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Die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland stand in der Wintersession 2024 auf der Traktandenliste der kleinen Kammer, die das Geschäft als Erstrat behandelte. Erich Ettlin (mitte, OW), betonte als Sprecher der WAK-SR, dass nebst der Erneuerung und Umsetzung der Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt vor allem Anwendungsfragen, etwa in Bezug auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger, hätten geklärt werden können. Anschliessend hiess der Ständerat die Änderung des DBA einstimmig gut.

Doppelbesteuerung. Abkommen mit Deutschland. Änderung (BRG 24.059)
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2024 als Erstrat mit dem Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien. UREK-SR-Sprecher Martin Schmid (fdp, GR) lobte den Bundesrat für dieses Abkommen und erläuterte, dass dieses nur in einer schweren Gasmangellage greifen würde, nachdem alle möglichen Massnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs im Inland ergriffen worden sind. Auch wenn die Schweiz die Abkehr von fossilen Treib- und Brennstoffen verfolge, sei das Abkommen für die Versorgungssicherheit von grosser Wichtigkeit. Weiter hielt der Kommissionssprecher fest, dass die beiden Verpflichtungskredite, die ebenfalls Teil der Vorlage sind, hoffentlich nie gebraucht würden. Die UREK-SR habe das Abkommen und die zwei Kredite einstimmig zur Annahme empfohlen, schloss Schmid. Anschliessend wurde Eintreten auf die Vorlage ohne Gegenantrag beschlossen.
In der Detailberatung ging Schmid auf zwei Kommissionsanträge ein, welche die Bestimmungen des Abkommens präzisieren sollten: Zum einen soll im Energiegesetz festgehalten werden, dass der Bundesrat «die Energiewirtschaft zur Ergreifung und Umsetzung von Massnahmen zur Sicherstellung der kurzfristigen Energieversorgung verpflichten kann». Dieser Antrag stiess auf gewisse Bedenken, auch wenn dagegen kein Minderheitsantrag eingereicht worden war. So bat Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) den zweitberatenden Nationalrat, die Auswirkungen dieser Bestimmung im Detail und vor allem im Hinblick auf die Rolle der Akteure der Energieversorgung zu analysieren. Auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin gab zu verstehen, dass dem Bundesrat dieser Passus zu weit gehe. Da der Bundesrat jedoch nicht an seinem Antrag festhielt, wurde diese Ergänzung stillschweigend angenommen.
Zum anderen legte Schmid dar, dass im Rohrleitungsgesetz festgehalten werden soll, dass im Falle von Streitigkeiten ausschliesslich das BFE über die Verpflichtung des Vertragsabschlusses sowie über die Bedingungen des Vertrags entscheide. Auch zu diesem Antrag lag keine Minderheit aus der Kommission vor. Guy Parmelin, welcher von Marco Chiesa (svp, TI) unterstützt wurde, wandte aber ein, dass die momentane parallele Zuständigkeit von BFE, Preisüberwacher sowie WEKO bei Streitfällen gut funktioniere und sich bewährt habe. Entsprechend bat der Wirtschaftsminister darum, diese Bestimmung nicht gutzuheissen. Der Antrag der Kommission wurde schliesslich mit 32 zu 11 Stimmen gutgeheissen. Die Gegenstimmen stammten von Mitgliedern der SVP, der Mitte sowie der FDP.
In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss zum Abkommen sowie diejenigen zu den beiden Verpflichtungskrediten jeweils einstimmig angenommen.

Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien. Genehmigung (BRG 24.075)
Dossier: Energie - Versorgungssicherheit

Mit der Botschaft zur Genehmigung des Abkommens über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien legte der Bundesrat dem Parlament im Herbst 2024 insgesamt drei Bundesbeschlüsse vor: Denjenigen über die Genehmigung des Abkommens, denjenigen über den Verpflichtungskredit zur Gewährung einer staatlichen Garantie im Rahmen des Abkommens sowie den Beschluss über einen Verpflichtungskredit zur Finanzierung von Solidaritätsmassnahmen im Rahmen des Abkommens.
Der Botschaft liess sich entnehmen, dass die Schweiz im Notfall und wenn alle innerstaatlichen Massnahmen ausgeschöpft sind, ihren nördlichen und südlichen Nachbarn um Unterstützung bei der Gasversorgung für die geschützten Schweizer Kundinnen und Kunden (v. a. Privathaushalte, Spitäler und Notdienste) bitten kann. Diese Bestimmungen gelten gemäss Abkommen auch für Italien und Deutschland. Im Abkommen wird auch festgehalten, dass die Staaten bei der Umsetzung der sogenannten Solidaritätsmassnahmen die Transportkapazitäten ihrer Netze nicht einschränken dürfen. Die Kosten dieser allfälligen Massnahmen sollen durch den Verpflichtungskredit zur Gewährung einer staatlichen Garantie sowie durch den Verpflichtungskredit zur Finanzierung der Massnahmen gedeckt werden. Sollte es zwischen den Vertragsparteien zu einem Streitfall kommen, so könnte abschliessend ein Ad-hoc-Schiedsgericht entscheiden.

Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien. Genehmigung (BRG 24.075)
Dossier: Energie - Versorgungssicherheit

En mars 2024, la Suisse s'est associée à l'accord de solidarité sur le gaz entre l'Allemagne et l'Italie. L'objectif de l'accord est de sécuriser l'approvisionnement en gaz, notamment pour les clients protégés comme les ménages, les hôpitaux ou les services d'urgence. En cas de pénurie, la Suisse pourra ainsi faire appel à la solidarité de ses voisins et vice-versa. Dans les faits, l'industrie gazière du pays proposera d'abord volontairement des livraisons de gaz. Et, si cela n'est pas suffisant, les différents gouvernements pourront également restreindre la consommation des clients non protégés moyennant une indemnisation. L'accord ne s'appliquerait qu'en cas de pénurie grave et si toutes les mesures à l'échelle nationale ont déjà été mises en œuvre.
Le Conseil fédéral a d'abord mis en consultation, en mai 2024, l'adoption de l'accord de solidarité ainsi que les deux crédits d'engagements de respectivement CHF 300 millions et CHF 1 milliard prévus comme garantie étatique ainsi que pour d'éventuelles indemnisations financières. Puis, il a mis en consultation, en juin 2024, les deux ordonnances qui clarifient la préparation et la mise en œuvre de l'accord de solidarité.
Finalement, le Conseil fédéral a adopté, fin août 2024, le message relatif à l'accord de solidarité sur le gaz avec l'Allemagne et l'Italie. Lors de la procédure de consultation, l'approbation de l'accord ainsi que les crédits d'engagements ont reçu un soutien unanime. Trois arrêtés fédéraux seront donc au programme du Parlement.

Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien. Genehmigung (BRG 24.075)
Dossier: Energie - Versorgungssicherheit

Das seit 1971 bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland wurde in einer Verhandlungsrunde, die circa 10 Jahre dauerte, revidiert. Der Bundesrat präsentierte das Resultat der Verhandlungen Mitte Juni 2024 im Änderungsprotokoll zum entsprechenden DBA. Wie er in seinem Bericht festhielt, umfasse das Änderungsprotokoll zum einen die OECD-Mindeststandards des BEPS-Projekts. Zum anderen beinhalte es auch Regelungen für mehr Rechtssicherheit sowie zur verstärkten Zusammenarbeit der beiden Länder in Sachen Doppelbesteuerung. Wie in der Botschaft weiter ausgeführt wurde, hätten die Verhandlungspartner gerne weitere Punkte geregelt, die aber aufgrund ihrer Komplexität nicht bereinigt werden konnten.

Doppelbesteuerung. Abkommen mit Deutschland. Änderung (BRG 24.059)
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Im Rahmen der Beratung des Verlagerungsberichts 2023 reichte die KVF-NR eine Motion ein, die forderte, dass der Ausbau linksrheinischer NEAT-Zubringer im Interesse der Verlagerung vorangetrieben wird. Da auf der rechtsrheinischen Seite verschiedene Bauvorhaben bestehen, die Strecke zunehmend überlastet ist und in Deutschland zunehmend Budgetkürzungen vorgenommen werden, soll laut der nationalrätlichen Verkehrskommission alternativ die linksrheinische Route ausgebaut werden. Die Kommission forderte dabei zwei konkrete Massnahmen in Zusammenarbeit mit Frankreich. Erstens soll der NEAT-Zubringer Metz-Strassburg-Basel mit einem 4-Meter-Korridor für den kombinierten Verkehr ausgebaut werden, was durch eine finanzielle Beteiligung an französischen Projekten geschehen soll. Zweitens forderte die Kommission, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit Deutschland und Frankreich Massnahmen ergreift, damit die Linie Wörth-Strasbourg zukünftig als NEAT-Zubringer befahren werden kann. Gleichzeitig soll eine teilweise Elektrifizierung der Strecke angestrebt werden. Die Kommission hatte sich mit 16 zu 6 Stimmen (bei einer Enthaltung) für die Motion ausgesprochen. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen der KVF-NR. Im Rat lag ein Minderheitsantrag Giezendanner (svp, AG) vor. Giezendanner zeigte grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der Kommissionsmehrheit, da Frankreich aber wenig Interesse am Ausbau der Güterverkehrslinien zeige, mache der Ausbau zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn. Vielmehr solle Geld innerhalb der Schweiz investiert werden. Der Nationalrat stellte sich aber schliesslich hinter die Kommissionsmotion und nahm das Anliegen mit 126 zu 68 Stimmen ohne Enthaltung an, womit die Motion an den Ständerat geht. Gegen die Motion hatten sich die gesamte SVP-Fraktion sowie zwei FDP-Mitglieder ausgesprochen.

Ausbau linksrheinischer NEAT-Zubringer im Interesse der Verlagerung vorantreiben (Mo. 24.3389)

Mitte Mai 2024 besuchte Bundespräsidentin Viola Amherd in Deutschland den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier sowie den Bundeskanzler Olaf Scholz. Viola Amherd und Olaf Scholz würdigten die engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Nachbarstaaten. Die beiden Parteien diskutierten in diesem Rahmen insbesondere über den Güterverkehr auf dem Rhein-Alpen-Korridor, die Zusammenarbeit im Energiebereich und im Klimaschutz sowie über die Migrationspolitik. Betreffend die Europapolitik orientierte die Schweiz über die laufenden Verhandlungen mit der EU über ein neues Paket an Verträgen. Bei der Besprechung der sicherheitspolitischen Lage in Europa sprachen Amherd und Scholz auch über den Krieg in der Ukraine. In diesem Zusammenhang dankte Bundespräsidentin Amherd dem deutschen Kanzler für sein Engagement bei der Durchführung des Friedensgipfels auf dem Bürgenstock. Beim Austausch mit Bundespräsident Steinmeier kam die Rede schliesslich auch auf die Zusammenarbeit der beiden Länder in der UNO.

Bundespräsidentin Viola Amherd besucht Deutschland
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2024

Le Département fédéral de l’environnement, des transports, de l’énergie et de la communication (DETEC) a préparé, à l'attention du Parlement, une proposition de ratification qui inclut les crédits d'engagement pour un accord de solidarité sur le gaz entre la Suisse, l'Allemagne et l'Italie. Cet accord complémentaire devrait permettre à la Suisse d'éviter une pénurie de gaz en cas de situation d'urgence. Il prévoit notamment d'assurer la sécurité d'approvisionnement pour les clients suisses protégés tels que les ménages et les hôpitaux. L'accord de solidarité ne serait enclenché qu'une fois que toutes les mesures indigènes aient été prises. L'accord a été signé, le 19 mars 2024 à Berlin, par le conseiller fédéral en charge de l'énergie Albert Rösti, le vice-chancelier allemand Robert Habeck et le ministre italien de l'environnement et de l'énergie Gilberto Pichetto Fratin.

Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien. Genehmigung (BRG 24.075)
Dossier: Energie - Versorgungssicherheit

Alors que l'Allemagne et la Norvège ont récemment signé un accord pour la construction d'un pipeline d'hydrogène et de gaz, le député libéral-radical Hans-Peter Portmann (plr, ZH) propose au Conseil fédéral de participer, via des accords bilatéraux, à la construction dudit pipeline afin de pouvoir en bénéficier pour l'approvisionnement énergétique du pays.
Si le Conseil fédéral reconnaît l'importance de l'hydrogène dans le mix énergétique de demain, il rappelle qu'un rapport, actuellement en cours de rédaction, sur l'état des lieux de l'hydrogène en Suisse et une motion 20.4406 examinant la production d'hydrogène vert répondent déjà aux attentes du député zurichois.
Face la réponse du gouvernement, la motion a été retirée. À la tribune, Hans-Peter Portmann a regretté que la Suisse soit parfois ralentie à cause de la lenteur de ses processus, ou encore qu'elle «manque de courage» pour investir dans des projets énergétiques innovants.

Sécurité de l'approvisionnement énergétique. Peut-on conclure un accord avec l'Allemagne et la Norvège? (Mo. 22.3207)
Dossier: Potential und Einsatz von Wasserstoff
Dossier: Energie - Versorgungssicherheit

Im März 2024 präsentierte der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis. Durch die fortschreitende Digitalisierung können viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre berufliche Tätigkeit ortsunabhängig ausüben, so auch von zu Hause aus. Befindet sich der Wohnort jedoch im Ausland, wie bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern, hat dies Auswirkungen auf die Besteuerung des Einkommens. Denn gemäss verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern der Arbeitsort, also der Ort, an dem die Arbeit ausgeführt wird, und nicht der Wohnort massgeblich für die Besteuerung des Einkommens. Wird diese Arbeit nun in Form von Telearbeit erbracht, verlagert sich der Arbeitsort und damit der Steuerort in ein anderes Land. Dadurch würden der Schweiz, die eine grosse Anzahl Arbeitskräfte aus Nachbarländern beschäftigt, beträchtliche Steuereinnahmen entgehen. Diese insbesondere während der Covid-19 Pandemie aufgetauchte Problematik wurde deshalb mit Italien und Frankreich bereits in Zusatzabkommen zum DBA thematisiert und geregelt. Die Zusatzabkommen sehen vor, dass die Schweiz einen Teil der Telearbeit, die aus dem Ausland für Schweizer Arbeitgebende ausgeführt wird, besteuern kann. Mit diesem Bundesgesetz soll nun die gesetzliche Grundlage für die Fortführung der geltenden Praxis sowie deren Ausweitung auf die weiteren Nachbarländer Deutschland, Österreich und Liechtenstein geschaffen werden.

In der zwischen Juni 2023 und Oktober 2023 durchgeführten Vernehmlassung wurde das vorgeschlagene Gesetzgebungsprojekt von allen Kantonen sowie den drei teilnehmenden Parteien – die Mitte, FDP und SP – unterstützt. Anpassungswünsche zur Einengung der vorgeschlagenen Grundnorm äusserten neben verschiedenen Wirtschaftsverbänden auch die Kantone Fribourg und Genf, sowie die FDP. Die Anpassungswünsche wichen jedoch voneinander ab und verliefen teilweise in entgegengesetzte Richtungen, weshalb der Bundesrat in der Folge auf eine Änderung des Entwurfs verzichtete.

Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis (BRG 24.024)

Im Rahmen der Botschaft zum Stand und zu Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur sowie zur Perspektive Bahn 2050 beantragte der Bundesrat der kleinen Kammer, ein Postulat der KVF-SR abzuschreiben. Ziel des Postulats war es gewesen, den Ausbau der internationalen Verbindung Zürich-München zu prüfen.
Der Bundesrat habe im Rahmen der Vorlage eine Studie erstellen lassen, die prüfe, welche Infrastrukturmassnahmen auf deutscher Seite nötig wären, um einen Stundentakt auf der Zugstrecke Zürich-München umzusetzen. Die Studie kam zum Resultat, dass die weitgehend eingleisige Strecke zwischen Lindau, Buchloe und München auf zwei Spuren ausgebaut werden müsste, um die Kadenz des Fahrplans erhöhen zu können. Weiter wurde laut dem Bundesrat im Lenkungsausschuss Schweiz-Deutschland eine Fachgruppe «EC-Stundentakt Zürich–München» gegründet, welche sich des Ausbaus der Zugstrecke Zürich-München weiter annehme.
Der Ständerat genehmigte die Abschreibung des Postulats während der Beratung der Ausbauschritte der Bahninfrastruktur in der Wintersession 2023 diskussionslos.

Ausbau der internationalen Verbindung Zürich-München

Lors du Forum pentalatéral, qui vise une coopération transfrontalière dans le domaine de l'énergie, l'Autriche, l'Allemagne, la Belgique, la France, les Pays-Bas, le Luxembourg et la Suisse ont adopté une déclaration commune sur la décarbonation du système électrique d'ici à 2035. Afin d'atteindre un objectif de zéro émission de gaz à effet de serre pour la production d'électricité, les six pays se sont accordés sur des objectifs commun en termes de production d'énergie renouvelable, d'efficacité énergétique, de développement du stockage d'énergie, d'encouragement de l'hydrogène et de stabilité du réseau électrique.

Déclaration sur la décarbonation avec six pays européens

Im September 2023 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit der bundesrätlichen Botschaft zur Genehmigung des Strassburger Übereinkommens von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI) und zur Genehmigung des Übereinkommens über Abfälle in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI).
Der erste Teil der Vorlage, welcher eine Änderung des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt unter Schweizer Flagge vorsah, hat sich laut Hans Wicki (fdp, NW), dem Sprecher der KVF-SR, in den Staaten, die das CLNI bereits ratifiziert haben, bewährt. Es seien klare Verantwortlichkeiten definiert, die Rechtssicherheit erhöht und die Sicherheit im Bereich der Binnenschifffahrt verbessert worden. Die Anpassung der Haftungshöchstgrenze komme den Passagieren zugute und der Bundesrat erwarte bei einer Übernahme durch die Schweiz keinen finanziellen oder personellen Mehraufwand.
Auch den zweiten Teil der Vorlage, welcher die Genehmigung der Änderung des CDNI umfasste, unterstütze die KVF-SR laut Wicki. Der potenziell umweltschädlichen Praxis des Entgasens von Tankschiffen solle mit der Ratifizierung entgegenwirkt und die Kostentragpflicht entsprechend dem Verursacherprinzip bei den Befrachtenden angesiedelt werden. Das Abkommen sei bereits von Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Deutschland und Belgien ratifiziert worden, könne aber erst in Kraft treten, wenn auch die Schweiz ihre Gesetzgebung anpasse. Auch hier sehe der Bundesrat laut Wicki keinen finanziellen oder personellen Mehraufwand.
Wicki führte zudem aus, dass die Kommission die Ratifizierung der beiden Übereinkommen als «klassische völkerrechtliche Verträge» einschätze, die nicht direkt mit der EU in Verbindung stehen. Die Schweiz habe innerhalb des Vertragswerks volles Mitspracherecht. Die Kommission habe zudem die Frage nach dem Geltungsbereich im Bodensee diskutiert und sei zum Schluss gekommen, dass im Bereich des CLNI separate Abkommen zwischen Deutschland, der Schweiz und Österreich bestehen und die vom CDNI betroffenen Tankschiffe kaum auf dem Bodensee verkehren würden. Die KVF-SR beantragte ihrem Rat vorbehaltlos, dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen.
Nachdem der Ständerat Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen hatte, folgte er auch dem Antrag seiner Kommission ohne Diskussion. Die Gesamtabstimmung fiel einstimmig zugunsten des bundesrätlichen Entwurfs aus, womit das Geschäft an den Nationalrat geht.

Übereinkommen über die Rhein- und Binnenschifffahrt (BRG 23.036)

Mit einer Motion wollte die FDP-Fraktion die irreguläre Sekundärmigration stoppen und deren Ursachen bekämpfen. Sie bemängelte, dass die Dublin-Rückführung von Asylsuchenden, die sich zuvor bereits länger in einem sicheren Drittstaat aufgehalten hatten, zurzeit nicht richtig funktioniere. Dabei verwies die Fraktion auf die Situation in Italien, aber auch auf zunehmend erschwerte Rückführungsbedingungen in andere Länder. Mit folgenden sechs Aufträgen wollte die Urheberin den Bundesrat zur Verbesserung der Situation anhalten: Erstens verlangte die FDP-Fraktion eine Änderung des Asylgesetzes, damit der Bund auf Asylgesuche von Personen, die sich zuvor in einem sicheren Drittland aufgehalten hatten, konsequent nicht mehr eintritt. Zweitens forderte sie eine Beschleunigung des Wegweisungsverfahrens, drittens eine Evaluation der Aktionspläne mit Deutschland und Österreich zur Bekämpfung der irregulären Sekundärmigration, viertens den Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit weiteren Drittstaaten, fünftens Anpassungen der Liste der sicheren Drittstaaten, in die eine Rückführung zulässig ist, sowie sechstens verstärkte Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Schlepperkriminalität. In seiner Stellungnahme hob der Bundesrat die laufenden Bemühungen hervor und zeigte sich bereit, die Forderungen zwei bis sechs auch in diesem Sinne anzunehmen. Die vorgeschlagene Änderung des Asylgesetzes beantragte er jedoch zur Ablehnung, da es eine solche verunmöglichen würde, in spezifischen Fällen – etwa bei humanitären Einzelfällen – das Asylgesuch zu prüfen, obwohl ein anderer Staat dafür zuständig wäre. Eine solche Formulierung würde der Dublin-III-Verordnung und dem Non-Refoulement-Prinzip – und somit zwingendem Völkerrecht – widersprechen, so der Bundesrat. Der Nationalrat, der die Motion im Rahmen der in der Herbstsession 2023 stattfindenden ausserordentlichen Session «Zuwanderung und Asyl» beriet, folgte indes einem Antrag Dettling (svp, SZ) und nahm die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung, also inklusive der ersten Forderung, an. Erfolglos blieb ein Antrag von Céline Widmer (sp, ZH), die neben der ersten auch die zweite, vierte und fünfte Forderung der Motion ablehnen wollte. Für die vollständige Annahme der Motion sprachen sich die Fraktionen der SVP, der FDP und der Mitte aus, die beiden letzteren mit vereinzelten Ausnahmen.

Irreguläre Sekundärmigration stoppen und Ursachen bekämpfen (Mo. 23.3533)

Le Conseil des Etats a examiné le message de l'armée 2023. Alors que l'objet a suscité 32 prises de parole et 11 votes, les débats ont pratiquement uniquement concernés la mise hors service de 25 chars Léopard 2 et leur réexportation vers l'Allemagne.
Alors que certains saluent cette décision, comme la majorité de la commission de la politique de sécurité du Conseil des Etats (CPS-CE), d'autres se sont montrés plus sceptiques. Ainsi, deux propositions de minorités ont été déposées.
La première, lancée uniquement par des membres du groupe UDC, vise à empêcher la mise hors service et la réexportation vers l'Allemagne, avançant que la Suisse a besoin de ces 25 chars pour se défendre et que cette réexportation nuirait à la neutralité suisse. «Dass ein solches Geschäft nach Ringtausch riecht und neutralitätspolitisch sehr fragwürdig ist, will ich hier gar nicht weiter beleuchten», s'est exprimé Werner Salzmann (udc, BE). De plus, le Bernois, soutenu par Josef Dittli (plr, UR), a mentionné le rapport «Renforcer la capacité de défense» du CdA qui annonce des chiffres différents de ceux prêchés par la Confédération dans le cadre de cet objet. D'après les deux politiciens, le rapport avance que la Suisse a besoin de tous ses Leopard 2 pour se défendre, contrairement à ce que dit le gouvernement. La deuxième proposition, déposée par trois PLR et un UDC, demande que les chars mis hors service soient remplacés. Cette minorité souhaiterait ainsi collaborer avec l'Europe tout en gardant un statu quo de la défense armée en Suisse.
Charles Juillard (centre, JU) a tenté de remettre les débats dans leur contexte lorsque qu'il a annoncé que ses collègues et lui-même devaient «prendre une décision politique, et pas une décision militaire», même après avoir entendu toute une palette d'officiers supérieurs, «aussi émérites les uns que les autres, qui ont un avis sur ce que devrait être l'armée aujourd'hui, et surtout demain». En réponse à ces interventions, Viola Amherd a affirmé qu'elle avait discuté avec des responsables de l'armée, qui soutiennent les décisions du Conseil national et du Conseil fédéral. De plus, elle a lourdement souligné que le Parlement est en charge de prendre les décisions et ne doit pas nécessairement s'aligner aux rapports qui lui sont présentés. Elle a aussi contré d'autres remarques en affirmant qu'une réexportation serait en règle avec la neutralité suisse.
Suite au rejet des deux propositions de minorités, l'objet a été accepté par 38 voix contre 2 et 3 abstentions. Seul.e.s Lisa Mazzone (vert-e-s, GE) et Carlo Sommaruga (ps, GE) s'y sont opposés. «La pression des alliés historiques a semble-t-il fait effet», a écrit Le Temps sur la décision du Conseil des Etats.

Message sur l’armée 2023 (MCF 23.025)
Dossier: Der Krieg in der Ukraine und die Schweizer Armee: Sicherheitsfragen
Dossier: Armeebotschaften

Mit 144 zu 24 Stimmen bei 21 Enthaltungen nahm der Nationalrat in der Herbstsession 2023 eine Motion Bellaiche (glp, ZH) an, die den Bundesrat aufforderte, die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor der von der EU vorgesehenen Chatkontrolle zu schützen. Gemäss der Motionärin plane die Europäische Kommission unter dem Deckmantel der Prävention und Bekämpfung von sexuellem Kindsmissbrauch im Internet eine beispiellose Massenüberwachung, die nicht mit dem Recht auf Privatsphäre vereinbar sei: Alle Anbietenden von elektronischen Kommunikationsdiensten, die in der EU tätig sind, sollen dazu verpflichtet werden, sämtliche private und geschäftliche Kommunikation auf Anzeichen von Kindsmissbrauch zu kontrollieren. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung beantragt, weil die EU-Institutionen den Vorschlag noch nicht verabschiedet hätten und damit noch nicht klar sei, was genau dessen Konsequenzen seien. Ausserdem habe sich Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider in einem gemeinsamen Schreiben mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Luxemburg an die Justizministerinnen und -minister der EU-Staaten gewandt, um sie auf die grundrechtlichen Gefahren der geplanten Chatkontrolle hinzuweisen. Judith Bellaiche zeigte sich im Ratsplenum dankbar für diesen Schritt, forderte den Bundesrat aber auf, weitere Einflusskanäle zu nutzen. Der Nationalrat stützte diese Ansicht; gegen die Motion stimmten die Mehrheit der FDP-Fraktion sowie einzelne Vertreterinnen und Vertreter aus Mitte und SVP. Die Grüne Fraktion enthielt sich grossmehrheitlich der Stimme.

Chat-Kontrolle. Schutz vor anlassloser dauernder Massenüberwachung (Mo. 22.4113)

Bundespräsident Berset reiste im April 2023 nach Berlin, um sich dort mit dem deutschen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Olaf Scholz zu treffen. Mit diesen unterhielt sich der Bundespräsident wenig überraschend über den Krieg in der Ukraine und warb für Verständnis für die Position der Schweiz bezüglich Kriegsmaterial-Wiederausfuhren. Man könne die Schweiz nicht dazu zwingen, gegen ihre eigenen Gesetze zu verstossen, zitierte die Aargauer Zeitung Berset. Gemäss NZZ hatten sich im Vorfeld des Besuchs verschiedene deutsche Politiker kritisch zur Rolle der Schweiz geäussert, dieser Kritik habe Bundeskanzler Scholz aber während des Treffens kaum Ausdruck verliehen. Stattdessen lobte der deutsche Bundeskanzler die Schweiz für die vollständige Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland und bemerkte im Allgemeinen eine Verbesserung der bilateralen Beziehungen. Der Schweizer Bundespräsident habe sich eher darauf fokussiert, die Hilfeleistungen der Schweiz für die Ukraine in anderen Bereichen, wie beispielsweise den Guten Diensten, hervorzuheben, schrieb die NZZ. Das Treffen habe zwar länger gedauert als ursprünglich angekündigt, schrieb «Le Temps», doch die Differenzen über die Frage der Schweizer Neutralität und die Waffenwiederausfuhren seien bei der Pressekonferenz dennoch augenscheinlich gewesen.
Weitere Themen des Treffens waren gemäss Medienmitteilung des Bundesrats die Europapolitik der Schweiz und auch die Etablierung eines von Deutschland initiierten Klimaclubs. Hinsichtlich der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU erwähnte Bundespräsident Berset die positive Dynamik, welche sich zuletzt in den Sondierungsgesprächen eingestellt habe. Es sei gelungen, ein gemeinsames Verständnis über den neuen Paketansatz des Bundesrats zu entwickeln. Nun seien noch die letzten offenen Fragen zu klären, um eine Basis für die Vorbereitung des Verhandlungsmandats festzulegen. Auch die Zusammenarbeit beider Länder auf internationaler Ebene wurde thematisiert. Diesbezüglich legte Bundespräsident Berset die Prioritäten der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat dar und informierte die deutsche Delegation über die bevorstehende Schweizer Ratspräsidentschaft.

Bundespräsident Berset trifft deutschen Bundespräsidenten Steinmeier und Bundeskanzler Scholz in Berlin
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2023

Depuis mars 2023, le débat autour de la réexportation d'armes n'a cessé de faire des vagues: que ce soit au Parlement, à l'étranger ou en Ukraine, les armes suisses ont suscité de l'intérêt et de la frustration. En mai, 24 Heures affirmait en effet: «aucune majorité ne se dessine à Berne pour redéfinir la neutralité. Entre UDC, gauche et centre droit, les positions semblent irréconciliables». A la fin de la même semaine, La Liberté publiait un article soufflant qu'atteindre une majorité au Parlement en faveur de la réexportation d'armes restait possible, car seule l'UDC – défenseuse de la neutralité sous sa forme actuelle – et les Vert-e-s – par pacifisme – y sont fermement opposés. Cependant, il faudrait pour cela que les partis acceptent de passer certains différends sous silence, a souligné le journal fribourgeois, car chacun avait jusqu'alors «préféré tirer la couverture à lui et saborder la solution du voisin, sur fond de guerre d'ego et en vue des élections fédérales».
L'indécision du Parlement quant à l'exportation d'armes a eu quelques retombées, notamment lorsque le président de la Confédération Alain Berset a rendu une visite au chancelier allemand Olaf Scholz en avril. Une visite que Le Temps a résumé avec le titre «dialogue de sourds entre Berlin et Berne», avant d'affirmer que les relations entre la Suisse et l’Allemagne n'ont rarement été aussi tendues. Et que dire de la photo d'un char type Eagle – fabriqué en Suisse puis livré au Danemark dans les années 90 – qui s'est retrouvé sur un champ de bataille ukrainien en mars. La Confédération a mené l'enquête afin de reconstruire son histoire. En effet, après sa vente au Danemark, le char serait passé entre les mains d'une entreprise allemande. Cinq ans plus tard, l'ex-directeur de la société en aurait hérité, avant de le réexporter vers l'Ukraine. Dans tous les cas, il avait été soutenu que la Confédération helvétique devait être avertie en cas de réexportation, et possédait un droit de veto le cas échéant. Dans le cas précis, aucune demande n'aurait été faite, ce qui n'excuse pas la Confédération pour autant.

Alors que le débat sur la réexportation d'armes vers l'Ukraine mobilisait les parlementaires, 24 Heures a mis une tout autre réalité en lumière dans son édition du 15 juin. En effet, des pièces détachées suisses auraient été retrouvées dans des armes russes. Ces pièces, de type microélectroniques, n'ont pas été conçues à but militaire, mais leur utilisation aurait été détournée. L'article a toutefois souligné que les échanges commerciaux entre les entreprises concernées et la Russie datent d'avant la guerre et les sanctions. En outre, il n'était pas possible de dire exactement quand ces pièces avaient été acquises par la Russie, car les entreprises concernées, bien qu'appliquant les sanctions envers la Russie, continuaient de livrer des pièces à des pays comme la Turquie et le Kazakhstan, qui détiennent un accord de libre-échange avec la Russie.

En conclusion, la situation géopolitique a, comme exposé dans les paragraphes ci-dessus, été traité en long et en large par les médias. En vue de l'indécision de la politique suisse, les débats pourraient encore perdurer.

Exportation de munitions et d'armes et guerre en Ukraine
Dossier: Die Schweizer Neutralität
Dossier: Der Krieg in der Ukraine und die Schweizer Armee: Sicherheitsfragen

Im April 2023 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage zur internationalen Kooperation bei Binnenschifffahrtsregeln mit dem sperrigen Titel «Botschaft zur Genehmigung des Strassburger Übereinkommens von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt und zu den Änderungen des Seeschifffahrtsgesetzes und des Übereinkommens über Abfälle in der Rhein- und Binnenschifffahrt». Die Vorlage beinhaltete zwei Kernpunkte:
Erstens sollten mit der Genehmigung des Strassburger Übereinkommens – des sogenannten CLNI 2012 – und der Änderung des Seeschifffahrtsgesetzes die Haftungshöchstbeträge für Binnenreeder bei Schadensereignissen erhöht werden. Eine Anpassung sei nötig, um der Teuerung gerecht zu werden und um die Akzeptanz der Höchstbeträge sicherzustellen. Das vorangehende Strassburger Abkommen CLNI 1988, welches von der Schweiz im Mai 1997 ratifiziert worden und im Juli 2019 ausser Kraft getreten war, soll damit durch die Neuauflage ersetzt werden. CLNI 2012 definiert dabei ein einheitliches Haftungsbeschränkungsregime auf Binnengewässern und vereinheitlicht damit rechtliche Bestimmungen zur Binnenschifffahrt in Ländern wie Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Luxemburg und der Schweiz. Es trat im Anschluss an die Vorgängerversion im Juli 2019 in Kraft und soll zudem ermöglichen, dass weitere Staaten – wie beispielsweise Ungarn oder Serbien – dem Regime beitreten können. Im Zuge der Ratifizierung plante der Bundesrat, das Schweizer Seeschifffahrtsgesetz entsprechend anzupassen und dabei gleichzeitig eine Gesetzeslücke betreffend die Haftungsbestimmungen von Rettungspersonen zu schliessen. Die Vorlage stiess in der Vernehmlassung auf positive Resonanz. Der SGV verlangte jedoch, dass die Haftungsobergrenzen gemäss dem CLNI 2012 nur für den grenzüberschreitenden Binnenverkehr, nicht aber für den nationalen Schiffsverkehr gelten. Der Bundesrat erklärte in seiner Botschaft, dass CLNI 2012 zwar auf sämtliche Binnengewässer ausgeweitet werde, seine Anwendung auf den nationalen Verkehr – mit Ausnahme eines Teilbereichs des Rheins (Hauptbinnenwasserstrasse von internationaler Bedeutung) – aber mit einer Notifikation jederzeit ausgeschlossen werden kann. Auf Wunsch der Schweiz sei eine solche Ausnahmemöglichkeit für Binnenwasserstrassen ohne internationale Bedeutung ergänzt worden, erläuterte der Bundesrat weiter.
Zweitens sollen mit der Botschaft die Umweltvorschriften in der Binnenschifffahrt gestärkt werden, indem das sogenannte unkontrollierte Entgasen – das Ablassen von teils schädlichen Gasen, die sich in Tankern bilden – verboten und in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt – dem in der Schweiz im November 2009 in Kraft getretenen CDNI – aufgenommen wird. Das Abkommen zwischen den Ländern Deutschland, Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Luxemburg und der Schweiz, welches bis anhin nur Bestimmungen zur Entsorgung flüssiger Abfälle beinhaltete, würde damit um die Bestimmung zu gasförmigen Abfällen ergänzt, sodass die Kosten für ein kontrolliertes und sachgemässes Entgasen gemäss dem Verursacherprinzip dem Befrachter auferlegt werden. In der Vernehmlassung wurde die Ratifikation der Erweiterung des CDNI in fünf von insgesamt sieben Stellungnahmen vorbehaltlos unterstützt. Kritik kam von der Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft, welche vorerst die Ratifizierung in anderen Vertragsstaaten abwarten wollte, sowie vom SGV, welcher steigende Kosten für die Schifffahrt befürchtete.

Übereinkommen über die Rhein- und Binnenschifffahrt (BRG 23.036)

Der Bundesrat publizierte im Januar 2023 den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2022 sowie vier Bundesbeschlüsse. Diese vier Beschlüsse umfassten die Genehmigung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 2022, die Genehmigung des 2022 revidierten Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2010, die Genehmigung des Abkommens zwischen dem WBF und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit und Koordinierung der Wettbewerbsbehörden sowie die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen 2022. Der Bericht lieferte einen Überblick über die wichtigsten aussenwirtschaftspolitischen Entwicklungen im vergangenen Jahr. Prägend waren dabei die Auswirkungen des Kriegs Russlands gegen die Ukraine (insbesondere bei den globalen Produktions- und Lieferketten), die starke Inflation, die nachwirkenden Schwierigkeiten rund um die Covid-19-Pandemie, die zukünftige Stossrichtung für ein Verhandlungspaket mit der EU sowie die weltweite Tendenz zu mehr Protektionismus.

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2023 mit dem Bericht. Die Fraktionen gingen auf die für sie wichtigsten Punkte ein. So warnte etwa Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL) für die Mitte-Fraktion vor der Erosion des bilateralen Wegs mit der EU und auch SP-Vertreter Fabian Molina (sp, ZH) forderte den Bundesrat auf, die Sondierungsgespräche mit der EU rasch voranzubringen. Den Sprechenden der FDP- sowie der GLP-Fraktion bereitete allen voran die Problematik des Protektionismus respektive die «zahlreichen grossen Subventionsprogramme und staatlichen Beihilfen anderer Länder» (Petra Gössi fdp, SZ) Sorgen. Auch Roland Büchel (svp, SG) kritisierte seitens der SVP den Protektionismus. Er warb als Gegenmittel dafür, den Freihandel voranzutreiben und auch mit Ländern zusammenzuarbeiten, «die nicht unseren Idealen entsprechen». Die Grünen in Person von Nicolas Walder (gp, GE) wiederum kritisierten generell die Aussenwirtschaftspolitik des Bundesrates, in welcher zu fest auf Handels- und Konsumwachstum fokussiert werde und es einen Mangel an Kontrollmechanismen für die Unternehmen gebe. In den anschliessenden Abstimmungen wurden die vier Bundesbeschlüsse einstimmig angenommen.

Der Ständerat behandelte den Aussenwirtschaftsbericht in derselben Session. Nachdem Pirmin Bischof (mitte, SO) für die Kommission sowie Wirtschaftsminister Parmelin seitens des Bundesrates die wichtigsten Themen des Berichts hervorgehoben hatten, nahm die kleine Kammer die vier Bundesbeschlüsse jeweils einstimmig an.

Aussenwirtschaftspolitik. Bericht 2022
Dossier: Aussenwirtschaftspolitische Berichte

Le Conseil fédéral a répondu aux interrogations d'Isabelle Chevalley (pvl, VD) sur le sort réservé aux invendus neufs dans le cadre d'un rapport regroupant plusieurs interventions sur la gestion des déchets et l'économie circulaire. Concernant le postulat Chevalley, les autorités ont mandaté l'OFEV pour approfondir le sujet. Pour cela, l'Office fédéral de l'environnement a mené plus d'une cinquantaine d'entretiens avec des commerçant.e.s et des entreprises de recyclage et d'élimination des déchets. De plus, l'organe administratif a envoyé un questionnaire sur la gestion des textiles invendus auquel 56 entreprises ont répondu – représentant au total environ 50 pour cent du marché textile suisse, les grandes marques internationales n'y ayant pas pris part. L'équipe de rédaction du rapport prend également soin d'avertir le lectorat que ces résultats sont à analyser avec prudence, ceux-ci étant construits sur des autodéclarations. Concernant le textile, le sondage montre que 5 pour cent des marchandises ne seraient pas vendues, mais il est difficile d'estimer la part d'invendus jetés ou détruits, notamment parce que les entreprises dites de «fast-fashion» n'ont pas participé à l'enquête.
Le rapport se penche également sur la situation des appareils électroniques. Dans ce cas, les commerçant.e.s affirment que la situation s'est nettement améliorée ces vingt dernières années, notamment grâce à une meilleure gestion des stocks et des chaînes d'approvisionnement. Finalement, le rapport s'intéresse de manière générale aux produits non-alimentaires invendus. Selon les réponses fournies par certains des détaillants suisses offrant une large palette d'articles, la part d'invendus ne représente qu'1 pour cent du chiffre d'affaires. Pour éviter ces situations, les commerces ont recours à différentes stratégies, privilégiant, en premier lieu, le retour au fabricant et se rabattant sur une baisse des prix ou d'autres stratégies marketing pour écouler leurs stocks. L'exportation et la vente à l'étranger fait également partie de ce panel de solutions.
Plusieurs responsables d'usine d'incinération des déchets ont également été interviewés. Ceux-ci estiment à quelques dizaines de tonnes par usine la quantité d'invendus incinérés, ce qui, ramené à toute la Suisse, reviendrait à une fourchette allant de 290 à 2800 tonnes par année. Les rédactrices et rédacteurs du rapport insistent, à plusieurs reprises, sur le rôle des consommatrices et consommateurs qui jetteraient prématurément tant des vêtements quasiment neufs que des objets électroniques encore fonctionnels.
S'agissant des solutions possibles concernant les produits invendus, le rapport se penche sur les pratiques de nos voisins. La Commission européenne a, par exemple, formulé des propositions allant d'une obligation de transparence sur le nombre de produits éliminés à une interdiction de détruire les invendus. La France et l'Allemagne ont ou vont légiférer en ce sens, la première interdisant la destruction d'invendus alimentaires, la seconde élaborant une loi sur la transparence s'agissant des produits textiles et électroniques invendus et détruits ; ces deux mesures pourraient être mises en place en Suisse. D'autres pistes sont également à explorer. Concernant les textiles, le rapport cite, notamment, l'amélioration de l'écoconception des produits avec une modification de la LPE et des exigences relatives à l'efficacité énergétique ou la création de directives concernant la reprise et l'élimination des textiles. Afin de soutenir une gestion durable dans le secteur du textile, le programme Sustainable Textiles Switzerland a été lancé, avec le soutien du SECO et de l'OFEV, tous deux siégeant au comité de pilotage. Finalement, le Conseil fédéral dit vouloir suivre les évolutions au niveau européen afin d'agir de manière adaptée.

Keine neuen Produkte wegwerfen. Stopp der Verschwendung! (Po. 20.3110)
Dossier: Vorstösse zur Kreislaufwirtschaft seit Ablehnung der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»

Mitte Februar 2023 nahmen Bundesrat Ignazio Cassis und Bundesrätin Viola Amherd an der Münchner Sicherheitskonferenz teil. Die Verteidigungsministerin traf sich mit Amtskollegen verschiedener Länder, um die aktuelle Sicherheitslage zu diskutieren. Sie nahm zudem an einer Paneldiskussion über die sicherheitspolitischen Herausforderungen vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine teil. Aussenminister Cassis nutzte seinen Besuch in München vor allem für bilaterale Gespräche mit seinen Pendants aus Litauen und Norwegen. Auch bei diesen Gesprächen standen die Sicherheitspolitik in Bezug auf den Krieg in der Ukraine und dessen Auswirkungen im Zentrum. Darüber hinaus erläuterte Cassis seinen Amtskolleginnen und -kollegen das Engagement der Schweiz für die Aufrechterhaltung der regelbasierten internationalen Ordnung, unter anderem im Rahmen ihres Einsitzes im UNO-Sicherheitsrat. Weitere Gespräche führte Bundesrat Cassis mit den Aussenministern Brasiliens, Kuwaits und Jemens, sowie mit dem palästinensischen Premierminister.

Bundesrat Cassis und Bundesrätin Amherd an der Münchner Sicherheitskonferenz 2023

Ende Mai 2022 traf sich eine Delegation des Bundesrates zum bereits zweiten Mal nach dem Treffen im März mit allen im Parlament vertretenen Parteien im Hotel Bellevue in Bern zu einem Gespräch über den Krieg in der Ukraine und dessen Folgen für die Schweiz. Der Bundesrat erläuterte den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, dass sich die Schweizer Antwort auf den russischen Angriffskrieg auf vier Pfeiler stütze, namentlich Recht, Solidarität, Sicherheit und Gute Dienste. Diskutiert wurde nicht nur die anstehende Ukraine Recovery Conference in Lugano, sondern auch die Schweizer Auslegung der Neutralität und der Neutralitätsbericht, den der Bundesrat angekündigt hatte. Die bundesrätliche Delegation legte die sicherheitspolitischen Folgen des Krieges dar, wobei auch der Zusatzbericht des VBS zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 angesprochen wurde. Dieser befasse sich mit der Möglichkeit einer verstärkten internationalen Kooperation in der Sicherheitspolitik, verriet der Bundesrat. Auch zur Beschaffung der F-35A-Jets, zur Migrationspolitik angesichts der ukrainischen Schutzsuchenden und der Energie- und Wirtschaftspolitik stand die Regierung den Parteien Rede und Antwort.

Anfang Juni beurteilte der Bundesrat mehrere umstrittene Kriegsmaterial-Geschäfte. Unter anderem lagen der Schweiz Anfragen von Deutschland (Munition und Radschützenpanzer) und Dänemark (Radschützenpanzer) zur Weitergabe von Kriegsmaterial an die Ukraine vor. Die Regierung lehnte beide Gesuche aufgrund der geltenden Ausfuhrkriterien gemäss Kriegsmaterialgesetz und des neutralitätsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots ab. Der Bundesrat stellte jedoch klar, dass Kriegsmaterial-Zulieferungen an europäische Rüstungsunternehmen weiterhin möglich seien, auch wenn die Gefahr bestehe, dass einige der gelieferten Komponenten in Kriegsmaterial verbaut in die Ukraine gelangen könnten. Das Kriegsmaterialgesetz sehe vor, dass sich Schweizer Unternehmen an den internationalen Wertschöpfungsketten beteiligen können, jedoch dürfe gemäss bundesrätlicher Praxis der Anteil der Schweizer Einzelteile am Endprodukt eine gewisse Warenwertschwelle nicht überschreiten. Da zwei weitere Gesuche aus Deutschland (Panzerfaustkomponenten) und Italien (Flugabwehrkomponenten) diese Vorgaben einhielten, wurden sie vom Bundesrat bewilligt.

Eine Woche später beschloss die Landesregierung die Übernahme eines weiteren EU-Sanktionspakets gegen Russland (sechstes Sanktionspaket), das ein Embargo auf Rohöl und gewisse Erdölerzeugnisse aus Russland umfasste. Nebst dem Kauf wurden auch die Einfuhr, Durchfuhr und der Transport in und durch die Schweiz untersagt. Auch die Erbringung entsprechender Dienstleistungen, darunter Versicherungs- und Rückversicherungsdienstleistungen für den Erdöltransport, waren damit nicht mehr erlaubt. Im Finanzbereich wurden diverse Dienstleistungen für die russische Regierung oder für in Russland niedergelassene juristische Personen und Organisationen verboten. Auch ein Werbeverbot, das Medien wie Russie Today oder Sputnik betraf, war im Sanktionsbündel enthalten. Das WBF habe die notwendigen Massnahmen getroffen, um die EU-Sanktionen in Schweizer Recht zu überführen, so die Regierung in ihrer Medienmitteilung. Das WBF habe zudem weitere russische und belarussische Personen und Organisationen auf die Sanktionsliste gesetzt und den Ausschluss von vier russischen und belarussischen Banken aus dem Nachrichtensystem SWIFT bewilligt. Auch die Liste der mit einem Ausfuhrverbot belegten Militär- und Technologiegüter wurde ergänzt.

Über einen Monat später, Anfang August, sah sich die Landesregierung angesichts der «anhaltenden russischen Militäraggression» gezwungen, weitere EU-Sanktionen gegen Russland («Paket zur Aufrechterhaltung und Anpassung») zu verabschieden, deren Umsetzung sie zeitlich oder materiell für dringlich befunden hatte. Es handelte sich hierbei primär um das Verbot, Gold und Golderzeugnisse aus Russland zu kaufen, einzuführen oder zu transportieren, wobei auch Dienstleistungen im Kontext dieser Güter verboten wurden. Um zur Bekämpfung der weltweiten Ernährungs- und Energiekrisen beizutragen, führte der Bundesrat einige Ausnahmebestimmungen ein, unter anderem richteten sich die Verbote nicht gegen Transaktionen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und der Lieferung von Öl in Drittländer. Ende August übernahm die Schweiz dann auch die technischen Massnahmen des gleichen Sanktionspakets, unter anderem das Verbot, Einlagen entgegenzunehmen, oder Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten. Auch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an russische Staatsangehörige und in Russland niedergelassene Organisationen wurden übernommen, nachdem der Bundesrat zuvor behördliche Abklärungen zu dieser Frage in Auftrag gegeben hatte.

Da die EU ihr Visumserleichterungsabkommen mit Russland Anfang September vollständig suspendierte, tat ihr dies die Schweiz wenige Wochen später gleich. Damit setzte sie das seit 2009 bestehende Abkommen vorübergehend ausser Kraft, russische Staatsangehörige konnten jedoch weiterhin über das ordentliche Visaverfahren ein Visum beantragen. Bereits im Frühling 2022 hatte die Schweiz Visaerleichterungen für gewisse Personengruppen, unter anderem russische Diplomatinnen und Diplomaten, aufgehoben.

Ende September verkündete der russische Präsident Wladimir Putin die Annexion der von Russland teilweise besetzten Gebiete der Ukraine. Der Bundesrat verurteilte diesen Schritt als «schwerwiegende Verletzung des Völkerrechts» und anerkannte diese Aneignung nicht. Er rief Russland dazu auf, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte einzuhalten und einen raschen und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe auf dem gesamten ukrainischen und dem von Russland besetzten Territorium zu gewährleisten, da der bevorstehende Winter humanitäre Hilfe für die Bevölkerung notwendig mache. In Zusammenhang mit der russischen Annexion hiess das WBF Mitte Oktober die Sanktionierung von 30 weiteren russischen Personen und Organisationen gut. Betroffen waren vor allem Personen, die in die von Russland organisierten Referenden in ukrainischen Regionen involviert waren. Damit stimmte die Schweizer Sanktionsliste zu diesem Zeitpunkt mit derjenigen der EU überein.

Obwohl die EU ihr achtes Sanktionspaket bereits Anfang Oktober 2022 verabschiedet hatte, zog die Schweiz erst Ende November des gleichen Jahres vollständig nach. Mit diesem Paket schuf die Schweiz eine Rechtsgrundlage für die Einführung von Preisobergrenzen für russisches Rohöl und Erdölprodukte sowie für Einschränkungen für weitere Eisen- und Stahlprodukte, Luft- und Raumfahrtgüter und weitere wirtschaftlich bedeutende Güter. Zudem wurde die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen IT, Architektur, Rechtsberatung, Ingenieurwesen an die russische Regierung oder an russische Unternehmen verboten. Nebst den Massnahmen des achten Sanktionspakets erliess der Bundesrat ein Rüstungsgüterembargo gegen Russland, welches aufgrund der Schweizer Neutralität in Teilen auch auf die Ukraine anwendbar war.

Kurz vor Jahresende kündigte der Bundesrat Mitte Dezember erneut die Übernahme eines Sanktionspakets der EU an, wobei dieses vor allem Anpassungen in Bezug auf die Preisobergrenze für Rohöl und Erdölerzeugnisse mit sich brachte – die entsprechenden Bestimmungen stimmten nun mit derjenigen der EU überein. Eine Woche zuvor hatte das WBF bereits die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung ins Schweizer Recht geschaffen und weitere Personen den Schweizer Finanzsanktionen unterstellt.

Die Schweiz übernimmt die EU-Sanktionen gegen Russland
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)
Dossier: Die Schweizer Neutralität

Im Dezember 2022 stand im Nationalrat eine Motion der WAK-NR zu einer Untersuchung von Wettbewerbsproblemen bei Brenn- und Treibstoffen auf der Traktandenliste. Die Kommissionsmehrheit argumentierte, dass seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine die Energiepreise – vor allem bei Öl und Gas sowie deren Derivaten – stark angestiegen seien. Dies sei zwar einerseits angesichts der schwierigeren Umstände verständlich, allerdings habe sich etwa der Preis von Benzin und Diesel vom Erdölpreis abgekoppelt, was Fragen aufwerfe. Das WBF solle deshalb analog zu Nachbarländern wie Deutschland oder Österreich die WEKO und den Preisüberwacher damit beauftragen, diesbezüglich Untersuchungen – namentlich in den Bereichen der unzulässigen Wettbewerbsabreden, dem Missbrauch der relativen Marktmacht sowie dem sogenannten Schweiz-Zuschlag – durchzuführen. Die Gewinnmargen der fossilen Händler hätten auch im Lichte der Kaufkraftdebatte an Bedeutung gewonnen, so die Kommission in ihrer Begründung. Während eine Mehrheit der Kommission in diesem strategischen Sektor einen «Konkurrenzmangel» vermutete, wie Kommissionsprecherin Sophie Michaud Gigon (gp, VD) erklärte, verneinte die Minderheit dies. Olivier Feller (fdp, VD) mahnte denn auch davor, der WEKO den entsprechenden Auftrag zu erteilen, da diese als unabhängige Institution agieren solle und derzeit auch keine konkreten Anhaltspunkte für eine Wettbewerbsverzerrung vorlägen. Des Weiteren sei der Preisüberwacher bereits aktiv geworden. Auch Bundesrat Guy Parmelin war im Rat davon überzeugt, dass die Aufsichtsbehörden ihre Aufsichtsarbeiten unabhängig und sorgfältig wahrnehmen würden und eine Intervention vonseiten seines Departements nicht angezeigt sei. Mit 106 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm der Nationalrat die Motion dennoch an. Als Zweitrat wird sich der Ständerat mit der Motion beschäftigen.

Untersuchung der WEKO zu Wettbewerbsproblemen bei Brenn- und Treibstoffen (Mo. 22.3885)

Die Weiterführung der Verlagerungspolitik durch den Ausbau der NEAT-Zubringerstrecke Wörth-Strasbourg stand in der Wintersession 2022 auf dem Programm des Ständerates. Für die KVF-SR berichtete Thierry Burkart (fdp, AG), dass zur Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Verkehrsverlagerung (Alpen-Initiative) eine Verbesserung der NEAT-Zufahrtsstrecken im Norden der Schweiz nötig sei. Mit der vorliegenden Motion solle der Bundesrat aufgefordert werden, auf eine Beseitigung des Nadelöhrs der südlichen deutschen Rheintalstrecke hinzuwirken. Bundesrätin Simonetta Sommaruga begrüsste seitens der Regierung das Anliegen der Motion. Sie wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass Frankreich und Deutschland dem Ausbau dieser Strecke nicht dieselbe Bedeutung beimessen würden wie die Schweiz. Es sei daher davon auszugehen, dass der Ausbau eine entsprechende finanzielle Beteiligung der Schweiz bedinge. Danach nahm der Ständerat die Motion stillschweigend an.

Weiterführung der erfolgreichen Verlagerungspolitik und Gewährleistung der nationalen Versorgungssicherheit dank Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers Wörth-Strassburg (Mo. 22.3000)
Dossier: Verlagerung von der Strasse auf die Schiene