Im Berichtsjahr legte der Bundesrat seine Botschaft zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit vor. Das Zusatzprotokoll konkretisiert zum einen zu treffende Massnahmen bei Biodiversitätsschäden, die durch genetisch veränderte Organismen entstanden sind. Zum anderen regelt es die Zuständigkeiten betreffend Durchführung der im Schadensfall zu treffenden Massnahmen und der dabei anfallenden Kosten. In seiner Botschaft hält der Bundesrat fest, dass sich das Zusatzprotokoll mit der umfassenden schweizerischen Gentechnikgesetzgebung im Einklang befinde. Das Parlament beriet sich im Berichtsjahr noch nicht über die Vorlage.
Dossier: Das Nagoya Protokoll- Schlagworte
- Datum
- 14. August 2013
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 13.062
- Quellen
-
anzeigen
- BRG 13.062: BBl, 2013, S. 6685 ff., 6697 und 6699 ff.
von Marlène Gerber
Aktualisiert am 31.08.2017
Aktualisiert am 31.08.2017