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Mitte Dezember 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur AVEG-Revision, durch welche einem GAV unterstellte Arbeitnehmende und Arbeitgebende künftig die Beiträge an die Vollzugskosten des GAV in den Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen einsehen können. Die Vorlage entsprang einer überwiesenen Motion der WAK-NR, welche unter anderem verlangte, dass die paritätischen Kommissionen ihre Jahresberichte publizieren. Bei der Umsetzung der Motion entschied sich der Bundesrat für ein Einsichtsrecht der Betroffenen anstelle der geforderten Veröffentlichung der Jahresberichte, da Letztere die Wirtschaftsfreiheit der paritätischen Kommissionen und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzen könnte.

Die Vernehmlassung hatte von Ende Januar bis Anfang Mai 2024 gedauert und war gemeinsam mit einer anderen AVEG-Revision zur Umsetzung einer überwiesenen Motion Ettlin (mitte, OW; Mo. 20.4738) durchgeführt worden. Auf den Entwurf zur Umsetzung der Kommissionsmotion hatten sich 58 Stellungnahmen bezogen. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden – darunter 18 Kantone, die Grünen, die SP und der Grossteil der Dachverbände der Wirtschaft – hatte die Vorlage unterstützt, da sie dem «legitime[n] Bedürfnis der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu erfahren, wie ihre Beiträge verwendet werden», nachkomme, ohne zu stark in die Tätigkeit der paritätischen Kommissionen einzugreifen. Der Kanton Genf hatte die Vorlage abgelehnt, da Betroffene bereits nach geltendem Recht Einsicht nehmen könnten. Der Kanton Luzern hatte sich ablehnend zur Revision geäussert, da er einen «administrative[n] Mehraufwand» befürchtete. Die SVP hatte zwar die Stossrichtung der Revision begrüsst, sah jedoch «über die Vorlage hinaus weitere[n] Handlungsbedarf» und forderte analog zur Motion die Offenlegung der Jahresrechnung. Zehn Vernehmlassungsteilnehmende hatten schliesslich den Umstand kritisiert, dass die beiden Motionen, obschon sie im Parlament unabhängig voneinander überwiesen worden waren, nun gemeinsam beraten würden, und forderten deren Trennung. Diesem Anliegen war der Bundesrat im Anschluss an die Vernehmlassung nachgekommen.

Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Einsicht in die Jahresrechnung der für die gemeinsame Durchführung verantwortlichen Organe. Änderung (BRG 24.097)

Von Mitte September bis Mitte Dezember 2024 fand die Vernehmlassung zum Vorentwurf der WAK-NR zur überwiesenen parlamentarischen Initiative Burkart (fdp, AG) statt, welche die rechtlichen Grundlagen für die Telearbeit verbessern wollte. Insgesamt wurden 71 Stellungnahmen eingereicht, wobei die Meinungen zum Vorentwurf gemischt ausfielen. Während der Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden die Revision mehr oder weniger begrüsste, wurde sie von der SP, den Grünen und dem SGB vollends abgelehnt.
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende – darunter vierzehn Kantone (AG, BL, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, SG, TG, UR, VD und ZH) sowie die Mitte und die EVP – sprachen sich für eine gesetzliche Regelung der Telearbeit aus, äusserten aber die Befürchtung, dass dies mit einem «erhöhte[n] Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten» verbunden sein könnte. Auch die Grünen und die SP wiesen auf diese Gefahr hin und stellten in ihren Schreiben die Notwendigkeit der Vorlage grundsätzlich infrage, da die heutigen Regelungen zur Telearbeit schon genügend flexibel seien. SVP und GLP begrüssten hingegen den Entwurf, da er dem Zeitgeist entspreche und Chancen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende biete. Diesem Votum schloss sich auch die FDP an, kritisierte aber, dass die Revision «unnötig kompliziert ausgestaltet» sei.
Auch bei den Detailfragen gingen die Meinungen der Vernehmlassungsteilnehmenden teils stark auseinander: Einige Vernehmlassungsteilnehmende bemängelten, dass der Geltungsbereich der Vorlage mit der Formulierung «Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren» zu wenig konkret sei und dass die teilweise weit gefassten Definitionen der Kriterien für die Gewährung von Telearbeit in der Praxis viel Interpretationsspielraum liessen. Während die Gewerkschaften noch zusätzliche Kriterien für die Gewährung von Telearbeit forderten, wie beispielsweise eine minimale Lohnhöhe, verlangten einige Arbeitgeberverbände die Streichung der vorgeschlagenen Kriterien, da diese bestimmten Arbeitnehmenden den Zugang zu Telearbeit verwehrten. Auch bei der Regelung der Telearbeit an Sonntagen gingen die Meinungen auseinander: Während einige Vernehmlassungsteilnehmende – beispielsweise die FDP – die maximale Anzahl von neun Sonntagen pro Jahr, an denen Telearbeit verrichtet werden dürfte, als «zu restriktiv» empfanden, forderten andere deutlich strengere Regeln für Telearbeit an Sonntagen bis hin zu einem vollständigen Verbot. Auf einige Kritik stiess die Ausweitung der Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit von 14 auf 17 Stunden, da dies im Widerspruch zu den täglichen Ruhezeiten stehen und die Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährden könnte. Mit dem gleichen Argument monierten einige Vernehmlassungsteilnehmende die Verkürzung der Ruhezeiten, wobei gleich fünfzehn Kantone (BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, NW, OW, SG, SO, TG, UR, ZG und ZH) kritisierten, dass die Möglichkeit von einem «Unterbruch der Ruhezeit für dringende Tätigkeiten» das Recht auf Nichterreichbarkeit beschneide. Schliesslich gingen auch die Meinungen darüber auseinander, ob sich die Revision auf das ArG beschränken oder ob auch das OR geändert werden sollte.

Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice (Pa.Iv. 16.484)
Dossier: Regelung von Homeoffice
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Im Oktober 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente. Die Volksinitiative war im März 2024 von Volk und Ständen angenommen worden, wobei der Initiativtext keine konkreten Angaben zur Kostendeckung der Zusatzrente enthielt. Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft, «dass die 13. Altersrente nicht über längere Zeit durch die bisherigen Mittel der AHV finanziert werden kann», weswegen er vier Finanzierungsvorschläge ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt habe. Alle Varianten sahen eine Erhöhung der Beitragssätze vor, die teilweise mit einer zusätzlichen Erhöhung der Mehrwertsteuer kombiniert würden. Zudem soll der Bundesbeitrag an die AHV reduziert werden, damit die Bundesfinanzen durch die Finanzierung nicht noch mehr in Schieflage gerieten. Dieser Ausfall des Bundesbeitrags werde je nach Variante unterschiedlich über die Lohnbeiträge, die Mehrwertsteuer oder das AHV-Vermögen kompensiert. Weiter soll die 13. AHV-Rente – analog zur Forderung der überwiesenen Motion Stark (svp, TG; Mo. 24.3221) – erstmals im Dezember 2026 und anschliessend jährlich in toto ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

Die Vernehmlassung fand von Ende Mai 2024 bis Anfang Juli 2024 statt, wobei insgesamt 100 Stellungnahmen (26 Kantone, 7 Parteien, 67 Organisationen und Weitere) eingereicht wurden. Die Vernehmlassungsteilnehmenden waren damit einverstanden, dass die 13. AHV-Rente bei der Berechnung der EL unberücksichtigt bleiben soll. Den angedachten Fahrplan, wonach die 13. AHV-Rente fristgerecht im Jahr 2026 zum ersten Mal ausbezahlt werden soll, beurteilten sechzehn Kantonen (AR, BL, FR, GE, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, VS, ZG, ZH) «als äusserst knapp». Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich für eine jährliche Auszahlung aus; drei Kantone (FR, SG, SZ), die SP60+, der SGV sowie sieben weitere Organisationen und Interessierte befürworteten jedoch eine monatliche Auszahlung, da diese administrativ einfacher zu handhaben sei oder «weil Rentnerinnen und Rentner mit finanziellen Schwierigkeiten dadurch stärker entlastet würden», so beispielsweise die Stellungnahme des Kantons St. Gallen. Für viel Diskussionsstoff sorgten die verschiedenen Finanzierungsvarianten, denn obschon «[d]er Bedarf an zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung der 13. Altersrente [ ... ] grundsätzlich anerkannt» wurde, gingen hier die Meinungen teils weit auseinander. Während die Mitte und die SP betonten, dass möglichst schnell eine Finanzierungsmöglichkeit für die 13. AHV-Rente gefunden werden müsse, verlangten FDP, GLP und SVP sowie zwei Dachverbände der Wirtschaft (SGV und KFMV), dass die Finanzierung «im Rahmen der nächsten AHV-Reform» erfolgen müsse. Aus diesem Grund forderten einige Vernehmlassungsteilnehmende – darunter zwei Kantone (TG, OW), die FDP und einige Verbände – die vorliegende Finanzierungsvorlage vollständig abzulehnen und einen gänzlich neuen Weg einzuschlagen. Viel Kritik erntete in der Vernehmlassung die Senkung des Bundesbeitrags an die AHV: Die Kosten würden so zu stark auf die Bevölkerung abgewälzt und der Bund entziehe sich seiner Verantwortung. Die Vernehmlassungsteilnehmenden, bei denen der Vorschlag auf offene Ohren stiess, begründeten ihre Unterstützung mit dem wachsenden Defizit der Bundesfinanzen. Die Finanzierung über eine reine Erhöhung der Lohnbeiträge fand einzig im linken Lager Anklang, wurde aber von sämtlichen Kantonen und von der Grossmehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt, «weil dabei ausschliesslich die erwerbstätige Bevölkerung zur Kasse gebeten» würde. Die Finanzierungsvariante, welche eine Erhöhung der AHV-Beitragssätze und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorsah, erhielt hingegen viel Zuspruch: Dabei würde die 13. AHV-Rente generationenübergreifend finanziert und die Arbeitnehmenden nicht überproportional finanziell belastet. Ein Grossteil der teilnehmenden Wirtschaftsverbände zeigte sich mit allen vorgeschlagenen Finanzierungsvarianten unzufrieden und forderte «eine ausschliessliche Erhöhung der Mehrwertsteuer». Dies schone die Wirtschaft und verteile die Kosten auf die gesamte Gesellschaft. Einige Parteien wollten bei der Finanzierung alternative Wege gehen. So machten sich beispielsweise die Mitte, die EVP und die Grünen für eine Finanztransaktionssteuer stark.

Der Bundesrat entschied sich schliesslich in seiner Botschaft dazu, keinen der unterbreiteten Finanzierungsvorschläge weiterzuverfolgen und wählte stattdessen eine alleinige Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Konkret wolle «der Bundesrat den Normalsatz um 0.7 Prozentpunkte, den reduzierten Satz um 0.2 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0.4 Prozentpunkte» erhöhen. Da für eine Änderung der Mehrwertsteuer die BV angepasst werden müsse, werde die Stimmbevölkerung über die Erhöhung in einer Volksabstimmung entscheiden. An der Senkung der Bundesbeiträge an die AHV, die in der Vernehmlassung auf viel Kritik gestossen war, hielt der Bundesrat fest. Diese sollen aber nur von 20.2 Prozent auf 19.5 Prozent und nicht wie ursprünglich vorgesehen auf 18.7 Prozent gesenkt werden. Bei den Modalitäten bezüglich der Auszahlung der 13. AHV-Rente gab es keine Überraschungen: Die Rente soll wie geplant im Dezember 2026 das erste mal und danach jährlich ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente (BRG 24.073)
Dossier: Beratung und Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente

Le député écologiste Felix Wettstein (SO) a déposé, en juin 2024, une motion visant à modifier la PFCC de manière que les cantons à fort potentiel de ressources participent davantage à la péréquation financière et à la compensation des charges. Actuellement, la part de ces cantons se situe à la limite inférieure prévue par la Constitution, soit à deux tiers de la part de la Confédération – au minimum à deux tiers et au maximum à 80 pour cent selon la Cst. Ainsi, le parlementaire a souhaité modifier cette clé de répartition à 80 pour cent de la part de la Confédération. Il justifie sa demande par le fait que les 8 cantons concernés (ZG, SZ, NW, BS, GE, ZH, OW et AI) ont conclu l'année 2023 avec des budgets bénéficiaires et que la mesure contribuerait à réduire le déficit fédéral.
Le Conseil fédéral a estimé que la péréquation financière est un système développé en étroite collaboration avec les cantons et qu'il n'est donc pas en sa mesure de mettre en œuvre la motion car cela ne respecterait pas la procédure fédérale. De plus, le gouvernement a précisé que si la motion était acceptée, il serait demandé au second Conseil de la transformer en postulat.
Cela n'a pas été nécessaire car la proposition a été refusée par 115 voix, contre 57 et 5 abstentions. Le texte a reçu le soutien du groupe socialiste, du groupe des vert et de deux parlementaires centristes, ce qui n'a pas suffi.

Les cantons à fort potentiel de ressources doivent participer davantage à la péréquation financière et à la compensation des charges (Mo. 24.3545)
Dossier: Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (seit 2015)

Mitte September 2024 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des UVG vor, mit der die Suva künftig die EFA mitfinanzieren kann. Die EFA – Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer – leistet finanzielle Unterstützung für Personen, die durch den Kontakt mit Asbest erkrankt sind und bei denen die Asbestexposition nicht beruflich bedingt war, sodass die Berufsunfallversicherung nicht für die erlittenen Schäden aufkommt. Am Runden Tisch Asbest, aus dem die EFA hervorgegangen war, war 2016 vereinbart worden, dass der Fonds durch freiwillige Zahlungen aus der Wirtschaft geäufnet werden soll. Diese finanzielle Unterstützung sei aber zunehmend in Gefahr, da «[s]eit dem Jahr 2020 [...] keine namhaften Zahlungen mehr registriert werden [konnten]». Die Suva sei obligatorischer Unfallversicherer für viele Branchen, die mit Asbest hantieren, dürfe aber heute aus rechtlichen Gründen keine finanziellen Beiträge an die EFA leisten, erklärte der Bundesrat. Dies wolle er nun ändern. Für künftige Zahlungen solle die Suva lediglich Ertragsüberschüsse der obligatorischen Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten verwenden dürfen, wobei dem Suva-Rat die vollständige Kompetenz zur Verwaltung dieser Zuschüsse obliege.

Die Vernehmlassung dauerte von Ende November 2023 bis Anfang März 2024, wobei 43 Stellungnahmen (24 Kantone, 3 Parteien, 16 Organisationen und Weitere) eingereicht wurden. Mit Ausnahme der SVP sprachen sich sämtliche Vernehmlassungsteilnehmenden für den bundesrätlichen Entwurf aus. Einige Vernehmlassungsteilnehmende – darunter zwei Kantone (AG, SG), die SP und Travail.Suisse – bedauerten jedoch, dass die Gesetzesänderung aufgrund mangelnder Zuwendungen aus der Wirtschaft überhaupt nötig sei. Auch die SVP monierte «die fehlende Bereitschaft der problemverursachenden Branchen, zusätzliche Zahlungen zu leisten». Ihre Ablehnung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung begründete sie damit, dass sich bei einer Umsetzung auch Unternehmen beteiligten müssten, die sich nichts hätten zuschulden kommen lassen. Der SGV stimmte der Finanzierung zwar zu, warf aber die Frage auf, «ob die Suva und deren Versicherte nicht überdurchschnittlich stark zur Kasse gebeten würden». Zudem forderte der Verband die Prüfung einer Mischfinanzierung aus Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung, da es ja um die nicht-berufliche Asbestexposition gehe. Der Verein für Asbestopfer und Angehörige (VAO) und der Verein «Lunge Zürich» hielten dem entgegen, dass eine Finanzierung über die NBUV «dem Verursacherprinzip entgegenstehen würde».

UVG (Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer). Änderung (BRG 24.074)

Ende August 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des IVG hinsichtlich der Kostenbeteiligung der IV an der intensiven Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen. Die intensive Frühintervention (IFI) ist eine wissenschaftlich breit anerkannte und äusserst effektive Behandlungsmethode für frühkindlichen Autismus, die sich durch einen hohen zeitlichen Aufwand und eine interdisziplinäre Arbeitsweise ihrer Expertinnen und Experten aus Medizin und Pädagogik auszeichnet, erklärte der Bundesrat in seiner Botschaft. Diese interdisziplinäre Arbeitsweise in den Bereichen Medizin und Pädagogik führte jedoch in der Vergangenheit dazu, dass die Zuständigkeiten bei der Finanzierung einer Intervention nicht eindeutig geregelt waren, da innerhalb eines Therapieblocks medizinische und pädagogische Massnahmen schwer zu differenzieren sind, deren Kosten aber von unterschiedlichen Akteuren finanziert werden – Pädagogik von den Kantonen und Medizin von der IV. Deswegen war 2019 vom BSV ein Pilotversuch mit dem Ziel ins Leben gerufen worden, «ein Modell für die IFI und ein Konzept für die Evaluation und Finanzierung der Interventionen zu entwickeln und zu konkretisieren». Der noch bis Ende 2026 laufende Pilotversuch hatte gezeigt, dass eine Mischfinanzierung zwischen Bund und Kantonen besonders effektiv sei, bei der die IV den Kantonen regelmässig Fallpauschalen entrichtet. Dieses Vorgehen soll nun mit der vorliegenden IVG-Revision gesetzlich verankert werden. Insgesamt werden Kosten von ungefähr CHF 60 Mio. pro Jahr erwartet, von denen die IV maximal 30 Prozent – also ca. CHF 18 Mio. pro Jahr – übernehmen soll. Die restlichen Kosten werden von den Kantonen getragen. Die Kantone sind verantwortlich für die Zusammenarbeit und die Bezahlung der Leistungserbringer der IFI.

Die Vernehmlassung hatte von Ende September bis Ende Dezember 2023 stattgefunden und es waren insgesamt 70 Stellungnahmen eingereicht worden. Der Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden – darunter 24 Kantone sowie drei Parteien (Mitte, SP und Grüne) – hatte sich mehrheitlich damit einverstanden gezeigt, dass sich die IV durch regelmässige Fallpauschalen an die Kantone an den IFI-Kosten beteiligt. Gegen die Revision hatten sich die Kantone Aargau und Appenzell Innerrhoden ausgesprochen, die unter anderem die «eng umgrenzte Zielgruppe» oder den grossen Aufwand für kleinere Kantone bemängelt hatten, sowie der SGV, der die IV nicht noch mehr in Bedrängnis bringen wollte, da diese bereits finanziell angeschlagen sei. Einige Vernehmlassungsteilnehmende hatten die Befürchtung geäussert, dass es zu einer «Ungleichbehandlung» kommen könnte, wenn die betroffenen Kinder in einem Kanton wohnten, der keine Vereinbarung mit dem BSV abschliesse, wodurch sich das Therapieangebot verkleinere. Auf viel Kritik war die Kostenobergrenze der IV gestossen, die entweder zu tief sei oder grundsätzlich zwischen den Kantonen und dem Bund ausgehandelt werden müsse.

IVG-Revision zur Kofinanzierung der intensiven Frühintervention bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen (IFI; BRG 24.066)

Im August 2024 wurde die Junge Mitte Appenzell Innerrhoden gegründet. Die neue Jungpartei, die zwölf Gründungsmitglieder zählte und für Mitglieder zwischen 14 und 34 Jahren offen ist, schrieb sich die Werte «Gerechtigkeit, Menschenwürde, Solidarität und Eigenverantwortung» auf die Fahnen. Zum ersten Präsidenten wurde Markus King gewählt.
Mit der Etablierung der Innerrhoder Sektion ist die Junge Mitte nun in sämtlichen Kantonen präsent, nachdem drei Jahre davor schon eine Ausserrhoder Sektion gegründet worden war. Gleichzeitig handelt es sich um die erste rein innerrhodische Jungpartei, denn die Sektionen der Jungen SVP und der Jungen Grünen decken zusätzlich auch Appenzell Ausserrhoden ab und jene der Juso zudem den Kanton St. Gallen.

Mitte Junge Mitte Appenzell Innerrhoden gegründet

Le 4 juillet 2024, les gouvernements de la Suisse orientale ont signé une déclaration visant à institutionnaliser leur collaboration intercantonale, comme le rapporte le St. Galler Tagblatt du 5 juillet. En effet, les cantons de Thurgovie, Saint-Gall, Appenzell Rhodes-Intérieures et Appenzell Rhodes-Extérieures sont souvent confrontés à des problèmes similaires en raison de leur proximité gépgraphique. Des rencontres annuelles avec la présence de collaborateurs et collaboratrices des administrations cantonales vont être organisées. Aucun projet n'est pour l'heure programmé. En effet, les quatre cantons souhaitent dans un premier temps définir une procédure claire en cas de divergences, afin d'éviter un nouvel échec, après celui de la planification hospitalière commune en avril 2023. Le président du gouvernement d'Appenzell Rhodes-Extérieures précise toutefois que l'objectif n'est pas de concurrencer la Conférence des Gouvernements de Suisse orientale (ORK). En effet, l'ORK, qui comprend également les cantons de Glaris, Schaffhouse et des Grisons, a un rayon géographique plus large, ce qui réduit les possibilités d'action.
Cette nouvelle collaboration stratégique vise également à s'aligner sur le plan politique à l'échelle nationale, par exemple autour du projet «Internationaler Bodenseeraum» – visant à ce que l'espace désigné aujourd'hui comme «Nordostschweiz» soit remplacé dans le prochain Projet de territoire Suisse et à ce qu'il soit davantage orienté vers les activités transfrontalières sous la désignation «Internationaler Bodenseeraum».

Ostschweizer Regierungen starten strategische Zusammenarbeit

Im November 2023 schickte die WAK-NR eine aus ihrer eigenen Kommissionsinitiative entstandene Vorlage zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften in die Vernehmlassung. Bis zum Fristende im März 2024 waren insgesamt 54 Stellungnahmen zur Vorlage eingegangen. Der Entwurf stiess in der Vernehmlassung auf erhebliche Kritik: Über zwei Drittel der Stellungnehmenden gaben ihre grundsätzliche Ablehnung zu den vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen bekannt. Insgesamt positionierten sich 19 Kantone (AI, AR, BE, BS, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS) und 19 Verbände, so unter anderem die Allianz Zweitwohnungen Schweiz, der SBV, der Schweizerische Gemeindeverband und Organisationen aus der Bau- und Immobilienbranche, gegen die Vorlage. Einige Stellungnehmende (AI, BS, FR, GL, GR, JU, SG, UR, VD, VS; RKGK, SBV) sprachen sich grundsätzlich gegen eine Änderung des geltenden Systems der Wohneigentumsbesteuerung aus und andere (GR, OW, SH, TG, TI, VS; FDK, RKGK, SAB) zeigten sich unsicher darüber, ob eine Objektsteuer bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts tatsächlich die Steuereinbussen der Berg- und Tourismuskantone zu kompensieren vermöge. Weiter befürchteten einige Stellungnehmende (AI, FR, JU, NE, SZ, TG, TI, VS; SSK) einen administrativen Mehraufwand statt der vorgesehenen Vereinfachung der Wohneigentumsbesteuerung. Zudem wurde die Vorlage etwa von Dachverbänden der Wirtschaft als «rechtsstaatlich problematisch» (Economiesuisse) und «inakzeptabel» (SGV) betitelt.
16 Stellungnehmende zeigten sich vom Entwurf grundsätzlich überzeugt, darunter sieben Kantone (AG, BL, GE, LU, SO, ZG, ZH), die drei stellungnehmenden Parteien (Grüne, SP, SVP) und sechs Organisationen und Verbände (u.a. HEV, SGB, SVIT). Die Grünen sahen in der Vorlage insbesondere eine Möglichkeit, «kalte Betten» in Tourismusgebieten zu reduzieren, da durch die Steuer neue Anreize zur Vermietung von Zweitliegenschaften gesetzt werden würden. Einige Stellungnehmende (ZH; SP, SVP) erkannten im Entwurf eine geeignete Massnahme, um kantonale Einnahmeausfälle im Falle einer Abschaffung des Eigenmietwerts auszugleichen. Der HEV Schweiz machte seine Unterstützung an zweierlei Voraussetzungen fest: Erstens müsse der Eigenmietwert auf alle selbstgenutzten Liegenschaften abgeschafft werden. Zweitens müsse die Steuer in der Bundesverfassung begrenzt werden. Letztere Voraussetzung unterstützten auch der Kanton Zürich und der SVIT Schweiz. Der SGB dagegen betonte, dass sich der Verband gegen einen Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung stemme, aber insbesondere die offen gehaltene Formulierung der Verfassungsbestimmung auf Zustimmung stosse. Der Kanton Zürich befürwortete, dass durch die Objektsteuer der administrative Aufwand der Behörden signifikant reduziert werden könne.

Die WAK-NR nahm die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beschloss mit 25 zu 0 Stimmen und der eingegangenen Kritik zum Trotz, am Entwurf festzuhalten. Dieser wird als nächstes dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.

Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften (Pa.Iv. 22.454)

Anfang Juni 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des KVAG, mit der er die Kantone stärker in das Prämiengenehmigungsverfahren einbeziehen und bei der Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen besser vergüten will. Die Änderung geht auf eine überwiesene Motion Lombardi (ehemals cvp, TI; Mo. 19.4180) mit der gleichen Forderung zurück, welche nun abgeschrieben werden soll. Dieselbe Forderung hatten auch sechs lateinischsprachige Kantone gestellt. Bislang haben die Kantone das Recht, vor der Genehmigung der Prämientarife Stellung zur Kostenschätzung in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu nehmen. Dafür erhielten sie vom Bund und den Versicherungen die entsprechenden Unterlagen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen die Kantone zukünftig zusätzlich Stellung zu den Prämieneingaben der Versicherungen in ihrem Hoheitsgebiet nehmen können, wofür sie von den Versicherungen sämtliche zusätzlich relevanten Informationen erhielten – namentlich die entsprechenden Prämieneingaben, welche die Versicherer beim BAG einreichen. Neu sollen die Kantone ihre Stellungnahme zur Kostenschätzung und zu den Prämieneingaben nicht wie bisher direkt bei den Versicherungen, sondern bei der Aufsichtsbehörde des Bundes deponieren. Gleichzeitig soll überdies auch der Umgang mit zu hohen Prämieneinnahmen angepasst werden. Konkret sollen Rückvergütungen neu an die Kantone statt an die versicherte Person ausbezahlt werden, wenn die Kantone die Prämien der versicherten Person vollständig über Prämienverbilligungen finanziert haben.

Die Vernehmlassung hatte von Ende Mai bis Mitte September 2023 stattgefunden, wobei insgesamt 38 Stellungnahmen eingegangen waren. Beide Teile der Botschaft – der verstärkte Einbezug der Kantone in das Prämiengenehmigungsverfahren und der Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen – waren in der Vernehmlassung insgesamt auf breite Zustimmung gestossen. Jedoch hatten die Mehrheit der Kantone und die GDK gefordert, dass die Liste der von den Versicherungen einzureichenden Unterlagen um einige Positionen erweitert werden soll. Zudem war die Streichung der Möglichkeit, bei den Versicherungen eine Stellungnahme einzureichen, unter anderem von der SP, den Grünen und dem SGB kritisiert worden. Die FDP, Curafutura und Groupe Mutuel hatten den verstärkten Einbezug der Kantone in das Prämiengenehmigungsverfahren als einzige Vernehmlassungsteilnehmende abgelehnt, da dies das Verfahren zusätzlich verkomplizieren und keinen grossen Mehrwert bringen würde.
Auch den Ausgleich der zu hohen Prämieneinnahmen hatten Curafutura und Groupe Mutuel abgelehnt. Zusammen mit fast allen Kantonen hatten sie sich daran gestört, dass die Rückerstattung nur bei vollständiger Kostenübernahme den Kantonen zugutekommen sollten. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten und derjenigen Kantone führen, die lediglich Teilverbilligungen gewähren und somit keine Rückerstattungen erhielten. Die sich dazu äussernden Kantone hatten als Alternative vorgeschlagen, dass die Kantone die «Rückerstattung bis maximal zur Höhe der gewährten Prämienverbilligung» erhalten sollten. Zudem sollten nicht nur die Prämienverbilligungen, sondern auch die Ergänzungsleistungen in die Regelung einbezogen werden. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hatte der Bundesrat in der Folge entschieden, die Ergänzungsleistungen in die Rückerstattung einzubeziehen. Jedoch hatte er daran festgehalten, dass die Kantone nur bei einer vollständigen Prämienübernahme eine Rückvergütung erhalten sollten. Und auch auf die Wiederaufnahme der Möglichkeit, als Kanton bei den Versicherungen eine Stellungnahme einzureichen, hatte er verzichtet.

Änderung des KVAG zur Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren und zum Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen (BRG 24.055)

Im Januar 2023 trat die SGK-NR mit 16 zu 7 Stimmen auf den Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Silberschmidt (fdp, ZH; Pa.Iv. 20.406) ein. Diese forderte, dass Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung besser gegen Arbeitslosigkeit versichert werden sollen, wenn sie ALV-Beiträge bezahlen.
Sechs Monate später stimmte die SGK-NR mit 18 zu 6 Stimmen (1 Enthaltung) für ihren Vorentwurf: Dieser ermögliche – analog zum Initiativtext – Betroffenen «einfacher und rascher ALE» zu beziehen, wobei Kurzeitentschädigungen davon ausgeschlossen sein sollen. Nach einer Frist von 20 Tagen entstehe neu ein Anspruch auf ALE unter den Bedingungen, dass bereits zwei Jahre im Betrieb gearbeitet wurde und kein engeres Verhältnis zur Unternehmung, beispielsweise in Form einer Anstellung oder eines Verwaltungsratsmandats, mehr bestehe. Dabei bemängelte eine Minderheit die zu lasche Restriktion der Kriterien, während eine zweite Minderheit forderte, dass Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Anspruch auf ALE neu keine ALV-Beiträge mehr verrichten müssen. Die Kommission entschied in der Folge, zwei Varianten in die Vernehmlassung zu geben. Die Minderheitsvariante, die von Thomas Aeschi (svp, ZG) initiiert wurde, enthielt die Befreiung der Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung von den ALV-Beiträgen, während die Mehrheitsvariante diese beibehielt.

Von Mitte August 2023 bis Ende November 2023 lief das Vernehmlassungsverfahren. Von den 61 angeschriebenen Akteuren trafen insgesamt 58 Stellungsnahmen ein, wobei 28 der Mehrheitsvariante, 4 der Minderheitsvariante und 26 keiner der beiden Varianten zustimmten. Die grosse Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BL, BE, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) lehnte die Vorlage gänzlich ab und präferierte «die Beibehaltung des Status Quo», da die heute geltende Regelung ausreiche. Drei Kantone (JU, NE, SH) unterstützten die Mehrheitsvariante, jedoch mit Änderungsvorschlägen. Einzig der Kanton Genf stand ohne weitere Ergänzungen hinter der Mehrheitsvariante. Die Minderheitsvariante wurde von allen Kantonen abgelehnt, da sie den Versicherungsschutz mindere und «wenig praktikabel» sei. Mehr Anklang fand die Vorlage bei den Parteien: Von den insgesamt vier eingegangenen Stellungsnahmen der Parteien, unterstützten drei (FDP, Grüne, SP) die Mehrheitsvariante. Einzig die SVP lehnte die Variante der Kommissionsmehrheit ab und begrüsste die Minderheitsvariante, da diese die Diskriminierung von Unternehmerinnen und Unternehmern mindere. Bei den Dachverbänden, den weiteren interessierten Kreisen und den spontan eingereichten Stellungnahmen sprach sich der Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden für die Mehrheitsvariante und gegen die Minderheitsvariante aus. Ähnlich wie bei den Kantonen lehnten ein paar Stakeholder (UNIA, VDK, VAK, SGB, Travail.Suisse) beide Varianten ab und befürworteten den Status Quo. Von den Kantonen und den Dachverbänden, welche die Mehrheitsvariante ablehnten, wurde zudem öfters gefordert, eine «vertiefte Kosten-Nutzen-Analyse» durchzuführen, sollte die Variante dennoch weiterverfolgt werden.
Aufgrund der Ergebnisse aus der Vernehmlassung nahm die Kommission zwei Änderungen am Entwurf vor: Erstens sollen Personen mit häufig wechselnden oder befristeten Arbeitsverhältnissen von der zweijährigen Frist und der Rückzahlungspflicht ausgenommen werden. Zweitens solle der Bundesrat fünf Jahre nach der Gesetzesänderung Bericht erstatten und etwaige Gesetzesanpassungen unterbreiten.
Ende Februar 2024 verabschiedete die SGK-NR mit 13 zu 12 Stimmen ihren Entwurf zuhanden des Rates.

Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein (Pa.Iv. 20.406)

Anfang 2024 wurde mit Pro Wind Schweiz ein neuer Verband ins Leben gerufen. Dessen erklärtes Ziel ist die Unterstützung der Entwicklung aller einheimischen erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie, als Beitrag zur schweizerischen Energieversorgung. Durch Informationsarbeit will er gemäss einer Medienmitteilung Vorurteile gegenüber Windkraftanlagen abbauen und deren Akzeptanz in der Bevölkerung verbessern. Mit dem bereits seit 1998 bestehenden Branchenverband Suisse Eole (der Vereinigung zur Förderung der Windenergie in der Schweiz), der ähnliche Ziele verfolgt, wolle man eng zusammenarbeiten. Der neue nationale Verein soll dabei namentlich auch ein Dach zur Koordination der Aktivitäten der kantonalen Pro-Wind-Vereine bilden. Solche waren bereits ab Mitte 2022 in insgesamt zehn Kantonen entstanden (in chronologischer Reihenfolge: Neuenburg, Thurgau, Bern, Waadt, Zürich, St. Gallen und beide Appenzell, Solothurn sowie Luzern), im Lauf des Jahres 2024 folgten mit Freiburg und Schaffhausen zwei weitere. Letztlich möchten die Pro-Wind-Aktivistinnen und -Aktivisten verhindern, dass man in der öffentlichen Auseinandersetzung um Windkraftprojekte «nur [deren] gut vernetzt[en], laut[en] und stark mobilisieren[den] Gegner hört», wie die NZZ eine der Vereinsgründerinnen zitierte.

Gründung von Pro Wind Schweiz

Insgesamt vier Kantonalparteien der Mitte bestimmten im Lauf des Jahres 2023 ein neues Parteipräsidium, wobei es nirgends zu einer Kampfwahl kam. Vielmehr musste ein Teil der Wechsel hinausgezögert werden, weil keine Nachfolgelösung zu finden war.
An der Spitze der Mitte Glarnerland folgte mit Landrat Hans Schubiger ein früherer BDP-Politiker auf den vormaligen CVP-ler Ruedi Tschudi, der die Mitte seit der Parteifusion im Mai 2021 geführt hatte. Gegenüber der Presse gab Schubiger bei seinem Amtsantritt indessen an, er spüre zwei Jahre nach der Fusion nichts mehr davon, dass seine Partei aus zwei verschiedenen Formationen entstanden sei.
Die Zuger Kantonalpartei wählte Kantonsrat Peter Rust als neuen Präsidenten. Er trat die Nachfolge von Laura Dittli an, die ihr Parteiamt wegen ihrer Wahl in den Regierungsrat abgegeben hatte.
Bei der Mitte Appenzell Innerrhoden stellte sich der bisherige Co-Präsident Dominik Ebneter nunmehr als alleiniger Präsident zur Verfügung. Sein bisheriger Partner im Co-Präsidium, Stefan Ledergerber, konnte damit seinen Rücktritt vollziehen, den er eigentlich schon für 2022 angekündigt hatte. Als Hauptaufgabe, die er mit dem Vorstand anpacken wolle, nannte Ebneter den Einsatz dafür, dass die auf 105 Personen gesunkene Mitgliederzahl seiner Kantonalpartei wieder steige.
Bei der Mitte Jura trat Pascal Eschmann nach fünfjähriger Amtszeit gemäss Presseberichten mit einem Gefühl der «Verbitterung» als Präsident zurück, nachdem seine Partei bei den eidgenössischen Wahlen ihren Sitz im Nationalrat eingebüsst hatte. Interimsweise übernahm Marcel Meyer die Parteileitung, eine langfristige Lösung soll im Jahr 2024 gefunden werden.
Derweil fand die CVP/Mitte Obwalden im Berichtsjahr weiterhin keine Nachfolge für ihre Spitze. Bruno von Rotz, der eigentlich bereits auf Frühling 2022 als Parteipräsident hatte zurücktreten wollen, blieb somit noch bis ins Jahr 2024 hinein im Amt.
Zwei weitere Kantonalpräsidenten der Mitte gaben 2023 ihren Rücktritt für das Folgejahr bekannt: Christian Ineichen wird 2024 nach sieben Jahren die Führung der Mitte Luzern abgeben, Joachim Rausis nach vierjähriger Amtszeit jene des Centre Valais romand.

Kantonale Parteipräsidien bei der Mitte 2023
Dossier: Spitzenämter in Walliser Kantonalparteien
Dossier: Spitzenämter in Innerrhoder Kantonalparteien
Dossier: Spitzenämter in den Kantonalparteien des Kantons Jura
Dossier: Spitzenämter in Zuger Kantonalparteien
Dossier: Spitzenämter in Luzerner Kantonalparteien
Spitzenämter in Obwaldner Kantonalparteien
Spitzenämter in Kantonalparteien der Mitte
Dossier: Spitzenämter in Glarner Kantonalparteien

Im Jahr 2023 wählte die Stimmbevölkerung von sieben Kantonen (ZH, LU, BL, AR, AI, TI und GE) ihr Parlament. Als Gewinnerin der kantonalen Parlamentswahlen 2023 erwies sich die SVP, die ein Plus von 13 Sitzen verbuchen konnte. Diesen Zuwachs verdankte sie den guten Ergebnissen in den Kantonen Luzern (+ 5 Sitze), Genf (+ 4 Sitze), Tessin (+ 3 Sitze) und Zürich (+ 1 Sitz). Nachdem die Grünen im Jahr zuvor noch Sitze hatten dazugewinnen können, erlitten sie 2023 in den Kantonen Zürich (-3 Sitze), Luzern (-3 Sitze), Basel-Landschaft (-2 Sitze) und Tessin (-1 Sitz) Verluste. Weiterhin auf der grünen Welle ritten hingegen die Grünliberalen, die 2023 insgesamt 8 Sitze (BL: +3; AR: +2; TI: +2; ZH: +1) dazugewinnen konnten. In Appenzell Ausserrhoden schafften sie bei ihrem ersten Antreten auf Anhieb den Sprung in den Kantonsrat. Im Gegenzug erlitten die Freisinnigen 2023 geradezu eine Talfahrt – sie verloren 11 Sitze. Dieses Minus hatten sie vor allem dem Kanton Genf zuzuschreiben, wo sie im Vergleich zu den Wahlen 2018 6 Sitze verloren. Die übrigen 5 Sitze verloren sie in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden (-3 Sitze) und Tessin (-2 Sitze). Die FDP sah sich damit als grösste Verliererin bei den kantonalen Parlamentswahlen im Jahr 2023. Die SP, welche im Kanton Basel-Landschaft einen Verlust von zwei und im Tessin von einem Sitz hinnehmen musste, machte diese mit jeweils einem zusätzlichen Parlamentssitz in den Kantonen Zürich, Appenzell Ausserrhoden und Genf wieder wett. Bei der Mitte, welche in den sieben Kantonen nach der Fusion der CVP mit der BDP zum ersten Mal unter neuem Banner auftrat, liess sich das Fazit des vorherigen Jahres wiederholen, denn es zeigte sich in den Kantonen weiterhin ein geteiltes Bild. Während die Mitte in den Kantonen Zürich (+ 3 Sitze) und Basel-Landschaft (+ 2 Sitze) zulegen konnte, stagnierte sie in Appenzell Ausserrhoden und im Tessin (+ 0 Sitze) und musste in den Kantonen Genf (- 3 Sitze) und Luzern (- 2 Sitze) Sitzverluste verbuchen.

Beim Frauenanteil im Parlament zeigte sich ebenfalls ein geteiltes Bild, denn dieser konnte in vier von sieben Kantonen – namentlich in den Kantonen Luzern (+ 5.8 Prozentpunkte), Genf (+ 4.0 Prozentpunkte), Zürich (+ 3.3 Prozentpunkte) und Appenzell Ausserrhoden (+ 1.6 Prozentpunkte) – erhöht werden. Auf der anderen Seite reduzierte sich der Frauenanteil in den Kantonen Appenzell Innerrhoden (- 2 Prozentpunkte), Basel-Landschaft (- 2.2 Prozentpunkte) und im Tessin (- 2.2 Prozentpunkte). Der Anteil der Frauen über alle Schweizer Kantonsparlamente hinweg betrug Ende 2023 rund 32 Prozent und nahm im Vergleich zum Vorjahr leicht zu (Ende 2022: 29.7%). Bei der Wahlbeteiligung überschritt einzig der Kanton Tessin mit 56 Prozent die 50-Prozent-Marke. Die tiefste Mobilisierung wies 2023 der Kanton Appenzell Ausserrhoden mit 31.4 Prozent Wahlbeteiligung auf. Eine leichte Steigerung der Wahlbeteiligung im Vergleich zu den vorhergehenden Wahlen schaffte 2023 einzig der Kanton Zürich (2023: 34.9%; 2019: 33.5%). Die übrigen Kantone sahen sich mit einer niedrigeren Wahlbeteiligung im Vergleich zu den vorhergehenden Wahlen konfrontiert.

Neben ihren Legislativen wählten die sieben Kantone 2023 auch ihre Exekutiven neu. Anders als bei den Parlamentswahlen änderte sich an der Regierungszusammensetzung in den meisten Kantonen allerdings relativ wenig. Parteipolitische Verschiebungen erfolgten lediglich in drei von sieben Kantonen. Im Kanton Luzern konnte die SP mit der Wahl von Ylfete Fanaj (LU, sp) den Sitz des zurücktretenden parteilosen Marcel Schwerzmann (LU, parteilos) übernehmen. Im Kanton Basel-Landschaft musste die SVP nach dem Rücktritt von Thomas Weber (BL, svp) ihren Regierungsratssitz an Thomi Jourdan (BL, evp) und die EVP abgeben, womit letztere ihren ersten kantonalen Regierungssitz erobern konnte. Eine Sitzverschiebung auf Kosten der Grünen gab es 2023 im Kanton Genf, wo sich die FDP mit der Wahl von Nathalie Fontanet (GE, fdp) und der Nichtwiederwahl von Fabienne Fischer (GE, gp) einen Platz in der kantonalen Regierung sichern konnte. Ohne parteipolitischen Neuerungen gingen die Regierungswahlen in den Kantonen Zürich, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Tessin aus.

Der Frauenanteil in den kantonalen Regierungen wurde in vier von sieben Kantonen erhöht. Die grösste Veränderung findet sich im Kanton Luzern, der seit 2015 rein männlich regiert wurde: Zwei der drei vakanten Sitze wurden mit Frauen besetzt. Auch in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Tessin und Genf führten die Wahlen zu einer Erhöhung des Frauenanteils in der Regierung, nicht aber in den Kantonen Zürich, Basel-Landschaft und Appenzell Innerrhoden; dort blieb der Frauenanteil konstant. Mit einem Total von 48 Frauen in den kantonalen Regierungen der Schweiz betrug der Frauenanteil 2023 31.2 Prozent, womit dieser im Vergleich zum Vorjahr um 2.6 Prozentpunkte gesteigert werden konnte.

Kantonale Ersatzwahlen fielen mit dem Rücktritt von Laurent Kurth (NE, sp) schliesslich im Kanton Neuenburg an, wo die SP ihren Sitz mit der Wahl von Frédéric Mairy (NE, sp) jedoch erfolgreich zu verteidigen wusste.

In den zehn grössten Schweizer Städten fanden 2023 keine kommunalen Wahlen statt.

Übersicht über die kantonalen und kommunalen Wahlen 2023
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2023
Dossier: Kantonale Regierungsratswahlen 2023

Noch am Abend der eidgenössischen Wahlen 2023 publizierte das Bundesamt für Statistik (BFS) die offiziellen Wählendenstärken der Parteien. Wahlsiegerin war demnach die SVP mit 28.6 Prozent (+3.0 Prozentpunkte PP im Vergleich zu 2019), gefolgt von der SP mit 18.0 Prozent (+1.2 PP). Die Mitte (14.6%; +0.7 PP, wenn BDP und CVP addiert werden), die 2023 erstmals als Fusion zwischen BDP und CVP angetreten war, hatte diesen Zahlen zufolge im Vergleich zu den Wahlen 2019 mit der FDP (14.4%; -0.7 PP) die Plätze getauscht. Dieser Umstand führte ebenfalls noch am Wahlabend und in den Tagen darauf zu einigen Diskussionen über die Zusammensetzung des Bundesrats. So wurde die Frage aufgeworfen, ob es noch gerechtfertigt sei, dass die FDP als lediglich viertstärkste Partei über zwei Sitze und die Mitte – nunmehr drittstärkste Partei – nur über einen Regierungssitz verfüge. Für einigen Diskussionsstoff sorgten zudem auch das im Vergleich zu 2019 schlechte Abschneiden der Grünen (9.4%; -3.8 PP) und der GLP (7.2%; -0.6 PP).

Drei Tage später sollten sich diese Zahlen freilich noch einmal verändern, weil das BFS die aggregierten Parteienstärken korrigieren musste. Das Bundesamt meldete, dass aufgrund eines Programmierfehlers die Wahlresultate aus den Kantonen Glarus, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden mehrfach gezählt worden seien. Die drei Kantone hatten ihre Daten im Gegensatz zu allen anderen Kantonen nicht automatisiert ans BFS geschickt, sondern in Form von Excel-Dateien, deren Auszählung falsch programmiert worden sei. Die Mehrfachzählung der drei Kantone führte dazu, dass die Stärken der bürgerlichen Parteien zu hoch (SVP neu: 27.9%; FDP neu: 14.3%; Mitte neu: 14.1%) und jene der SP, (neu 18.3%) der Grünen (neu 9.8%) und der GLP (neu 7.6%) zu tief ausgefallen waren. Die Korrektur führte also mitunter dazu, dass die FDP hinsichtlich Wählendenstärke drittstärkste Partei im Nationalrat blieb. Freilich änderte sich an den Sitzzahlen nichts. Hier hatte die Mitte (29 Sitze; +1) die FDP (28 Sitze; -1) in der grossen Kammer erstmals überholt. Das BFS hatte den Fehler zwei Tage nach den Wahlen bemerkt und war am folgenden Tag an die Medien getreten, um ihn zu erklären. Man nehme die Schuld auf sich, sagte BFS-Direktor Georges-Simon Ulrich weil das neue Programm zu wenig ausführlich getestet worden sei. Alain Berset, dem das BFS im EDI unterstellt ist, leitete in der Folge eine Administrativuntersuchung ein. Ziel sei eine umfassendere und automatisierte Prüfung der Plausibilität der Resultate und mehr Kontrollpersonal, so der dazu veröffentlichte Medienbericht.

Die Reaktionen auf die Korrektur durch das BFS waren teilweise heftig. Auf der einen Seite freuten sich die Grünen und die SP über das bessere Abschneiden. Auf der anderen Seite fanden verschiedene bürgerliche Politikerinnen und Politiker deutliche Worte für die Panne. Auch die Medien gingen mit dem BFS hart ins Gericht und betitelten den Zählfehler etwa als «Fiasko» (NZZ) oder «Debakel» (TA). Die Republik sprach von einer «gewaltigen Symbolkraft dieser Panne» und kritisierte die schlechte «Digitalkompetenz beim Bund». Le Temps machte sich über den «grosse gueule de bois au pays de la précision» lustig und fragte sich, ob Excel-Dateien im Zeitalter der Digitalisierung noch angezeigt seien. Expertinnen und Experten, die von den Medien zu Einschätzungen eingeladen wurden, lobten zwar einerseits die Behörden, da diese proaktiv, schnell, transparent und klar kommuniziert hätten, warnten aber auch, dass der Fehler das Vertrauen in das politische System beschädigen könnte. Die Kritik verebbte freilich ziemlich schnell wieder.

Fehler beim BfS nach den Wahlen

Der bisherige Innerrhoder Nationalrat Thomas Rechtsteiner (mitte) musste sich bei den Nationalratswahlen 2023 im Kanton Appenzell Innerrhoden – anders als noch bei seiner Neuwahl im Jahr 2019 – nicht gegen Konkurrierende behaupten: Der Generalagent einer Versicherung war der einzige Nationalratskandidat im bevölkerungsschwächsten Kanton der Schweiz. Die Innerrhoder Sozialdemokraten hatten zwar beabsichtigt, der Wahlbevölkerung auch in diesem Wahljahr eine soziale und ökologische Alternative zu präsentieren, waren aber bei der Suche nach einer geeigneten Kandidatin oder einem geeigneten Kandidaten gescheitert. Auch der Präsident der SP Innerrhoden, Martin Pfister, sah von einer vierten Nationalratskandidatur – nach drei gescheiterten Versuchen 2019, 2015 und 2011 – ab. Schliesslich verkündete die Partei Ende August, dass man definitiv keine Kandidatur stellen werde. Die Innerrhoder SVP sprach dem bisherigen Nationalrat keine Unterstützung zu, da mit dessen Wahl die «falsche Fraktion» gestärkt werde, gab aber gleichzeitig auch bekannt, den Sitz Rechtsteiners nicht anzugreifen. Hingegen konnte Rechsteiner auf Rückhalt seitens der FDP, der GLP sowie des Appenzeller Gewerbeverbandes, des Bauernverbandes und der Handels- und Industriekammer Appenzell zählen. «Fluch und Segen zugleich» nannte Rechsteiner den Wahlkampf ohne Konkurrenz laut der Appenzeller Zeitung. So sei es unter anderem ohne Wahlkampfpodien schwierig, den Wählerinnen und Wählern seine Positionen aufzuzeigen.

Am Wahlsonntag wurde Rechsteiner wenig überraschend im Amt bestätigt (2423 Stimmen). Säckelmeister Ruedi Eberle (svp), Thomas Rechsteiners Gegenkandidat bei den letzten Nationalratswahlen, erhielt trotz Nichtkandidatur 68 Stimmen, während über 300 weitere Innerrhoderinnen und Innerrhoder diverse andere Personen wählten, die sich nicht zur Wahl gestellt hatten. Wohl auch angesichts der fehlenden Auswahlmöglichkeit fiel die kantonale Wahlbeteiligung 2023 sehr tief aus (24.5%); sie halbierte sich im Vergleich zu den vorherigen Nationalratswahlen beinahe (46.7%).
Die Wahl in den Ständerat wird in Appenzell Innerrhoden jeweils bereits Ende April an der Landsgemeinde entschieden. Der bisherige Ständerat Daniel Fässler (mitte) war an der Landsgemeinde 2023 bereits ohne Gegenkandidatur erneut in den Ständerat gewählt worden.

Für Aufregung sorgte dafür die wenige Tage nach den Wahlen durch das BFS erfolgte Korrektur der nationalen Parteistärken, wobei aufgrund eines Programmierfehlers die Wahlresultate der Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Glarus mehrfach gezählt worden waren. Diese Kantone hatten die ausgezählten Stimmen per Excel-Tabelle statt automatisiert an das BFS geliefert. Die Kantone treffe dabei aber keine Schuld, beteuerte das BFS laut dem St. Galler Tagblatt.

Nationalratswahlen 2023 – Appenzell Innerrhoden
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2023 - Überblick

Im Oktober 2023 präsentierte die SPK-NR in Umsetzung einer eigenen parlamentarischen Initiative ihren Entwurf zur Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), mit dem ausländische Opfer von häuslicher Gewalt ausländerrechtlich besser geschützt werden sollen. Um zu verhindern, dass Opfer gewalttätige Beziehungen aufrechterhalten, weil sie die Wegweisung aus der Schweiz fürchten, beantragte die Kommission eine Änderung von Artikel 50 des AIG zur Auflösung der Familiengemeinschaft. Dadurch sollte die bereits bestehende Härtefallregelung, die die Erteilung oder Verlängerung der bisherigen Aufenthaltsbewilligung auch nach der Trennung möglich macht, auf alle von häuslicher Gewalt betroffenen Ausländerinnen und Ausländer ausgedehnt werden. Bis anhin konnten nur ausländische Familienangehörige von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie Personen mit einer Niederlassungsbewilligung von dieser Härtefallregel profitieren. Darüber hinaus sollen neu auch nicht verheiratete Paare mitgemeint sein, sofern sie im Konkubinat oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ebenso wie die Kinder dieser Personen. Nicht zuletzt soll es auch leichter werden, den Nachweis für das Vorliegen von häuslicher Gewalt zu erbringen, was auch durch eine verstärkte Kohärenz mit dem Opferhilfegesetz gelingen soll.

In der Vernehmlassung war der Entwurf von einem Grossteil der 143 Teilnehmenden befürwortet worden. Viele interessierte Kreise – darunter etwa Amnesty International, verschiedene Hilfswerke und etliche Frauenhäuser – hoben hervor, dass die Gesetzesanpassung mehr Rechtsgleichheit für Gewaltbetroffene sowie einen besseren Opferschutz bringen würde. Etliche Vernehmlassungsteilnehmende betonten ferner, dass das von der Schweiz ratifizierte Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) damit besser eingehalten werden könnte. Sollte die Gesetzesänderung vom Parlament angenommen werden, könnte folglich ein von der Schweiz angebrachter Vorbehalt zur Istanbul-Konvention geprüft und gegebenenfalls gestrichen werden. Die meisten Kantone sowie fünf von sechs stellungnehmenden Parteien (SP, Grüne, EVP, Mitte und FDP) begrüssten den Vorentwurf; einige stellten sich jedoch gegen einzelne Bestandteile daraus. Acht Kantone (AI, AR, BE, NW, OW, SO, TI, ZG) sowie die VKM lehnten es generell ab, dass die Härtefallregelung auch neue Rechtsansprüche schaffe für Personen, die zuvor keinen eigenständigen Rechtsanspruch auf eine ausländerrechtliche Bewilligung hatten, da ihre Bewilligung ursprünglich mittels Ermessensentscheid im Rahmen des Familiennachzugs erteilt worden war. Wenn aus Ermessen in diesen Fällen ein Anspruch würde, widerspräche dies gemäss Vernehmlassungsbericht «der Logik und der Systematik des Ausländerrechts, wonach der nachziehende Ehegatte dem nachgezogenen Gatten nicht mehr Rechte verschaffen könne, als er selbst besitzt». Die Kantone Freiburg und Neuenburg stellten sich nicht generell gegen die Schaffung neuer Rechtsansprüche, sondern lediglich gegen diejenigen bei der Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen an Personen, deren Ehegatte über eine Kurzaufenthaltsbewilligung verfügt. Elf Kantone (AG, AI, AR, BE, BS, FR, OW, SO, TG, TI, ZG), die VKM und die FDP störten sich ferner an der Bestimmung, dass die Integrationskriterien bis drei Jahre nach Erteilen der eigenständigen Aufenthaltsbewilligung gemäss Revision des Artikels 50 keinen Einfluss auf die Verlängerung der Bewilligung haben sollen. Die Kommission wollte mit ebendieser Regelung der schwierigen Situation, in der sich die betroffenen Personen befinden, Rechnung tragen. Auch wenn die Integrationskriterien während dieses Zeitraums nicht entscheidungsrelevant seien, sollen sie dennoch geprüft und die Integration bei Bedarf gefördert werden, so die Kommission. Von den sechs stellungnehmenden Parteien stellte sich lediglich die SVP gegen den Entwurf. Sie argumentierte, dass eine Gesetzesrevision aufgrund der bestehenden Rechtsprechung und Verwaltungspraxis weitgehend überflüssig sei. Eine Gesetzesanpassung wie die vorgesehene berge zudem Missbrauchspotential, so die SVP abschliessend.

Besserer Schutz für ausländische Opfer von häuslicher Gewalt (Pa.Iv. 21.504)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Lors de la session d'automne 2023, les deux Chambres fédérales ont approuvé tacitement le projet d'arrêté fédéral du gouvernement concernant la garantie des Constitutions cantonales des cantons de Zurich, Berne, Appenzell Rhodes-Intérieures, Grisons, Argovie, Tessin, Vaud et Neuchâtel.

Gewährleistung von Änderungen in den Kantonsverfassungen Zürich, Bern, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Aargau, Tessin, Waadt und Neuenburg (BRG 23.046)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Im Juni 2023 wurde die Junge SVP Säntis gegründet. Sie fungiert als Jungpartei der SVP für die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden und ist die erste kantonsübergreifende Sektion der JSVP. Die JSVP Säntis trat an die Stelle der JSVP Ausserrhoden, die gemäss Presseberichten «nur noch auf dem Papier» existiert hatte und nun formell aufgelöst wurde, sowie der JSVP Innerrhoden, welche wegen Mitgliederschwunds schon vor Längerem aufgelöst worden war.
Die neue Partei zählte bei ihrer Gründung rund 25 Mitglieder. Zum Gründungspräsidenten wurde der 22-jährige Ausserrhoder Kantonsrat Max Slongo gewählt. Er formulierte gegenüber der Presse das Ziel, innert dreier Jahre die Ausserrhoder Jungfreisinnigen als stärkste Jungpartei im Appenzellerland abzulösen. Daneben bestanden im Einzugsgebiet der JSVP Säntis auch noch die Juso (als Teil der Juso St. Gallen), die 2020 gegründeten Jungen Grünen Appenzellerland sowie die 2021 etablierte Junge Mitte Ausserrhoden.

Gründung der Jungen SVP Säntis

Dans son message du 2 juin 2023, le Conseil fédéral propose au Parlement d'accorder la garantie fédérale aux Constitutions de huit cantons qui ont été révisées. Après vérification de la conformité des modifications constitutionnelles avec le droit fédéral, le gouvernement recommande leur adoption.
Dans le canton de Zurich, la modification constitutionnelle porte sur l'utilisation parcimonieuse des matières et la gestion des déchets. Adopté en votation populaire le 25 septembre 2022, le nouvel article (art. 106a, Cst. ZH) prévoit que le canton et les communes prennent des mesures pour éviter les déchets et pour recycler les matériaux. Dans le canton de Berne, les électeurs et électrices disposent du droit de soumettre un projet populaire – proposition concrète pour améliorer un projet du Grand Conseil et de demander le vote populaire sur un objet. De son côté, le Grand Conseil peut joindre un projet alternatif à tout projet soumis à la votation, ce qui empêchait le dépôt d'un projet populaire. Ce droit politique a fait l'objet d'une modification constitutionnelle (art. 63, Cst. BE). Désormais, les citoyens et citoyennes peuvent proposer un projet populaire à tout projet soumis à votation simultanément au projet alternatif. Ainsi, le Grand Conseil ne pourra plus utiliser le projet alternatif pour contrer les projets populaires. Lors de la Landsgemeinde du 24 avril 2022, le corps électoral d'Appenzell Rhodes-Intérieures a adopté deux modifications constitutionnelles (art. 15 et 22, Cst. AI) qui prévoient la fusion des districts de Schwende et Rüte, ainsi que la nouvelle procédure d'attribution des sièges au Grand Conseil en lien avec cette fusion.
Aux Grisons, une réforme de la justice a fait l'objet de modifications constitutionnelles (art. 14, 21, 22, 23, 31, 33, 36, 50, 51, 51a, 52, 54 et 55, Cst. GR). Le canton a révisé l'organisation des autorités judiciaires, notamment en réunissant le Tribunal cantonal et le Tribunal administratif en une Cour suprême. En Argovie, le nouvel article 69 al. 6 règle la suspension et la destitution des membres des autorités, tandis que le nouvel article 76 al. 3 (Cst. AG) prévoit la suppléance des membres du Grand Conseil.
Le corps électoral du Tessin a approuvé, premièrement, un nouvel article (art. 13a, Cst. TI) relatif à l'intégration des personnes handicapées et reconnaissant la langue des signes italienne. Deuxièmement, il a approuvé une réforme des autorités de protection de l'enfant et de l'adulte (art. 36 al. 1, art. 75 al. 1 et art. 76 al. 1, Cst. TI). Ces dernières ont été remplacées par des tribunaux cantonaux, appelés prétoires de protection. Dans le canton de Vaud, les modifications de plusieurs articles traitent également des droits politiques cantonaux. La modification principale prévoit la création d'un Conseil de la magistrature, chargé de la surveillance administrative du Tribunal cantonal, du Ministère public et de l'ensemble des Magistrats, afin de veiller à la séparation des pouvoirs. Finalement, un nouvel article (art. 6a, Cst. NE) instaure, dans le canton de Neuchâtel, un organe indépendant chargé de la surveillance de la gestion des autorités et de l'administration, ainsi que de la gestion des finances.

Gewährleistung von Änderungen in den Kantonsverfassungen Zürich, Bern, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Aargau, Tessin, Waadt und Neuenburg (BRG 23.046)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Ende April 2023 reiste der botsuanische Präsident Mokgweetsi Eric Keabetswe Masisi für einen zweitägigen Staatsbesuch in die Schweiz. Es handelte sich hierbei um einen Gegenbesuch, nachdem Bundespräsident Berset im Februar 2023 nach Botsuana gereist war.
Für viel Aufsehen sorgte Masisis Besuch an der Landsgemeinde in Appenzell Innerrhoden, an die er gemeinsam mit dem Bundespräsidenten reiste. Das EDI teilte in seiner Medienmitteilung mit, dass es in Botsuana vergleichbare Versammlungen gebe (sogenannte «Kgotlas») und wies damit auf die demokratischen Gemeinsamkeiten der beiden Länder hin. An einer solchen Kgotla habe Bundesrat Berset während seines Besuchs im Februar ebenfalls teilgenommen.
Tags darauf wurde Präsident Masisi nach einem Besuch der Universität Freiburg vom Bundesrat in Bern in corpore in Empfang genommen, bevor er bilaterale Gespräche mit den Bundesräten Parmelin, Cassis und Berset führte. Der Bundesrat teilte mit, dass die Beziehungen mit Botsuana in den vergangenen Jahren intensiviert worden seien, insbesondere im Gesundheitsbereich. Auch wirtschaftliche Themen standen auf dem Programm. Die Schweizer Vertreter betonten diesbezüglich die Bedeutung von Nachhaltigkeitsklauseln, um die Gespräche über eine Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen der EFTA und der Zollunion des Südlichen Afrika abschliessen zu können.
Für die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit hat Botsuana eine grosse Bedeutung, da die Hauptstadt Gaborone Sitz der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) ist. Beziehungen zu Regionalorganisationen wie der SADC sind ein Schwerpunkt der Schweizer Subsahara-Afrika-Strategie 2021-2024. Entsprechend ging es bei den Gesprächen auch um Themen wie die Kooperation der beiden Länder in der UNO, um Demokratie und Menschenrechte sowie um die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine auf Afrika. Zum Abschluss des Staatsbesuchs unterzeichneten die beiden Parteien eine Absichtserklärung für eine verstärkte bilaterale Zusammenarbeit in weiteren Bereichen wie beispielsweise Kultur und Wirtschaft.

Staatsbesuch des Präsidenten Botsuanas in der Schweiz
Dossier: Staatsbesuche und öffentliche Besuche in der Schweiz seit 1990

Wie im Kanton Appenzell Innerrhoden üblich, mussten sich auch 2023 die amtierenden Regierungsräte und -rätinnen bei der Landsgemeinde einer Bestätigungswahl stellen. Dabei gab es nur eine Gegenkandidatur für einen Posten in der Regierung. Stefan Wetter (AI, parteilos), ehemaliges SVP-Mitglied, gab kurzfristig bekannt, an der Landsgemeinde gegen Bauherr Ruedi Ulmann (AI, mitte) antreten zu wollen. Wetter war laut eigenen Angaben vor einigen Jahren aus der SVP ausgetreten, weil er sich mit dem Kurs der nationalen SVP nicht mehr hatte identifizieren können.
Am 30. April 2023 wurden schliesslich wie erwartet alle amtierenden Regierungsräte von der Landsgemeinde bestätigt. Auch die Bestätigung von Ulmann war ungefährdet, obwohl Wetter mehr Stimmen geholt hatte, als von einer so kurzfristig publik gewordenen, wilden Kandidatur hatte erwartet werden können, wie die Zeitung «Appenzeller Volksfreund» kommentierte.

Bestätigungswahlen Regierungsrat Appenzell Innerrhoden 2023
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Innerrhoden
Dossier: Kantonale Regierungsratswahlen 2023

Die Ständeratswahlen 2023 im Kanton Appenzell Innerrhoden wurden wie üblich bereits rund ein halbes Jahr vor dem eidgenössischen Wahlsonntag an der Innerrhoder Landsgemeinde am 30. April 2023 entschieden. Fast einstimmig bestätigten die Anwesenden den bisherigen Mitte-Ständerat Daniel Fässler (mitte, AI) für eine zweite Amtszeit im Stöckli. Der Jurist, welcher 2019 den Innerrhoder Ständeratssitz von Ivo Bischofberger (cvp, AI) übernommen hatte, war als einziger Kandidat zur Wahl angetreten. Daniel Fässler vertrat von Dezember 2011 bis Juni 2019 die Mitte in der Volkskammer und zählt als Präsident der SPK-SR laut dem St. Galler Tagblatt zu den einflussreichsten Bundesparlamentarierinnen und -parlamentariern.

Ständeratswahlen 2023 – Appenzell Innerrhoden
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2023 - Überblick

Zwischen Dezember 2022 und März 2023 fand die Vernehmlassung zur Änderung des KVG statt. Künftig sollen die Tarifpartner die Tarife der Analyselisten mit den Leistungserbringenden verhandeln; bis anhin wurden diese durch das EDI erlassen. Die Revision war einer überwiesenen Motion der SGK-SR mit derselben Forderung entsprungen.
Insgesamt stiess die Vorlage bei einem Grossteil der 62 Vernehmlassungsteilnehmenden auf Ablehnung. Zu den kritischen Stimmen gehörten allen voran sämtliche Kantone und die GDK, welche sich insbesondere gegenüber der erhofften Innovation und der Senkung der Gesundheitskosten skeptisch zeigten. Bei beiden Zielen könnte die Gesetzesänderung sogar eine gegenteilige Wirkung entfalten, vermuteten sie. Dieser Ansicht schloss sich auch die SP an und fürchtete «vermehrt[e] Blockaden bei Tarifverhandlungen», da die Interessen der verschiedenen Akteurinnen und Akteure nicht einheitlich seien. Zudem könnten die Tarifpartner auch mit den heute geltenden Regelungen Tarife aushandeln. Anderer Ansicht waren die SVP, die Mitte und die FDP. Sie begrüssten die Vorlage – die Mitte jedoch mit Vorbehalt. Die FDP und die SVP erhofften sich von der Vorlage «eine Angleichung der Tarife [...] an das europäische Preisniveau», was im Endeffekt die Prämienzahlenden entlasten würde. Für Eintreten auf die Vorlage sprachen sich zudem die Versicherungsverbände Curafutura, Santésuisse und RVK, die Versicherung Groupe Mutuel sowie der SGV aus. Die von der Vorlage betroffenen Verbände der Leistungserbringenden äusserten sich grossmehrheitlich ablehnend: Die Vorlage verfehle nicht nur das ursprüngliche Anliegen der Motion, sie führe auch zu einem Mehraufwand für die Laboratorien und insbesondere «Praxislabors würden aufgrund [ ... ] mangelnde[r] Konkurrenzfähigkeit deutlich geschwächt». Viele Verbände verwiesen in ihren Stellungnahmen ausserdem auf das Projekt TransAL-2 – einer laufenden Revision der Analyselisten –, in welches bereits viel Aufwand investiert worden sei, der bei einer Annahme umsonst gewesen wäre, und das sie gegenüber der bundesrätlichen Vorlage bevorzugten.

Tarife der Analysenliste. Änderung des KVG (BRG 24.037)

Im Februar 2023 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Verlängerung der zinslosen und unentgeltlichen Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung bei der EFV vor. Zu diesem Zweck sollte die Geltungsdauer des entsprechenden Artikels im BVG, der 2020 geschaffen worden war, um vier Jahre verlängert werden. Damit sollte verhindert werden, dass die Auffangeinrichtung durch ihre Verpflichtung, den «Nominalwert der Einlage [zu] gewährleisten», im Tiefzinsumfeld in Schwierigkeiten gerät.

Im Vernehmlassungsverfahren im Herbst 2022 hatten sich 30 von 40 Teilnehmende für die Verlängerung der Regelung ausgesprochen, darunter 21 Kantone, die FDP, die SP, die SVP, der SGB, der SAV, ASIP und die Auffangeinrichtung. Ablehnend äusserten sich der Kanton Appenzell-Innerrhoden, der SGV und «drei interessierte Kreise», wie der Bundesrat in der Botschaft erklärte.

Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (BRG 23.027)