Für ein zeitgemässes Erbrecht (Mo. 10.3524)

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Der Ständerat überwies im Berichtsjahr mit 32 zu 7 Stimmen eine MotionGutzwiller (fdp, ZH) für ein zeitgemässes Erbrecht. Der Vorstoss, welcher von 24 Ständeräten aus allen grossen Parteien unterzeichnet und auch vom Bundesrat begrüsst wurde, zielt darauf ab, das Pflichtteilsrecht flexibler auszugestalten und es den stark geänderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen. Während die generelle Stossrichtung der Motion begrüsst wurde, stiess die darin vorgesehene Besserstellung von Konkubinatspaaren auf Widerstand. Insbesondere Politiker der CVP beurteilten den Vorschlag der Ehe-Entprivilegierung sehr skeptisch.

Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )

Die Motion Gutzwiller (fdp, ZH) mit der Forderung nach einem zeitgemässen Erbrecht wurde im Frühling von der grossen Kammer als Zweitrat behandelt. Nebst einer allgemeinen Flexibilisierung des Erbrechts, welches seit 1912 seine Gültigkeit hat und anhand der damaligen gesellschaftlichen und demographischen Entwicklungen gestaltet wurde, forderte der Motionär auch eine Abschaffung des elterlichen Pflichtteilsrechts. Der Nationalrat folgte dem Ständerat und nahm die Motion an, allerdings mit einer Präzisierung des Motionstexts zur klareren Abgrenzung zwischen Ehepaaren und im Konkubinat lebenden Paaren. Die grosse Kammer setzte sich damit klar für die Ehe ein und wehrte sich gegen eine erbrechtliche Gleichstellung von Konkubinats- mit Ehepaaren. Deutlich verworfen wurde ein Minderheitsantrag Schwander (svp, SZ), der aufgrund mangelnder Dringlichkeit die Ablehnung der Motion gefordert hatte. Der Ständerat nahm die abgeänderte Version des Motionstextes im Juni ebenfalls an.

Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )

Die Motion Gutzwiller (fdp, ZH) beauftragte den Bundesrat, das Erb-/Pflichtteilsrecht flexibler auszugestalten und es den stark geänderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen. Nachdem die Motion bereits 2010 vom Ständerat angenommen worden war, modifizierte der Nationalrat nach Vorschlag seiner Kommission für Rechtsfragen den Motionstext, indem er eine Klammer einfügte mit dem Wortlaut: "keine erbrechtliche Gleichstellung der Konkubinatspaare mit den Ehepaaren". Damit soll sichergestellt werden, dass die Institution der Ehe und die Rolle der Familie nicht grundlegend in Frage gestellt werden. Die kleine Kammer nahm auch die veränderte Motion an.

Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )