Die Männer Appenzell-Innerrhodens lehnten an der Landsgemeinde vom 29. April die von Regierung und Parlament empfohlene Einführung des kantonalen Frauenstimm- und wahlrechts nach 1973 und 1982 zum dritten Mal deutlich ab. Als Reaktion darauf erhoben Appenzeller Bürgerinnen und Bürger beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde. Im weitern reichten sie eine Volksinitiative für die politische Gleichberechtigung ein; die Regierung kündigte im Herbst an, dass sie das Begehren mit einer zustimmenden Empfehlung an der Landsgemeinde vom nächsten Frühjahr zur Abstimmung bringen werde.
- Schlagworte
- Datum
- 29. April 1990
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
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- Presse vom 30.4.90; SGT, 14.5. und 8.6.90; TA, 12.11.90.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 29.05.2019
Aktualisiert am 29.05.2019