Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Mietwesen

Akteure

Prozesse

480 Resultate
Januar 1965 Januar 2026
1965
1971
1977
1983
1989
1995
2001
2007
2013
2019
2026
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Nachdem die RK-NR einen Vorentwurf der parlamentarischen Initiativen Egloff (Pa. Iv. 16.451; Pa. Iv. 17.493) im Wortlaut und in einer abgeänderten Form in die Vernehmlassung geschickt hatte, beantragte die Kommissionsmehrheit eine Fristverlängerung für Umsetzung der Initiative zur Schaffung beweisbarer Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit (Pa.Iv. 17.493). Im Gegensatz zur anderen in die Vernehmlassung aufgenommenen parlamentarischen Initiative 16.451 beantragte die Mehrheit der RK-NR mit 12 zu 10 Stimmen (1 Enthaltung) ihrem Rat, vor der weiteren Umsetzung der parlamentarischen Initiative 17.493 bei der Verwaltung entsprechende Spezifizierungen zur Orts- und Quartierüblichkeit einzuholen, weswegen eine Fristverlängerung nötig sei. Eine Minderheit der RK-NR beantragte die Abschreibung der Initiative, da ihrer Meinung nach zusätzliche Abklärungen seitens der Verwaltung kaum einen nennenswerten Mehrwert bringen würden. In der parlamentarischen Debatte führte Mauro Tuena (svp, ZH) die Überlegungen der Mehrheit der nationalrätlichen Rechtskommission weiter aus: Insbesondere der Begriff der Quartiersüblichkeit habe sich in der Praxis als strittig erwiesen, weshalb gerade schweizweit geltende Definitionen vonnöten seien. Ebendiese könnten im Rahmen der zweijährigen Frist abgeklärt werden. Christian Dandrès (sp, GE) vertrat dagegen als Minderheitensprecher die Ansicht, dass eine Fristverlängerung den Vermietenden in erster Linie dazu diene, sich von den Abstimmungsergebnissen des vergangenen Novembers zu erholen, bevor eine weitere Mietrechtsvorlage in Angriff genommen werde, gegen die potentiell das Referendum ergriffen werden könnte. In den Augen der Minderheit tangiert die ausgearbeitete Lösung den Mieterinnen- und Mieterschutz vehement. Die Mehrheit des Nationalrats stimmte in der Frühjahrssession 2025 mit 116 zu 68 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) für eine Fristverlängerung. Gegen den Antrag positionierten sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, Grünen und GLP sowie EVP-Mitglied Niklaus-Samuel Gugger (ZH).

Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten (Pa.Iv. 17.493)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

In der Frühjahrssession 2025 beugte sich der Ständerat über eine Motion Sommaruga (sp, GE), welche sich für eine verantwortungsvolle Liegenschaftsverwaltung einsetzte. Konkret forderte der Motionär, dass bei Massenkündigungen von Mietverträgen vorgängig die Bewilligung der zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden eingeholt werden müsse. Der Motionär verwies in der ständerätlichen Debatte unter anderem auf die Massenkündigungen von 105 Bewohnerinnen und Bewohner der «Sugus»-Wohnhäuser in Zürich im Dezember 2024 sowie auf die Massenkündigung von über 280 Mieterinnen und Mietern einer Liegenschaft in Langnau am Albis im März 2025. Mieterinnen und Mieter mit tiefem Einkommen seien überproportional von Massenkündigungen betroffen. Dieses Phänomen werde insbesondere angesichts der Sanierung von Gebäuden im Rahmen der Energiestrategie 2050 weiter zunehmen, so Carlo Sommaruga. Dem gegenüber betonte Brigitte Häberli-Koller (mitte, TH), dass Mietende bereits heutzutage Sanierungen verzögern oder gänzlich verhindern könnten. Bei dieser geforderten Verschärfung des Mieterinnen- und Mieterschutzes würde die Bautätigkeit weiter eingeschränkt und Investitionen in den Mietwohnungsbau noch unattraktiver werden. Auch Bundesrat Guy Parmelin verwies auf die geltenden rechtlichen Möglichkeiten, welche in entsprechenden Fällen von Mietenden bereits ergriffen werden könnten. Weiter stehe es auch den Kantonen frei, Mietende in besonders betroffenen Regionen mittels eigener Regelungen vor Massenkündigungen zu schützen. Dementsprechend empfahl der Bundesrat die Ablehnung des Vorstosses. Der Ständerat kam dieser Empfehlung mit 32 zu 9 Stimmen (bei einer Enthaltung) nach.

Verantwortungsvolle Liegenschaftsverwaltung. Vorabprüfung bei Massenkündigungen von Mietverträgen zur Vermeidung spekulativer Renovationsprojekte (Mo. 24.4337)

Nachdem der hypothekarische Referenzzinssatz im Verlaufe des Jahres 2023 schrittweise von einem Allzeittief von 1.25 Prozent auf ein Niveau von 1.75 Prozent angestiegen war, gab der Bundesrat im März 2025 eine erneute Senkung des Referenzzinssatzes auf 1.5 Prozent bekannt. Insbesondere infolge einer Reihe von Leitzinssenkungen im Jahr 2024 hatte sich gegen Ende des Vorjahres bereits eine Korrektur des geltenden Referenzzinssatzes abgezeichnet. Da jedoch zum Zeitpunkt des Stichtages am 30. September 2024 der Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen 1.63 Prozent betragen hatte – wobei ein Wert unter 1.63 Prozent kaufmännisch gerundet eine entsprechende Referenzzinssatzsenkung mit sich gebracht hätte –, war der Referenzzinssatz im Dezember 2024 noch auf 1.75 Prozent verblieben. Mieterinnen und Mieter, deren Mietvertrag auf einem Referenzzinssatz von 1.75 Prozent beruht, haben nun einen generellen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion von 2.91 Prozent, wobei Vermietende die Teuerung und allgemeine Kostensteigerung mit einer Mietzinssenkung infolge einer Referenzzinsanpassung verrechnen können.
Die weitere Entwicklung des Referenzzinssatzes hängt laut der Raiffeisen-Bank von zukünftigen Leitzinsentscheiden der SNB ab, berichtete der Blick. Sinke der Leitzins auf 0 Prozent, könne noch in diesem Jahr mit einer zweiten Referenzzinssatzsenkung gerechnet werden.

Referenzzinssatz sinkt 2025 auf 1.5%
Dossier: Entwicklung des Referenzzinssatzes

Jahresrückblick 2024: Verbände

Im Machtgefüge der Schweizer Verbandslandschaft kam es 2024 gemäss Einschätzungen in der Presse zu Gewichtsverschiebungen. So konnten die Gewerkschaften ihre Position stärken: An der Urne feierten sie mit der Annahme der von ihnen selbst lancierten Initiative für eine 13. AHV-Rente sowie mit der Ablehnung der BVG-Reform und der Mietrechtsreformen bedeutende Erfolge. Auch in der innenpolitischen Diskussion um ein neues Vertragswerk mit der EU blieben die Gewerkschaften eine prägende Stimme; ihre Zustimmung machten sie von ausreichenden flankierenden Massnahmen zum Lohnschutz und zu Arbeitsmarktkontrollen abhängig. Dass die Gewerkschaften trotz einer seit Längerem erodierenden Mitgliederbasis in der mehrheitlich bürgerlichen Schweiz eine so einflussreiche Position erlangten, wurde in den Medien mitunter dem strategischen Geschick und der bodenständigen Art des Spitzenpersonals insbesondere beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund zugeschrieben. Die gestiegene (wahrgenommene) Bedeutung der Gewerkschaften spiegelte sich auch darin wider, dass sie eine höhere Medienpräsenz hatten als in den Vorjahren (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse).

In einer geschwächten Position sah die Presse derweil die traditionellen Gegenspieler der Gewerkschaften: Die Wirtschaftsverbände, angeführt von der Economiesuisse, mussten 2024 wie schon in den Vorjahren mehrere empfindliche Abstimmungsniederlagen hinnehmen – ausser bei den AHV-, BVG- und Mietrechtsvorlagen auch beim abgelehnten Autobahnausbau. Manche Medienkommentare orteten eine fundamentale Entfremdung zwischen Wirtschaft und Bevölkerung, und einige sahen den Stuhl der Economiesuisse-Direktorin wackeln. Der Verband selbst beschloss eine neue Strategie für seine politischen Kampagnen. Im Herbst musste Economiesuisse zudem einen Austritt hinnehmen: Nachdem der Dachverband mitgeteilt hatte, den Bundesratsvorschlag für die Aufhebung des AKW-Neubauverbots zu unterstützen, kehrte ihm der Stromkonzern Alpiq den Rücken.

Für Beachtung sorgte ein europapolitischer Kurswechsel des Schweizerischen Gewerbeverbands: Der Verband, der sich in den letzten Jahren kritisch zur Zusammenarbeit mit der EU positioniert hatte – namentlich beim Rahmenabkommen –, äusserte sich mit Blick auf ein neues EU-Vertragspaket nun dezidiert positiv und kompromissbereit. Die Verbandsspitze kündigte an, mit dem neuen Verbandsdirektor generell einen konzilianteren Stil pflegen zu wollen als in den letzten Jahren. An der Abstimmungsurne fuhr der SGV unter anderem mit der von ihm angeführten Ja-Kampagne zum Autobahnausbau eine schmerzhafte Niederlage ein. Und gegen die BVG-Reform, bei der der SGV mit seiner Ja-Parole letztlich ebenfalls unterlag, regte sich auch in den eigenen Reihen Widerstand, etwa bei GastroSuisse oder beim Coiffeurverband.

Stark thematisiert wurde in den Medien die Rolle der Umwelt- und Naturschutzverbände in der Energiepolitik, weil einige Ausbauprojekte für Solar-, Wasser- und Windkraftwerke mit Verbandsbeschwerden bekämpft wurden. Kritikerinnen und Kritiker warfen den Verbänden vor, die Energiewende zu propagieren und gleichzeitig zu hintertreiben, und Forderungen nach einer Schwächung des Verbandsbeschwerderechts wurden laut. Die Umweltverbände hielten dem entgegen, dass sie nur gegen wenige, besonders problematische Energieprojekte vorgingen und aus Sicht des Naturschutzes durchaus schmerzhafte Kompromisse zugunsten der Energiewende eingingen, wie auch ihre fast einhellige Unterstützung des Energie-Mantelerlasseszeige. Um den Ausbau von Windkraftprojekten politisch zu unterstützen, trat 2024 mit Pro Wind Schweiz ein neuer Verband auf den Plan; er vereinigte eine Reihe kantonaler Organisationen, die sich mit demselben Zweck in den letzten Jahren gegründet hatten.

Zu den bedeutenden strukturellen Entwicklungen in der Schweizer Verbandslandschaft gehörte sodann die Gründung des neuen Krankenkassenverbands Prioswiss, der der politisch exponierten Branche nach Jahren einer konfliktreichen Spaltung zwischen Santésuisse und Curafutura wieder eine geeinte Stimme geben soll. Eine Wiedervereinigung kleineren Ausmasses gab es beim Versicherungsverband, indem die Axa in dessen Reihen zurückkehrte. Demgegenüber kochten beim Frauendachverband Alliance F wie schon im Vorjahr Spaltungsdiskussionen hoch; weil der Verband die Ja-Parole zur BVG-Reform ausgab und nach Darstellung von Kritikerinnen in den letzten Jahren generell nach rechts gerückt sei, erwägen die SP-Frauen einen Austritt.

Bei zahlreichen Verbänden kam es zu personellen Neuerungen. Diese wurden teilweise von internen Konflikten begleitet, so etwa der Präsidiumswechsel beim VCS, der von manchen als partei- und regionalpolitisch motivierter «Putsch» interpretiert wurde. Auch beim Schweizer Tierschutz wurde die bisherige Präsidentin gegen ihren Willen abgewählt; die Konflikte um organisatorische Reformen setzten sich indessen auch unter ihrem interimistischen Nachfolger fort. Zu Turbulenzen kam es auch in der Operation Libero, deren Co-Präsidentin Sanija Ameti mit einem Instagram-Post heftige öffentliche Kritik auf sich zog. Weil der nationale Vorstand an ihr festhielt, trat der Ostschweizer Regionalvorstand aus Protest geschlossen zurück. Einen neuen Präsidenten erhielt GastroSuisse. Dass sich dabei in einer Kampfwahl ein Reformkandidat von ausserhalb des bisherigen Vorstands durchsetzte, wurde in der Presse als Signal für einen Neuanfang interpretiert, nachdem der bisherige Amtsinhaber den Verband politisch stark exponiert und eher im rechtsbürgerlichen Lager positioniert hatte. Ohne öffentliche Kontroversen wurden derweil die Spitzenämter bei der SGG, dem HEV und dem SIA neu besetzt, nachdem in den letzten Jahren auch in diesen Organisationen um die politische Ausrichtung gestritten worden war. Für einige mediale Aufmerksamkeit sorgten schliesslich die Neubesetzung der Präsidien bei Swiss Olympic und beim Israelitischen Gemeindebund sowie die Tatsache, dass die neue Direktorin von HotellerieSuisse wegen Diskussionen um mögliche Interessenkonflikte nach wenigen Monaten im Amt bereits wieder ihren Rücktritt ankündigte.

Jahresrückblick 2024: Verbände
Dossier: Jahresrückblick 2024

Jahresrückblick 2024: Raumplanung und Wohnungswesen

Die Diskussionen im Bereich des Wohnungswesens waren in diesem Jahr vorwiegend durch die Abstimmung zu zwei Mietrechtsvorlagen geprägt. Jedoch fanden auch andere Diskussionen ihre Fortsetzung, so insbesondere zur Wohnungsknappheit und zu der seit Jahren antizipierten Abschaffung des Eigenmietwert. Diese Diskussionen fanden auch Eingang in die Schweizer Medienberichterstattung, vor allem im Bereich des Mietwesens (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse).

Wie bereits im Vorjahr blieb die Lage auf dem Schweizer Miet- und Wohnungsmarkt weiter angespannt. Die Zunahme der Mietzinse kann unter anderem auf das geringe Angebot an Wohnraum zurückgeführt werden: Wie bereits in den Vorjahren sank die Leerwohnungsziffer auch im Jahr 2024. Vor diesem Hintergrund lancierte Wirtschaftsminister Parmelin einen zweiten Runden Tisch zum Thema Wohnungsknappheit, bei welchem ein Aktionsplan zur Erhöhung des Wohnangebots vorgestellt wurde. Als zentralen Grund für die Mangellage an Wohnraum eruierten die Medien 2024 nicht zuletzt die tiefe Bautätigkeit in der Schweiz. Um diese zu erhöhen, entschied sich das Parlament, das Verbandbeschwerderecht bei Wohnbauten zu lockern. Ferner überwies das Parlament eine Motion, die eine Abweichung von den ISOS-Normen zugunsten von Bauvorhaben erlauben will, wenn insbesondere kantonale oder lokale Interessen überwiegen. Dieser Mangel an Wohnraum sowie ein Bundesgerichtsentscheid über die Mietvertragskündigungen von Mieterinnen und Mietern in Zürich aufgrund einer zu tiefen Auslastung der Wohnfläche sorgten für grosses mediales Interesse zum Thema optimale Wohnraumnutzung.

Wie bereits im Vorjahr wies die Legislative eine Reihe von Vorstössen aus dem links-grünen Lager für eine Stärkung des Mieterinnen- und Mieterschutzes ab. Trotz dieser Entwicklungen im Parlament konnten Mieterinnen und Mieter im Berichtsjahr an der Urne eher überraschend zwei Siege verbuchen: Sowohl die Vorlage für eine Beschleunigung des Verfahrens bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs als auch diejenige für eine stärkere Regulierung der Untermiete wurden von der Mehrheit der Stimmbevölkerung im November 2024 in zwei Referendumsabstimmungen abgelehnt. Die zwei Abstimmungen führten im November zu einem starken Anstieg der Medienberichtserstattung im Bereich des Mietwesens (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Da sich zur Anfechtung des Anfangsmietzinses und zur Orts- und Quartierüblichkeit von Mieten bereits zwei weitere Forderungen aus der Feder des Hauseigentümerverbands in parlamentarischer Umsetzung befinden, ist in naher Zukunft ein weiteres Kräftemessen zwischen Mietenden und Vermietenden zu erwarten.

Die Raumplanung stand in diesem Jahr im Zeichen des Genfer CERN. Die beiden Räte stimmten nach intensiven Diskussionen einer Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation zu, womit zukünftig der Bund anstelle des Kantons Genf Sachpläne zu zukünftigen Ausbauschritten des CERN im französisch-schweizerischen Grenzgebiet verfassen kann. Mit der Änderung des Geoinformationsgesetzes, welches eine Digitalisierung des Untergrunds und die kostenfreie Bereitstellung von Geodaten bezweckte, stiess ein anderer Gesetzesentwurf im Bereich der Raumplanung im Parlament indes auf Widerstand. Während der Ständerat nicht auf die Vorlage eintreten wollte, entschied sich der Nationalrat, diese per Rückweisungsantrag dem Bundesrat zur Überarbeitung zu übertragen.

Auch die Wohnsituation in den Bergkantonen wurde in diesem Jahr näher beleuchtet. Einerseits wurden infolge starker Überschwemmungen und Erdrutsche im Wallis, Tessin und Graubünden Stimmen laut, welche forderten, das Wohnen im Alpenraum zukünftig kritischer zu überdenken und die entsprechenden Zoneneinteilungen in betroffenen Gebieten allenfalls zu ändern. Entsprechend gross war denn auch die mediale Aufmerksamkeit für dieses Thema. Andererseits wurde auch die Wohnungsknappheit in Berg- und Tourismuskantonen von den Medien diskutiert. Gerade in Gebieten mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen suchten politische Akteurinnen und Akteuere Lösungen zur Erstellung von bezahlbarem Erstwohnraum. In diesem Zusammenhang wurde etwa in der Engadiner Gemeinde Pontresina die Diskussion um eine Zweitwohnungssteuer lanciert. Der Ständerat verfolgte im Berichtsjahr einen anderen Weg und sprach sich für eine Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes aus. Durch die Bestätigung des nationalrätlichen Entscheids aus dem Vorjahr soll es in Zukunft einfacher werden, altrechtlich erbaute Zweitwohnungen zu erweitern und neuen Wohnraum zu schaffen.

Wie auch im Vorjahr prägten die Verhandlungen über die Abschaffung des Eigenmietwerts – neben den eidgenössischen Abstimmungen – das Schweizer Wohnungswesen. Bis zur Herbstsession blieben die Fronten verhärtet. So forderte der Nationalrat weiterhin einen vollständigen Systemwechsel, während sich die Bergkantone aufgrund potenzieller Steuereinbussen gegen eine Ausweitung der Vorlage auf Zweitliegenschaften aussprachen. Um diesen Ausfällen entgegenzuwirken, hatte die WAK-NR einen Entwurf zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften erarbeitet, auf welchen der Ständerat – entgegen der Empfehlung der WAK-SR – nicht eintrat. Stattdessen bestand er weiterhin auf eine Beschränkung der Abschaffung des Eigenmietwert ausschliesslich auf Erstwohnungen. Nachdem auch der Nationalrat weiter an seinem Entscheid festgehalten hatte, gelangte der Entwurf in die Einigungskonferenz. Überraschenderweise entschied der Ständerat schliesslich auf einstimmigen Antrag der Einigungskonferenz, das Konzept des Nationalrats anzunehmen, und im Anschluss passierte auch die Objektsteuer das Stöckli im zweiten Versuch. In den Schlussabstimmungen Ende 2024 wurden die beiden Vorlagen von den Parlamentskammern angenommen – die Abschaffung des Eigenmietwerts hat somit 2024 nach unzähligen Anläufen die parlamentarische Hürde überwunden.

Schliesslich waren sich die Räte uneinig, inwiefern die Frist zur Meldung von Baumängeln verlängert werden soll. In der Einigungskonferenz in der Wintersession konnten sie jedoch ihre Differenzen nach intensivem Hin und Her ausräumen, womit auch diese Vorlage die Schlussabstimmung Ende 2024 passierte.

Jahresrückblick 2024: Raumplanung und Wohnungswesen
Dossier: Jahresrückblick 2024

Die SP im Jahr 2024: Kurzüberblick

Das Jahr 2024 war für die SP ein ausserordentlich erfolgreiches Abstimmungsjahr. Insgesamt stand die SP bei neun von zwölf eidgenössischen Abstimmungsentscheiden auf der Siegerseite, auch bei den aus sozialdemokratischer Warte wichtigen Referenden gegen die BVG-Revision und zwei Mietrechtsreformen. Vielleicht noch bemerkenswerter als die Häufung von gewonnenen Referenden gegen Gesetzesvorlagen der bürgerlichen Parlamentsmehrheit war die Tatsache, dass mit der 13. AHV-Rente erstmals überhaupt eine linke Initiative zum Ausbau des Sozialstaats eine Mehrheit fand. Einen Grund für die Abstimmungserfolge sahen die Medien darin, dass die SP zusammen mit den Gewerkschaften ihrer bürgerlichen Konkurrenz bei der Kampagnenführung überlegen sei. Einen Wermutstropfen musste die SP mit der Ablehnung der von der Partei selbst lancierten Prämienentlastungs-Initiative hinnehmen.

Nebst ihren Abstimmungskampagnen machte die SP inhaltlich etwa mit einer Distanzierung von der Asylpolitik ihres Bundesrats Beat Jans, mit Kritik an den Sparvorschlägen der vom Bundesrat eingesetzten Expertinnen- und Expertengruppe oder mit Forderungen nach einer Aufhebung der Schuldenbremse von sich reden. Auch der SP-Vorschlag, die Pharmafirma Sandoz mit einer Übernahme durch den Bund zu verstaatlichen, erhielt einige mediale Aufmerksamkeit. Als Folge von Äusserungen prominenter Initiativgegnerinnen und -gegner generierte auch die «Initiative für eine Zukunft» der Juso, die mit einer starken Besteuerung grosser Erbschaften Mittel für Klimamassnahmen generieren will, viele Schlagzeilen. Für parteiinterne Kontroversen sorgte die Positionierung der Partei zum Konflikt im Nahen Osten; manche Stimmen sahen die SP dabei unter dem Einfluss antisemitischer Ideen. Zu den Exponenten in dieser Debatte gehörte unter anderem Ständerat Daniel Jositsch, der auch den Vorsitz der parteiinternen «Reformplattform» übernahm und der Partei einen zu linkslastigen Kurs vorwarf.

Durchzogen war die Bilanz der SP bei den Wahlen in den Kantonen. In den 2024 neu gewählten Kantonsparlamenten standen den Sitzgewinnen in TG (+4), SH (+4) und BS (+1) Verluste in SG (-1), UR (-2) und SZ (-2) sowie ein stabiles Ergebnis in AG gegenüber. Insgesamt ergab sich somit im Vergleich zu 2020 ein Plus von vier Sitzen (neues schweizweites Total: 442 Sitze), was genau der Anzahl Mandate entspricht, die die SP aufgrund der Auflösung der Schaffhauser Alternativen Liste dazugewonnen hatte. Bei den Wählendenanteilen schwankte die Entwicklung ebenfalls von Kanton zu Kanton; unter dem Strich und gewichtet nach Kantonsgrösse ergab sich über die sieben Kantone hinweg gemäss einer Berechnung des Tages-Anzeigers ein Minus von 0.1 Prozentpunkten. Etwas grösser war die Einbusse im nationalen Wahlbarometer von Sotomo, das für die SP einen Anteil von 17.8 Prozent anzeigte – 0.5 Prozentpunkte weniger als bei den Nationalratswahlen 2023. Negativ war die SP-Bilanz bei den kantonalen Regierungswahlen: In Uri und Schaffhausen verlor die Partei je einen Sitz. Von den sechs Kantonen der Zentralschweiz ist die SP nunmehr einzig noch in Luzern in der Kantonsregierung vertreten, schweizweit hält sie noch 28 Regierungssitze in 20 Kantonen. Ausbauen konnte die Partei derweil ihre Mitgliederbasis, im Herbst vermeldete sie eine rekordhohe Zahl an Parteieintritten als Gegenreaktion zum US-Wahlsieg Donald Trumps.

Parteiintern kam es zu einem halben Wechsel an der Spitze des Generalsekretariats: Tom Cassee wurde alleiniger Generalsekretär, nachdem seine bisherige Co-Generalsekretärin Rebekka Wyler zurückgetreten war. Zu Jahresbeginn war kurzzeitig auch das Parteipräsidium bei einer Person konzentriert: Während einer zweimonatigen Auszeit ihres Co-Präsidenten Cédric Wermuth führte Mattea Meyer die Partei alleine. Überregionale Schlagzeilen machte sodann die SP Unterwallis, die beschloss, dass an ihren Parteiversammlungen künftig nicht mehr als drei Männer hintereinander das Wort erhalten sollen.

Die SP im Jahr 2024: Kurzüberblick
Dossier: Kurzüberblick über die Parteien im Jahr 2024

In der Herbstsession 2024 behandelte der Nationalrat eine Motion Klopfenstein Broggini (gp, GE), welche eine Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Eigentümerschaft und Mieterschaft forderte. Um unter anderem die energetische Sanierung und Optimierung attraktiver zu gestalten, solle bei Mietobjekten mit Zentralheizung ein Teil der CO2-Abgaben – ohne Auswirkungen auf die Mieten – bis zur Umsetzung einer bestimmten Anzahl von energetischen Massnahmen von den Eigentümerinnen und Eigentümern getragen werden. Die Motionärin bemängelte, dass nach geltendem Recht in Mietobjekten ohne individuelle Abrechnung kaum Anreize zum Sparen von energetischen Ressourcen bestünden – weder seitens Mieterinnen und Mietern noch seitens der Eigentümerinnen und Eigentümer. Umweltminister Rösti konterte in der parlamentarischen Debatte, dass Regelungen betreffend den Verbrauch von Energie in Gebäuden in den kantonalen Aufgabereich fielen und eine Verstärkung der bestehenden Anreizsysteme für die energetische Sanierung von Gebäuden bereits in der Umsetzung des Klimagesetzes verfolgt werde. Folglich empfahl der Bundesrat die Motion zur Ablehnung. Die Volkskammer kam diesem Antrag nach und sprach sich mit 123 zu 62 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen den Vorstoss aus. Unterstützung kam der Motion lediglich von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und Grünen zu.

CO2-Abgabe: Aufteilung der Kosten zwischen Eigentümerschaft und Mieterschaft (Mo. 22.3985)
Dossier: Abgelehnte Vorstösse zum Mietwesen 2024

Die vom BfS im September 2024 publizierte Leerwohnungsstatistik 2024 zeigte auf, dass bis zum Stichtag vom 1. Juni 2024 in der Schweiz 51'974 Wohneinheiten leer standen, was einer Leerwohnungsquote von 1,08 Prozent entspricht. Damit sank die Leerwohnungsziffer binnen Jahresfrist um 0,07 Prozent. Insbesondere bei leerstehenden Mietwohnungen zeigte sich ein starker Rückgang, während mehr Wohnungen zum Kauf standen, als dies noch im Vorjahr der Fall gewesen war. Bereits im Januar 2024 berichtete der Tagesanzeiger, dass jedoch der Anteil an grossen, leerstehenden Wohnobjekten binnen Jahresfrist zugenommen habe. Diese Entwicklung schrieb der Demograf Manuel Buchmann gegenüber dem Tagesanzeiger den veränderten Präferenzen der Mietenden und Eigentümerinnen- und Eigentümer zu. Gerade betagte Personen in grossen Wohnungen gäben diese im fortgeschrittenen Alter frei, während sich aber viele jüngere Mieterinnen- und Mieter gegen die Gründung einer Familie entscheiden würden und entsprechend kleinere Wohnungen nachfragten.

Leerwohnungsstatistik 2024

Der Nationalrat beschäftigte sich in der Sommersession 2024 mit einer Motion Badran (sp, ZH) für gesetzliche Grundlagen zur Überprüfung der Miet-Renditen auf Gesetzmässigkeit durch den Preisüberwacher. Da der Mietmarkt eine stark asymmetrische Marktmacht aufweise, komme es oftmals zu übersetzten Mietrenditen, äusserte sich die Motionärin. Obschon dies gesetzlich untersagt sei, gebe es kaum Mechanismen, um die Renditen zu überwachen, da eine gesetzliche Grundlage fehle. Speziell solle der Bundesrat Regelungen vorstellen, damit Preisüberwacherinnen und -überwacher ad hoc Mietrenditen auf ihre Rechtmässigkeit prüfen könnten. Wirtschaftsminister Parmelin konterte, dass das PüG bereits auf den Mietmarkt anzuwenden sei und entsprechende, auf den Mietmarkt zugeschnittene Preisüberwachungsmechanismen international kaum gefruchtet hätten. Weiter plane der Bundesrat bereits Massnahmen, um die angespannte Situation auf dem Mietmarkt zu beruhigen. Der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Ablehnung. Der Nationalrat folgte diesem Antrag und lehnte die Motion mit 128 zu 66 Stimmen ab. Befürwortende Stimmen liessen sich ausschliesslich in den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie bei je zwei Mitgliedern der Mitte- und der GLP-Fraktion verorten.

Gesetzliche Grundlagen zur Überprüfung der Miet-Renditen auf Gesetzmässigkeit durch den Preisüberwacher (Mo. 23.4242)
Dossier: Abgelehnte Vorstösse zum Mietwesen 2024

In der Sommersession 2024 beugte sich der Nationalrat über eine Motion Glättli (gp, ZH), welche forderte, dass steigende Energiepreise im Falle von ineffizienten und schlecht isolierten Liegenschaften nicht vollumfänglich auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden sollten. Die Mehrkosten, die in ebendiesen Liegenschaften im Vergleich zu Gebäuden mit aktuellem Minergie-Standard entstünden, sollten gleichermassen zwischen den Mietenden und Besitzerinnen und Besitzern aufgeteilt werden. Mit seinem Vorstoss zielte der Motionär unter anderem darauf ab, neue Anreize für energetische Sanierungen für Hauseigentümerinnen und -eigentümer zu schaffen. In der parlamentarischen Debatte entgegnete Bundesrat Parmelin, dass Massnahmen bezüglich des Energieverbrauchs in Gebäuden unter die Zuständigkeit der Kantone fielen und deshalb nicht auf Bundesebene geregelt werden könnten. Zusätzlich würde die Berechnung der Mehrkosten kompliziert ausfallen, da diese auch vom individuellen Heizverhalten der Mietenden abhänge. Ferner stelle der Bund bereits genügend Gelder zur Verfügung, um Hausbesitzerinnen und -besitzer bei energetischen Sanierungen zu unterstützen. Der Bundesrat beantragte den Vorstoss daher zur Ablehnung. Diesem Antrag kam der Nationalrat nach und lehnte die Motion mit 126 zu 69 Stimmen ab. Für den Vorstoss hatten sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie einige Mitglieder der Mitte- und der GLP-Fraktion ausgesprochen.

Steigende Energiepreise: Fehlanreize für Eigentümerinnen und Eigentümer beseitigen (Mo. 23.3921)

In der Sommersession 2024 beugte sich der Nationalrat über eine parlamentarische Initiative von Samira Marti (sp, BL), welche ein Rückkehrrecht für Mieterinnen und Mieter nach Sanierung und Umbau forderte. Die Initiantin bemängelte, dass vielen Mieterinnen und Mietern nach Sanierung, Umbau und Renovation die Wohnungskündigung drohe. Um dies zu verhindern, könne unter anderem ein Rückkehrrecht geschaffen werden. Jedoch sei das Rückkehrrecht auf kantonaler Ebene durch das Bundesgericht für ungültig erklärt worden, da das «Verhältnis von Mietenden und Vermietenden [...] bundesrechtlich abschliessend geklärt» sei. Folglich solle den Kantonen im Mietrecht Handlungsspielraum zur Schaffung eines Rückkehrrechts zugesprochen werden. Diese könnten beispielsweise das Erteilen von Baugenehmigungen an das Rückkehrrecht knüpfen. Die RK-NR empfahl mit 16 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Kommissionssprecher Vincent Maitre (mitte, GE) argumentierte, dass es nach geltendem Recht bereits schwierig sei, einer Mieterin oder einem Mieter im Falle einer Sanierung oder eines Umbaus zu kündigen, da dieses Vorgehen an extensive Richtlinien geknüpft sei und Mietende eine mehrjährige Mietvertragsverlängerung beantragen könnten. Weiter sei unklar, wie oft Mieterinnen und Mieter überhaupt von einem solchen Rückkehrrecht Gebrauch machen würden, da sie schon während der Dauer einer Sanierung anderweitig leben müssten. Schliesslich vermische der Vorstoss problematischerweise Elemente des öffentlichen Rechts – namentlich die Erteilung von Baugenehmigungen – mit der privatrechtlichen Vertragsfreiheit des Mietrechts. Auf Antrag seiner Rechtskommission gab der Nationalrat mit 125 zu 61 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) der parlamentarischen Initiative keine Folge. Lediglich die geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktionen sprachen sich für den Vorstoss aus.

Rückkehrrecht für Mieterinnen und Mieter nach Sanierung und Umbau (Pa.Iv. 23.435)
Dossier: Abgelehnte Vorstösse zum Mietwesen 2024

In der Sommersession 2024 befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative von Michael Töngi (gp, LU), die das ELG dahingehend ändern wollte, dass die Nachforderungen der Wohn-Nebenkosten durch die EL übernommen werden. Dabei begründete der Initiant sein Anliegen im Saal mit dem Umstand, dass EL-Beziehende bislang selber für die Nachzahlungen aufkommen müssten, was sie oft vor finanzielle Schwierigkeiten stelle. Nur weil sich die Preisentwicklung seit dem Einreichen der Initiative etwas normalisiert habe, heisse dies nicht, dass EL-Bezügerinnen und -Bezüger nicht erneut bei einem Anstieg der Energiepreise schnell in finanzielle Schieflage geraten könnten, so Töngi. Zuspruch bekam der Initiant von seiner Fraktionskollegin Manuela Weichelt (al, ZG), welche die Kommissionminderheit repräsentierte: Die Höhe der Akontozahlungen werde von den Vermietenden bestimmt, worauf die eingemietete Person keinen Einfluss habe. Durch die Erhöhung des Referenzzinssatzes und den Mangel an bezahlbarem Wohnraum sei das Problem noch sehr aktuell, was sich auch an der stetigen Zunahme an Gesuchen von Personen mit EL an Organisationen wie Pro Infirmis oder Pro Senectute zeige. Der Initiative keine Folge geben wollte Christian Lohr (mitte, TG), der die Kommissionsmehrheit vertrat: Man habe die EL-Anteile für die Mietzinsen und Nebenkosten bereits erhöht, wobei auch die Arbeit von Hilfsorganisationen – wie Pro Senectute – weiterhin eine wichtige Rolle spielten. Die grosse Kammer gab der Initiative im Anschluss mit 127 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) keine Folge, wobei einzig die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie vereinzelte Mitglieder der Mitte-Fraktion für den Vorstoss votierten.

Heizkosten bei Ergänzungsleistungen vollständig berücksichtigen (Pa.Iv. 22.443)

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Michael Töngi (gp, LU) im Juni 2022 das ELG dahingehend ändern, dass künftig durch die EL auch die Nachforderungen der Wohn-Nebenkosten übernommen werden. Gemäss aktueller Rechtslage würden bei der Berechnung der EL-Höhe einzig die Akontozahlungen, jedoch nicht die allfälligen Nachforderungen berücksichtigt. Gerade bei den Heizkosten könne dies zu einem grossen Problem für Mieterinnen und Mieter werden: Der Anstieg der Energiepreise führe zu höheren Heizkosten, welche die Mietenden über die Nebenkostenabrechnung mit Nachforderungen begleichen müssten. Die Lösung des Bundesrats – eine Anpassung der EL an die Teuerung – decke einzig die inflationsbedingten Mehrkosten, aber nicht ansatzweise die Nachforderungen, so Töngi.
Die SGK-NR beschloss im Juli 2023 der Initiative mit 13 zu 11 Stimmen (1 Enthaltung) Folge zu geben. Ihre Schwesterkommission war anderer Meinung: Die SGK-SR gab der Initiative im Oktober 2023 mit 7 zu 2 Stimmen (2 Enthaltungen) keine Folge, da aufgrund der gestiegenen Lebens- und Energiepreise bereits einige Massnahmen implementiert worden seien und die Teuerung aktuell wieder sinke. Dieser Entscheid veranlasste die SGK-NR dazu, sich erneut mit dem Geschäft zu befassen, wonach sie den negativen Entscheid ihrer Schwesterkommission mit 14 zu 8 Stimmen (2 Enthaltungen) stützte und ihrem Rat empfahl, der Initiative keine Folge zu geben.

Heizkosten bei Ergänzungsleistungen vollständig berücksichtigen (Pa.Iv. 22.443)

In der Frühjahrssession 2023 behandelte der Nationalrat eine Motion Badran (sp, ZH). Die Motion forderte den Bundesrat auf, eine wissenschaftliche Studie zu allfällig übersetzten Mieten in Auftrag zu geben. Im Rahmen dieser Studie sollen das Ausmass übersetzter Mieten und deren Konsequenzen für die Volkswirtschaft aufgezeigt werden. Die Motionärin begründete ihren Vorstoss damit, dass die Mieten in den vergangenen 15 Jahren massiv gestiegen seien, obschon sie aufgrund tiefer Zinssätze hätten sinken sollen. Dass die Mieten fast ein Drittel zu hoch seien, sei bereits in Studien aufgezeigt worden, deren methodisches Vorgehen jedoch seitens Hauseigentümerinnen und -eigentümerkreisen stark kritisiert wurde. Folglich brauche es verifizierte Studien, um das tatsächliche Ausmass der übersetzten Mieten zu identifizieren. Bundesrat Guy Parmelin betonte, dass übersetzte Mieten im Einzelfall evaluiert werden müssten und in diesem Bereich keine pauschalen Aussagen getroffen werden könnten. Folglich empfahl die Landesregierung die Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss mit 128 zu 61 Stimmen ab, wobei die befürwortenden Voten aus dem rot-grünen Lager und von einigen Mitgliedern der Mitte-Fraktion stammten.

Wissenschaftliche Studie zu allfällig übersetzten Mieten (Mo. 23.3340)
Dossier: Abgelehnte Vorstösse zum Mietwesen 2024

In der Frühjahrssession 2024 behandelte der Nationalrat eine Motion Dandrès (sp, GE). Der Motionär forderte Sofortmassnahmen seitens des Bundesrats, um ein weiteres Wachstum der Immobilienblase aufzuhalten, wobei die hohen Immobilienpreise nicht auf derzeitige und zukünftige Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden sollten. Christian Dandrès hob hervor, dass die Preise von Immobilien in den letzten Jahrzehnten massiv gestiegen seien und die überteuerten Kaufpreise gemäss OR an die Mietenden weitergegeben werden können. Dies könne sogar bei bestehendem Mietverhältnis nach einem Verkauf der Liegenschaft vorkommen. Es sei kaum anzufechten, da es sich bei den hohen Immobilienpreisen um einen Markttrend handle, so der Motionär. In der parlamentarischen Debatte gab Bundesrat Parmelin dagegen Entwarnung: Trotz einer hohen Preisdynamik im Immobiliensektor sei nicht mit einer Immobilienblase zu rechnen. Zudem verfüge der Bund über genügend Instrumente, um eine massvolle Entwicklung des Immobilienmarkts sicherzustellen und zu begleiten. Ebenso setze sich der Bund für den Bau und die Förderung von gemeinnützigem Wohnraum ein. Trotzdem anerkannte Parmelin die regional oftmals angespannte Lage auf dem Mietmarkt an. In diesem Zusammenhang wies er unter anderem auf den zweiten Runden Tisch zum Thema Wohnungsnot hin, bei welchem neue Massnahmen zur Bewältigung der Wohnungsknappheit erarbeitet wurden, und empfahl die Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat sprach sich mit 130 zu 61 Stimmen gegen den Vorstoss aus, welcher lediglich von den geschlossen stimmenden Fraktionen der Grünen und SP sowie einem Mitglied der Mitte-Fraktion unterstützt wurde.

Vermieterinnen und Vermieter müssen die Immobilienblase auffangen. Die Mieterinnen und Mieter haben ihren Beitrag bereits geleistet! (Mo. 23.3278)

Der Nationalrat beriet in der Frühjahrssession 2024 als Zweitrat eine Standesinitiative des Kantons Genf, welche forderte, dass Mietverträge von über 65-Jährigen nicht mehr gekündigt werden dürfen, wenn die Kündigung erfolgt, um im Anschluss den Mietzins anheben zu können. Die RK-NR vertrat mehrheitlich dieselbe Ansicht wie die RK-SR, dass sich die Standesinitiative stark auf den Genfer Wohnungsmarkt beziehe und sich ihre Forderung nicht für die gesamte Schweiz verallgemeinern lasse. Zudem würden dadurch Rentnerinnen und Rentner ungeachtet ihres Wohlstands von einem grösseren Mieterschutz profitieren, nicht aber andere Bevölkerungsgruppen, welche ebenfalls Mühe bekundeten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. So empfahl eine Mehrheit der RK-NR, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit um den Genfer Nationalrat Christian Dandrès (sp, GE) argumentierte, dass es Rentnerinnen und Rentner im Falle einer Kündigung besonders schwer hätten, eine neue Wohngelegenheit zu finden, und deshalb durch Wohnungskündigungen besonders gefährdet seien. Der Nationalrat kam der Empfehlung der Kommissionsmehrheit nach und gab der Initiative mit 122 zu 60 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) keine Folge. Für den Vorstoss sprachen sich die geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktionen sowie Giorgio Fonio (mitte, TI) der Mitte-Fraktion aus.

Mietverträge von über 65-Jährigen. Einschränkung des Kündigungsrechts der vermietenden Partei (St.Iv. 22.309)
Dossier: Abgelehnte Vorstösse zum Mietwesen 2024

In der Frühjahrssession 2024 befasste sich der Nationalrat mit einer parlamentarischen Initiative Marra (sp, VD) zur Einführung einer Winterpause bei Mieterinnen- und Mieterausweisungen. Die Initiantin forderte, dass im Zeitraum zwischen dem 1. November und dem 31. März Mieterinnen- und Mieterausweisungen ausgesetzt werden sollten. Christian Dandrès (sp, GE), welcher den Vorstoss nach Ada Marras Ausscheiden aus dem Rat übernommen hatte, machte in der grossen Kammer darauf aufmerksam, dass Vermieterinnen und Vermieter eine Mieterinnen- und Mieterausweisungen gemäss aktuellen Bestimmungen stets durchführen könnten. Dies ungeachtet dessen, ob die Mietenden über eine Übergangslösung verfügten, was auch darin resultiere, dass Personen bei kaltem und schlechtem Wetter auf der Strasse landen könnten. Mehrheitssprecher Manfred Bühler (svp, BE) wandte ein, dass eine Mieterinnen- und Mieterausweisung als allerletzter Schritt in einem langen Verfahren zur Anwendung komme und Mietende im Vorfeld über zahlreiche Möglichkeiten zur Anfechtung einer Mietkündigung verfügten. Komme es zu den von Dandrès aufgeführten Härtefällen, würden diese von lokalen Akteurinnen und Akteuren, allen voran den Sozialdiensten, aufgefangen werden, so Bühler. Aus diesem Grund empfehle die Mehrheit der RK-NR die Motion zur Ablehnung. Eine linke Kommissionsminderheit wollte der Initiative hingegen Folgegeben. Der Nationalrat folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit und lehnte Folgegeben mit 130 zu 61 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Für Folgegeben stimmte das rot-grüne Lager sowie Mitte-Nationalrat Giorgio Fonio (mitte, TI).

Einführung einer Winterpause: Niemand soll im Winter ausser Haus schlafen müssen (Mo. 22.488)
Dossier: Abgelehnte Vorstösse zum Mietwesen 2024

In der Frühjahrssession 2024 beriet der Nationalrat eine Motion Schneider Schüttel (sp, FR), welche nach deren Ausscheiden aus der grossen Kammer von Christian Dandrès (sp, GE) übernommen worden war. Die Motionärin peilte einen stärkeren Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter privater und gewerblicher Liegenschaften an. Insbesondere im Angesicht steigender Energie- und Lebenserhaltungskosten könnten viele Mieterinnen und Mieter die Nebenkostenabrechnung nur mit Schwierigkeiten begleichen, begründete die Motionärin ihren Vorstoss im September 2022.
Im Falle einer fehlenden Begleichung der Nebenkostenrechnung aufgrund der steigenden Inflation würden die finanziellen Interessen der vermietenden Partei nicht zu stark geschädigt werden, weshalb es legitim sei, eine Kündigung seitens Vermieterin oder Vermieter unter diesen Umständen zu erschweren, hob der SMV-Präsident Dandrès in der parlamentarischen Debatte hervor. Wirtschaftsminister Guy Parmelin begründete den bundesrätlichen Antrag auf Ablehnung der Motion damit, dass bereits genügend Schritte unternommen worden seien, um Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden – so unter anderem eine Anpassung der Höchstbeträge der Mieten und Pauschalen für Nebenkosten. Weiter sei die Inflation seit 2022 bereits zurückgegangen, womit es wiederum keines imminenten Handlungsbedarfs bedürfe. Die Nationalratsmehrheit folgte mit 131 zu 60 Stimmen dem Antrag des Bundesrats, wobei sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und Grünen als einzige für die Motion aussprachen.

Steigende Miet-Nebenkosten - Kündigungsschutz für private und Gewerbe-Mieterinnen und -Mieter (Mo. 22.4164)
Dossier: Abgelehnte Vorstösse zum Mietwesen 2024

In der Frühjahrssession 2024 beugte sich der Nationalrat über eine Motion Flach (glp, AG), welche mehr Mietzinstransparenz bei neuen Mietverträgen schaffen wollte. Der Nationalrat stimmte dabei zum zweiten Mal – nach der Beratung einer parlamentarischen Initiative Imboden (gp, BE; Pa.Iv. 22.486) in der Wintersession 2023 – innerhalb kurzer Frist über mehr Transparenz im Mietwesen ab. Der Motionär forderte konkret eine Anpassung des OR, womit Vermieterinnen und Vermieter künftig den Mietzins der Vertragsverhältnisse der letzten zwei Jahre bekanntgeben müssten. Diese Informationspflicht stelle nur einen geringen administrativen Mehraufwand dar und helfe neuen Mieterinnen und Mietern, missbräuchliche Mietzinserhöhungen einfacher zu identifizieren, betonte der Motionär. Auch der Bundesrat erachtete eine bundesweite Informationspflicht über den Mietzins der Vormieterinnen und Vormieter als wünschenswert und empfahl die Motion zur Annahme. Unter anderem USPI-Präsident Philippe Nantermod (fdp, VS) sprach sich in der parlamentarischen Debatte mit Hinweis auf seine Interessenvertretung gegen die Motion aus, nachdem er diese bereits in der Wintersession 2023 gemeinsam mit Gregor Rutz (svp, ZH) bekämpft hatte. Er bemängelte, dass der Vorstoss die Entscheidungsfreiheit der Kantone und die Vertragsfreiheit einschränken würde. Bereits nach geltendem Recht stehe es den Kantonen frei, entsprechende Massnahmen zu implementieren, wovon auch bereits einige Kantone Gebrauch gemacht hätten. Schliesslich wurde der Vorstoss mit 117 zu 73 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) in der grossen Kammer abgelehnt, wobei sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie eine Mehrheit der GLP-Fraktion und einige Mitglieder der Mitte-Fraktion für die Motion aussprachen.

Mietzinstransparenz für neue Mietverträge schaffen (Mo. 23.4237)
Dossier: Abgelehnte Vorstösse zum Mietwesen 2024

In der Frühjahrssession 2024 beugte sich der Nationalrat über eine Motion der SP-Fraktion, welche einen Mieterlass bei Gasdrosselung infolge Gasmangellage forderte. Wenn die Beheizung also aufgrund einer akuten Gasmangellage nur eingeschränkt möglich sei, solle fortan der Mietzins während der entsprechenden Dauer angemessen reduziert werden. Dies, da Mieterinnen und Mieter keinen Einfluss auf die Wahl der Beheizungsart hätten, im Fall einer Mangellage aber trotzdem die Leidtragenden der Situation seien. Darüber hinaus sei es Entscheid der Vermieterin oder des Vermieters gewesen, die Liegenschaft mithilfe von Erdgas zu heizen, und die Mietenden seien nicht an dieser Wahl beteiligt gewesen, weshalb sie auch nicht die Kosten für ebendiese Entscheidung tragen sollten.
Obschon die Motion bereits im September 2022 in Antwort auf den Krieg in der Ukraine und die darauffolgende Versorgungsunsicherheit mit Erdgas lanciert worden war, bleibe die Motion aktuell, beteuerte SP-Fraktionssprecherin Nadine Masshardt (sp, BE) in der parlamentarischen Debatte, die in der Frühjahrssession 2024 stattfand. Wirtschaftsminister Parmelin erwiderte, dass es in diesem Bereich momentan keine zusätzlichen Unterstützungsmassnahmen für Mieterinnen und Mieter benötige, und empfahl die Motion zur Ablehnung. Die Nationalratsmehrheit folgte diesem Antrag und lehnte den Vorstoss mit 129 zu 61 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab, wobei sich lediglich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie EVP-Nationalrat Niklaus-Samuel Gugger (evp, ZH) für die Motion aussprachen.

Mieterlass bei Gasdrosselung infolge Gasmangellage (Mo. 22.4075)
Dossier: Abgelehnte Vorstösse zum Mietwesen 2024

Im Februar 2024 fand in Bern ein zweiter Runder Tisch zum Thema Wohnungsknappheit statt. Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Gemeinden und Städte, der Immobilienbranche und der Zivilgesellschaft beugten sich in diesem Rahmen über einen Aktionsplan Wohnungsknappheit, welcher im Anschluss an den ersten Runden Tisch im Mai 2023 ausgearbeitet worden war. Die über 30 darin empfohlenen Massnahmen wurden insgesamt drei Themenbereichen zugeordnet: Erstens soll ein Fokus auf die Erleichterung und qualitative Umsetzung der Innenentwicklung gelegt werden. Zweitens sollen die Planungs- und Baubewilligungsverfahren gestärkt und beschleunigt werden. Drittens soll preisgünstiger Wohnraum gefördert werden. Im ersten Themenbereich soll unter anderem eine höhere Durchmischung von Arbeits- und Wohnzonen sowie eine Erhöhung der Ausnützungsziffern angestrebt werden. Die Planungs- und Baubewilligungsverfahren sollen etwa mittels Vollzugshilfen und der Reduktion missbräuchlicher Einsprachen vereinfacht werden. Weiter sollen unter anderem der gemeinnützige und der altersgerechte Wohnbau gefördert sowie auch temporär genutzter Wohnraum stärker reguliert werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches empfanden die meisten Massnahmen als zielführend, obschon nicht alle Vorschläge als geeignet erachtet wurden. Von einigen Teilnehmenden kritisiert wurden unter anderem die Idee einer Formularpflicht zur Mitteilung des Vormietzinses aber auch der Vorschlag eines Vorkaufsrechts für Gemeinden.

Die Zürcher Stadtpräsidentin und Vizepräsidentin des Schweizerischen Städteverbands Corine Mauch (ZH, sp) kritisierte nach dem runden Tisch laut AZ-Medien die «zögerliche Strategie» des Bundesrats. Der Tagesanzeiger berichtete, dass der Mieterinnen- und Mieterverband den Aktionsplan eine «Augenwischerei» nannte, da kaum rasche und wirksame Massnahmen, um kostengünstigeren Wohnraum zu erzeugen, im Aktionsplan enthalten seien. Als Reaktion auf den runden Tisch wünschte sich laut Tagesanzeiger auch Ständeratspräsidentin und Präsidentin des Verbands Wohnbaugenossenschaften Eva Herzog (sp, BS) kurzfristig umsetzbare Massnahmen seitens des Bundesrats .

Runder Tisch Wohnungsnot

Ebenso wie zur Änderung zur Beschleunigung des Verfahrens bei Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs ergriff der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband auch gegen die stärkere Regulierung der Untermiete das Referendum, welches am 16. Januar 2024 erfolgreich zustande kam.

Missbräuchliche Untermiete vermeiden (Pa.Iv. 15.455)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

In der Herbstsession 2023 sprachen sich die Räte für eine Beschleunigung des Verfahrens bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs und für eine stärkere Regulierung der Untermiete aus. Wie bereits in der Ratsdebatte durch SMV-Präsident Carlo Sommaruga (sp, GE) angekündigt, ergriff der Schweizer Mieterinnen- und Mieterverband noch am selben Tag, als die Vorlagen die Schlussabstimmungen passierten, ein Doppelreferendum gegen die beiden Änderungen des Mietrechts. Die beiden Referenden kamen schliesslich mit knapp 60'000 (Pa. Iv. 15.455) und rund 56'000 (Pa.Iv. 18.475) gültigen Unterschriften am 16. Januar 2024 zustande, wobei die Referendumsfrist in beiden Fällen bis zum 18. Januar lief. Das Referendumskomitee kann laut AZ-Medien auf Unterstützung seitens der SP, Grünen und mehrerer Verbände – unter anderem SGB, VSS und Travail.Suisse – zählen. Obschon der Mieterinnen- und Mieterverband bei der Unterschriftensammlung bereits grosse Erfolge erzielen konnte, feierte dies Vize-Präsident Michael Töngi (gp, LU) verhalten. «Der Abstimmungskampf wird hart, da die Immobilien-Lobby viel Geld hat» äusserte er sich in einer Medienmitteilung des SMV. Das Datum der Volksabstimmung über die beiden Vorlagen steht noch nicht fest.

Verfahrensbeschleunigung bei Kündigung des Mietverhältnisses wegen dringendem Eigenbedarf (Pa.Iv. 18.475)

Jahresrückblick 2023: Raumplanung und Wohnungswesen

Das Thema Mietwesen erhielt im Jahr 2023 deutlich mehr mediale Aufmerksamkeit als in den Jahren zuvor. Zum einen dominierte der durch die Erhöhung des Referenzzinssatzes ausgelöste Anstieg der Mieten den Themenbereich «Raumplanung und Wohnungswesen»: Im Juni 2023 stieg der Referenzzinssatz erstmals seit seiner Einführung im Jahre 2008 an (+0.25 Prozentpunkte auf 1.5 Prozent). Dies hatte für rund die Hälfte der Mieterinnen und Mieter in der Schweiz eine Mietzinserhöhung von durchschnittlich rund drei Prozent zur Folge. Gegen Ende Jahr gab das BWO bekannt, dass der Referenzzinssatz per 2. Dezember 2023 erneut um 0.25 Prozentpunkte auf 1.75 Prozent ansteige. Folglich kündigte der Bundesrat im November mietzinsdämpfende Massnahmen an, um die Mieterinnen und Mieter zu entlasten. Zum anderen schürte die stetige Reduktion der Leerwohnungsziffer im Verlauf des Jahres weiter die Angst vor einer Wohnungsnot, insbesondere in den grösseren Städten. Zusätzliche Medienaufmerksamkeit erhielt diese Problematik im Zusammenhang mit der Asyldebatte, nachdem es Medienberichte gegeben hatte, dass Mietenden zugunsten von Asylbewerbenden die Wohnung gekündigt worden sei. Die meisten dieser Berichte stellten sich in der Folge jedoch als falsch heraus.

Um die Wohnungsknappheit anzugehen, berief Bundesrat Guy Parmelin im Mai einen Runden Tisch mit Vertretenden der Kantone, Gemeinden und Städten sowie der Immobilien- und Baubranche ein. Einige Akteurinnen und Akteure vermuteten die Ursache der potenziellen Wohnungsnot in der Schweiz im fehlenden Wohnungsbau. Im Parlament waren die Meinungen indes gespalten, ob und wie gegen den fehlenden Wohnungsbau vorgegangen werden sollte. Einerseits überwies das Parlament ein Postulat zur Schaffung eines Kostenrisikos bei Einsprachen gegen Baubewilligungsverfahren an den Bundesrat, andererseits lehnte es einen Vorstoss zur Schaffung standardisierter Prozesse für die Ausarbeitung von Vollzugshilfen in der Baubranche ab.

Zudem verabschiedete das Parlament im Berichtsjahr vier Gesetzesvorlagen im Mietbereich, die allesamt auf parlamentarische Initiativen zurückgingen und Verbesserungen zugunsten der Vermieterinnen und Vermieter mit sich brachten. So beschloss das Parlament Revisionen für eine Reduktion des Verwaltungsaufwands und der Lockerung der Formularpflicht bei Staffelmieten, für eine Zulassung von Nachbildungen der handschriftlichen Unterschrift, für ein beschleunigtes Kündigungsverfahren wegen Eigenbedarf sowie für ein Mitspracherecht bei Untermieten. Auf der anderen Seite lehnte das Parlament die meisten Vorstösse von Vertretenden der Mieterinnen und Mieter ab, etwa gegen Mietzinserhöhungen, für eine bessere Durchsetzung des Mietrechts oder für ein Kündigungsverbot von Mietverträgen von über 65-Jährigen.

Einen Meilenstein stellt die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) dar, die nach mehreren Jahren intensiver Arbeiten und Diskussionen in der Herbstsession 2023 vom Parlament verabschiedet werden konnte. Die ausgedehnten parlamentarischen Beratungen zum Geschäft fanden insbesondere in der Sommersession starken Widerhall in den Printmedien (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). In der Differenzbereinigung mussten die Räte insbesondere Fragen zur Umnutzung von Landwirtschaftsgebäuden zu Wohnungen sowie zu Sonderregelungen für die Bergregionen klären. Schliesslich einigten sich die Räte unter anderem auf ein Anreizsystem zum Abbruch von Bauten ausserhalb der Bauzone. Nach Verabschiedung der Gesetzesrevision, die auch einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative darstellt, zogen die Initiantinnen und Initianten ihr Anliegen im Oktober bedingt zurück.

Mit der Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts bleibt hingegen eine weitere Grossreform auch nach 2023 in parlamentarischer Beratung. Auch in der zweiten Behandlungsrunde scheint noch keine Einigung in Sicht zur Frage, ob auch Zweitwohnungen vom Eigenmietwert befreit werden sollen. Starke Differenzen zwischen National- und Ständerat bestehen auch bei der Höhe des Schuldzinsenabzugs.

Im Berichtsjahr als ebenfalls umstritten entpuppte sich ein im Rahmen einer parlamentarischen Initiative erarbeiteter Entwurf für eine Revision des Zweitwohnungsgesetzes, das durch Annahme der Zweitwohnungsinitiative geschaffen worden war. Konkret beabsichtigt die Revision, die Zweitwohnungs-Beschränkungen dahingehend zu lockern, dass in Gemeinden mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen sowohl Erweiterungen als auch Wiederaufbauten altrechtlich erbauter Gebäude als Zweitwohnungen genutzt werden dürfen. In der Herbstsession nahm der Entwurf nach längeren Diskussionen eine erste Hürde im erstberatenden Nationalrat.

Jahresrückblick 2023: Raumplanung und Mietwesen
Dossier: Jahresrückblick 2023

Die SP im Jahr 2023: Kurzüberblick

Die SP startete mit einer Stabilisierung ihres Wählendenanteils bei den Zürcher Wahlen ins Jahr, und in Luzern gelang ihr die Rückkehr in die Kantonsregierung. Auch wenn die Partei bei einigen anderen kantonalen Wahlen des Jahres – unter anderem im Tessin, wo ihr eine Parteiabspaltung zu schaffen machte – weniger gut abschnitt, ergab dies zusammen mit zunehmend positiven nationalen Umfragewerten in den Medien das Bild einer Partei, die sich nach einer längeren Phase von Niederlagen bei kantonalen Wahlen wieder gefangen hatte.
In der Tat vermochte die SP schliesslich sowohl bei den Nationalrats- als auch bei den Ständeratswahlen zuzulegen. Eine Erklärung für den Wahlerfolg sah die Presse in der Themenlage, die mit Inflation, steigenden Mieten und einem Schub bei den Krankenkassenprämien der SP in die Hände gespielt habe: In ihrem Wahlkampf hatte die Partei – nebst Gleichstellung und Klimaschutz – vor allem das Thema Kaufkraft propagiert.
Im Rampenlicht stand die SP im Zusammenhang mit den Bundesratswahlen, bei denen sie den Sitz des zurücktretenden Alain Berset zu verteidigen hatte. War zunächst noch spekuliert worden, dass die Grünen mit bürgerlicher Unterstützung den SP-Sitz angreifen könnten, wurde der Anspruch der SP auf zwei Bundesratssitze spätestens nach den eidgenössischen Parlamentswahlen im Prinzip kaum mehr in Frage gestellt – von bürgerlicher Seite jedoch unter der Bedingung, dass die SP den Angriff der Grünen auf die FDP-Sitze nicht unterstütze. Die Mehrheit der SP-Fraktion erfüllte – nach eigenen Angaben «contre coeur» – diese Bedingung, was wiederum die Grünen vertäubte. Des Weiteren gab es kurz vor der Bundesratswahl aus den bürgerlichen Parteien Drohungen, eine SP-Vertretung ausserhalb des offiziellen SP-Tickets zu wählen. Auf dieses hatte die SP-Fraktion den Basler Regierungsrat Beat Jans und den Bündner Nationalrat Jon Pult gesetzt. Vier weitere Kandidierende – darunter wie schon im Vorjahr auch die Berner Regierungsrätin Evi Allemann und der Zürcher Ständerat Daniel Jositsch – blieben auf der Strecke. Die Bundesversammlung entschied sich letztlich deutlich für Beat Jans, der sich in den Anhörungen bei den anderen Fraktionen gemäss Medienberichten konzilianter gegeben hatte als Jon Pult. Dieser erhielt in allen drei Wahlgängen gar weniger Stimmen als Daniel Jositsch. Bei der Departementsverteilung blieben das EDI und das EJPD in SP-Hand, wobei überraschend die bisherige EJPD-Vorsteherin Elisabeth Baume-Schneider ins EDI wechselte und der Neugewählte Beat Jans somit das EJPD übernahm.
In der direktdemokratischen Arena musste die SP eine Niederlage hinnehmen, als die von ihr bekämpfte OECD-Mindeststeuer an der Urne deutlich angenommen wurde. Die Nein-Parole dazu hatten die Parteidelegierten entgegen der Empfehlung der Parteileitung gefasst, welche Stimmfreigabe beantragt hatte. Einen Erfolg konnte die SP verbuchen, indem sie im Sommer ihre Kita-Initiative zustande brachte.
Bereits vor den Wahlen hatte die SP ihr Fraktionspräsidium im Bundeshaus neu zu besetzen. Die Doppelkandidatur von Samira Marti und Samuel Bendahan für die Nachfolge von Roger Nordmann blieb ohne Konkurrenz, womit die Fraktion nun wie schon die Bundespartei von einem geschlechtergemischten Co-Präsidium geführt wird.

Die SP im Jahr 2023: Kurzüberblick
Dossier: Kurzüberblick über die Parteien im Jahr 2023