Im Herbst gab der Bundesrat bekannt, im Rahmen der Überprüfung des Aufgabenportfolios 20% der Ausgaben (rund 12 Mia Fr.) abbauen zu wollen. Diese Redimensionierung des Staatshaushaltes bedinge Gesetzes- oder Verfassungsänderungen, so dass sich die Regierung während der ganzen Legislatur 2007-2011 damit befassen werde. Erste Entlastungen seien für 2009 vorgesehen. Konkret sollen die Bundesaufgaben in 41 Aufgabenbereiche eingeteilt werden. Zu klären sei, ob der Bund a) auf eine Aufgabe ganz oder teilweise verzichten könne; b) ob sie sich, falls es sich um eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen handle, so entflechten lasse, dass nur noch eine Staatsebene zuständig sei und c) ob der Bund diese Ausgabe auslagern oder privatisieren könne. Ziel sei es, die Finanzen soweit zu entlasten, dass Handlungsspielraum entsteht für allfällige Neuausgaben, ohne dass der Bund neue Defizite in Kauf nehmen oder die Steuern erhöhen müsse.
- Schlagworte
- Datum
- 10. September 2005
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
-
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- Presse vom 1.9. und 10.9.05.
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 03.06.2016
Aktualisiert am 03.06.2016