Der Nationalrat lehnte eine Motion Aguet (sp, VD), durch die der Bundesrat aufgefordert wurde, zwei Postulaten aus den Jahren 1988 von Cavadini (fdp, TI; Po. 88.709) und 1993 von Comby (fdp, VS; Po. 93.3212) betreffend die gesetzliche Regelung von Teilzeiteigentum nachzukommen und dem Parlament einen europakompatiblen Erlassentwurf zu unterbreiten, auf Anraten von Bundesrat Koller zunächst ab. Nachdem Aguet seinen Vorstoss nochmals in Postulatform (99.3064) eingereicht hatte, wurde er vom Nationalrat überwiesen.