Gleich drei Motionen eine der Ständeratskommission (ad 92.037), eine des freisinnigen Schwyzer Ständerats Bisig (Mo. 92.3093) sowie eine seines Parteikollegen, des Solothurner Nationalrats Scheidegger (92.3105) – wollten den Bundesrat beauftragen, Bestimmungen des Bundesrechts, welche preistreibende Wirkungen bei den Baukosten zur Folge haben, zu überprüfen und allenfalls abzuändern. Die Landesregierung anerkannte zwar die Legitimität der Forderungen, betonte jedoch, dass die Bundesgesetzgebung – im Gegensatz zur kantonalen oder kommunalen Legiferierung – wenig Einfluss auf preistreibende Faktoren nehmen könne. Ihrem daraus entspringenden Begehren nach Umwandlung der Motionen in Postulate wurde in allen drei Fällen entsprochen.