Zusammen mit dem Voranschlag unterbreitete der Bundesrat dem Parlament zwei Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts. Diskussions- und oppositionslos stimmte dieses einer Änderung des Raumplanungsgesetzes, wonach die Kantone keine Bundesbeiträge mehr an die Kosten der Richtpläne erhalten, zu; mit dieser Massnahme sollen ab 2005 insgesamt 1,7 Mio Fr. eingespart werden. Umstritten war hingegen eine Änderung des Postgesetzes, welche eine Kürzung der Bundesmittel für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften vorsah und mit der ab 2004 jährlich 20 Mio Fr. eingespart werden sollen. Die Linke argumentierte, die Kürzung komme zur falschen Zeit, weil die Staatspolitische Kommission des Nationalrats einen Verfassungsartikel zur Presseförderung in Arbeit habe. Ausserdem träfe sie die Falschen, nämlich vor allem Zeitungen und Zeitschriften, die ihre gesamte Auflage über die Post und nicht über private Zustellorganisationen vertragen lassen. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 112:62 (Nationalrat) resp. 41:0 Stimmen (Ständerat) gutgeheissen. (Siehe auch hier)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)- Schlagworte
- Datum
- 13. Dezember 2002
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 02.067
- Quellen
-
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- BBl, 2002, S. 6965 ff.; AB NR, 2002, S. 1740 ff., 1763 ff. und 2176; AB SR, 2002, S. 1097 ff., 1139 und 1310; BBl, 2002, S. 8348 und 8352.
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 27.07.2016
Aktualisiert am 27.07.2016