Nachdem die kleine Kammer eine Motion Ziegler (cvp, UR) zur Finanzierung der ausserordentlichen Massnahmen zur Walderhaltung gutgeheissen hatte, überwies auch der Nationalrat das Begehren. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, dem Parlament eine Vorlage für eine zweite Aufstockung des Höchstbetrages der ausserordentlichen Massnahmen zur Walderhaltung zu unterbreiten. Der Plafond von CHF 240 Mio. war 1990 ein erstes Mal um 130 Mio. erhöht worden, nachdem der orkanartige Sturm «Vivian» von Ende Februar 1990 Schäden in ausserordentlicher Höhe angerichtet hatte.