Ende April unterzeichnete Justizminister Koller gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Deutschland, Österreich und Liechtenstein bilaterale Abkommen über die grenzüberschreitende Polizeiarbeit. Damit wurde die bereits bisher praktizierte Zusammenarbeit auf eine einwandfreie rechtliche Grundlage gestellt. Geregelt wird dabei insbesondere die gegenseitige Hilfe bei Grossereignissen und Katastrophen, aber auch die grenzüberschreitende Observierung, Verfolgung und Festnahme von Tatverdächtigen sowie der Informationsaustausch. Das Parlament hiess Verträge mit Italien und Frankreich über die polizeiliche Zusammenarbeit gut. Diese sehen eine ähnliche Kooperation wie mit den nördlichen und östlichen Nachbarstaaten vor, das Schwergewicht liegt aber auf der Zusammenarbeit bei der Bewältigung des Flüchtlingsproblems.
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit- Schlagworte
- Datum
- 24. November 1999
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Geschäftsnr.
- 99.091
- Akteure
- Quellen
-
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- BBI, 2000, I, S. 862 ff.
- TA, 28.4.99; Bund, 28.4.99.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 24.09.2020
Aktualisiert am 24.09.2020