) eine Mehrheit. Diese hätte verlangte, dass das Ermessen der Veranlagungsbehörden bei der Aufwandsbesteuerung einzuschränken sei und nur noch Ausländer pauschal besteuert werden, die weder im Inland noch im Ausland ein Erwerbseinkommen haben. Am 1. Mai lancierte überdies die Alternative Linke eine Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

Im November gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die eidgenössische Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ mit 1030'000 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen war. Das von der Alternativen Linken lancierte Begehren forderte die Abschaffung der Pauschalbesteuerung mittels einer Verfassungsänderung.

Im Juni präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“, die im Vorjahr eingereicht worden war. Das Begehren forderte die Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, da er die positiven volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieses Regimes höher gewichtete als Steuergerechtigkeitsüberlegungen. Nach Ansicht der Landesregierung stärkte die Aufwandsbesteuerung die Standortattraktivität der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb um vermögende und mobile Personen. Zudem führte der Bundesrat ins Feld, dass das Parlament im Vorjahr die Bemessungsgrundlagen der Pauschalbesteuerung auf Bundesebene verschärft hatte. In der Wintersession sprach sich der Ständerat mit 30 zu 9 Stimmen gegen die Volksinitiative aus. Darüber hinaus verzichtete er darauf, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die Ratslinke argumentierte, dass die Pauschalbesteuerung die Steuergerechtigkeit gleich zweifach in Frage stellte, da reiche Ausländer sowohl im Vergleich zu reichen Schweizern als auch gegenüber weniger Vermögenden privilegiert würden. Dadurch würde das Vertrauen in die Steuerbehörden untergraben und die Steuermoral verschlechtert. Die bürgerlichen Vertreter führten ihrerseits an, dass die Pauschalbesteuerung in Rand- und Bergregionen von grosser Bedeutung sei, dass im Falle eines Wegzuges nebst Steuereinnahmen auch Investitionen, Konsumausgaben und Spendengelder betroffen seien und dass die Kantone im Grundsatz selber über die Bedingungen dieses Steuerregimes zu befinden hätten. Der Nationalrat setzte die Behandlung der Initiative auf 2014 an.

Nachdem bereits der Ständerat im Vorjahr dem Bundesrat gefolgt war und die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ zur Ablehnung empfohlen hatte, sprach sich im Mai 2014 auch der Nationalrat bei zwei Enthaltungen mit 119 zu 59 Stimmen gegen die Volksinitiative aus, die eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung gefordert hatte. Die Ratslinke argumentierte, dass die bestehende Steuerpraxis, vermögende Ausländer, die nicht in der Schweiz erwerbstätig sind, nach ihrem Lebensaufwand zu besteuern, die Steuergerechtigkeit doppelt in Frage stellte. So würden wohlhabende Ausländer nicht nur im Vergleich zu reichen Schweizern, sondern auch gegenüber weniger Vermögenden privilegiert. Das bürgerliche Lager führte die Wichtigkeit der Standortattraktivität ins Feld, die grossen Einfluss auf die zukünftigen Steuereinnahmen etlicher Kantone habe.

Die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ kam am 30. November 2014 zur Abstimmung. Bei der Parolenfassung im Vorfeld des Urnenganges zeigte sich auf nationaler Ebene wenig überraschend das gleiche Bild wie bei den Abstimmungen im Parlament: Die SP, die Grünen und die EVP befürworteten wie die Gewerkschaften die Volksinitiative, während sich die SVP, die FDP, die CVP und die Grünliberalen wie die Wirtschafts- und Gewerbeverbände gegen das Begehren aussprachen. Auf Ebene der Kantonalparteien überraschte das Ausscheren von acht GLP-Sektionen, die alle von der nationalen Parteilinie abwichen. Fünf unter ihnen beschlossen die Ja-Parole, die anderen drei erteilten die Stimmfreigabe. Im Abstimmungskampf war das gegnerische Lager sehr präsent und dominierte den gekauften Raum. Untersuchungen zeigten, dass weniger als jedes zwanzigste Inserat von den Befürwortern stammte. Auf Seite des Nein-Lagers wurden drei von vier Inseraten von Parteien und deren Politikern geschaltet. Auffällig dabei war, dass vor allem Vertreter der FDP präsent waren. Die Volksinitiative wurde schliesslich von Volk und Ständen verworfen. 40,8% der Partizipierenden stimmten der Vorlage zu. Die gesamtschweizerische Stimmbeteiligung betrug 49,2%. Als einziger Stand stimmte der Kanton Schaffhausen, der 2011 auf kantonaler Ebene bereits die Pauschalbesteuerung abgeschafft hatte, mit 50,8% dem Volksbegehren zu. In den Kantonen Zürich (49,1%), Appenzell Ausserrhoden (48,0%), Basel-Landschaft (46,0%) und Basel-Stadt (45,1%), die allesamt auf kantonaler Ebene keine Pauschalbesteuerung mehr kennen, sprachen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gegen eine landesweite Abschaffung der Steuerprivilegien für wohlhabende Ausländer aus. Die tiefsten Ja-Anteile wurden wenig überraschend in den Kantonen Wallis (21,7%) und Graubünden (28,8%) registriert, die zusammen mit den Kantonen Waadt (31,4%), Genf (31,7%) und Tessin (32,0%) die meisten pauschalbesteuerten Personen beheimaten.


Abstimmung vom 30. November 2014

Beteiligung: 49,9%
Ja: 1 053 125 (40,8%) / 1 Stand
Nein: 1 528 114 (59,2%) / 19 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: SPS, GPS, EVP, CSP, SGB, TravS, Unia.
– Nein: SVP, FDP, CVP, GLP(8)*, BDP, eco, sgv, SAB.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ zeigte, dass die Zustimmungsbereitschaft zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung in der linken Hälfte des politischen Spektrums gross war. Alle übrigen Stimmenden - von der Mitte bis zum rechten Rand - verwarfen das Volksbegehren deutlich. Am deutlichsten stimmte die Gruppe der FDP-Sympathisanten gegen die Vorlage. Nur jeder Sechste Freisinnige stimmte für die Abschaffung. Bei den der SVP nahestehenden Wählerinnen und Wählern gab es gut doppelt so viele Ja-Stimmen (35%), was in einem leichten Kontrast zur gefassten Parteiparole steht. Die Studie kam weiter zum Schluss, dass eine Vielzahl der Ja-Stimmen durch den Wunsch motiviert war, die bestehende Ungleichbehandlung von Schweizern und reichen Ausländern aufzuheben. Auf der Gegenseite waren die Stimmmotive vielfältiger: Neben der Befürchtung, dass ein Ja negative Auswirkungen auf die Steuereinnahmen haben könnte, wurden von den Befragten auch weiterführende Bedenken zur Steuerattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit für die Schweiz als Gründe für den Stimmentscheid genannt.