Im Herbst kamen die Hypothekarzinsen auf breiter Front ins Rutschen. Die Ersthypotheken fielen bis Ende Jahr in zwei Schritten von 5,5% auf 5,1%, während die Althypotheken von 5,5% auf 5,4% sanken. Das Bundesgericht entschied aber bereits vorher in einem Grundsatzurteil, dass eine Miete trotz Senkung des Hypothekarzinssatzes nicht herabgesetzt werden muss, solange der Vermieter keinen missbräuchlichen Ertrag erzielt.
- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 1995
- Prozesstyp
- Gerichtsverfahren
- Quellen
-
anzeigen
- Hypothekarzinsen: SNB, Geschäftsbericht 1995, 88/1995, 43 f.; Presse vom 26.9.-30.9. und 29.11.95. Urteil des Bundesgerichts: Presse vom 18.7.95.
von Eva Müller
Aktualisiert am 04.10.2017
Aktualisiert am 04.10.2017