Ebenfalls im Jahre 1989 hatte Bodenmann (sp, VS) eine Motion eingereicht, in welcher er zur Entschärfung der Bodenpolitik drei Reformvorschläge unterbreitet hatte: Die Gemeinden sollten nur Bauland einzonen dürfen, dessen Eigentümer sie sind und dieses einer verdichteten Bauweise zuführen; einzuzonendes Bauland solle von den Gemeinden höchstens zum vierfachen landwirtschaftlichen Ertragswert erworben oder neu expropriiert werden können; den Gemeinden solle die Möglichkeit gegeben werden, Bauland, dass während zehn Jahren nicht einer verdichteten Bauweise zugeführt werde, entschädigungslos auszuzonen. In seiner Antwort hatte der Bundesrat hinsichtlich der beiden ersten Punkte seine Bedenken bezüglich deren Vereinbarkeit mit der bestehenden verfassungsrechtlichen Ordnung zum Ausdruck gebracht, hinsichtlich des dritten Punktes auf entsprechende Überlegungen bei der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) hingewiesen. Gemäss seinem Vorschlag lehnte der Nationalrat die Motion ab, überwies jedoch deren dritte Forderung als Postulat.