Der Nationarat und nach ihm auch der Ständerat überwiesen oppositionslos eine Motion der FDP-Fraktion für eine Erhöhung des Verzugszinses für säumige Schuldner nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist. Der gemäss Art. 104 OR geltende Zins von 5% decke die Kosten der Gläubiger bei weitem nicht mehr und sollte nach Ansicht der Motionäre angemessen erhöht werden. Da im Vorstoss keine exakte Zahl für den neuen Zinssatz enthalten war, empfahl ihn auch der Bundesrat zur Annahme. Dies im Gegensatz zu einer im Berichtsjahr von der SVP-Fraktion eingereichten, vom Parlament noch nicht behandelten Motion, die explizit einen Satz von 10% fordert.